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Grundsteuer: Wohnung mit Tiefgarage, 2x Grundbuch / Eigentümer Bruchteilsgemeinschaft
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Hallo zusammen,
ich bräuchte auch Hilfe bei der Grundsteuer.
Bei der Wohnung alleine steige ich ja noch halbwegs durch, aber nicht bei der TG.
Was ich schon gelesen habe, ist das ich beantragen kann, den Stellplatz der Wohnung zuzuordnen.
Bundesland Bayern
1x ETW 1x TG-Stellplatz (gleiches Grundstück, gleiches Flurstück, 2 verschiedene Aktenzeichen, 2 Grundbucheinträge)
ETW und TG-Stellplatz wurden zusammen gekauft.
Das Grundstück ist mit 3 Hochhäusern bebaut und es gibt 3 Tiefgaragen.
Der genaue Wortlaut im Kaufvertrag:
....im Grundbuch
a) Blatt 9733 b) Blatt 9734
vorgetragenen Grundbesitzes
a) 35,7134/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück xxx 29.308qm
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 270 bezeichneten Wohnung,
b) 6/1.596-Anteile am 750,0060/10.000-Miteigentumsanteil am gleichen vorgenannten Grundstück,
verbunden mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 2.1, 3.1, und 4.1 bezeichneten Tiefgaragen.
Beim TG-Stellplatz verstehe ich nur noch Bahnhof und weiß nicht wie ich was wo eintragen soll.
Wo soll ich welche Eigentumsanteile eintragen und welche?
Das ganze ist eine Bruchteilsgemeinschaft und ich habe einen von insgesamt 266 Stellplätzen in einer der Tiefgaragen.
Also ich würde dann 2 Erklärungen abgeben und in beiden Erklärungen beantragen, den Stellplatz der Wohnung zuzuordnen.
Bin für Hilfe dankbar :-)
Zuletzt geändert von stabmixer; 23.01.2023, 16:48.
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Also ich würde dann 2 Erklärungen abgeben und in beiden Erklärungen beantragen, den Stellplatz der Wohnung zuzuordnen.
geklärt, was ja wegen des Freibetrags von 50 m² bei der Nutzfläche des TG- Stellplatzes in Bayern durchaus wichtig ist.
Kommst du mit der Zähler und Nennerberechnung für den TG-Stellplatz klar oder nicht? Man muss das herunterbrechen.
Beim Nenner bleibst du bei den 10000, beim Zähler komme ich dann rechnerisch auf 2,81957, das entspricht 8,2636 m².
Du bist Alleineigentümer deines Stellplatzes !Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDa du im Moment noch 2 Aktenzeichen hast, macht das absolut Sinn, dann ist nämlich die Zuordnung zur Wohnnutzung ein für alllemal
geklärt, was ja wegen des Freibetrags von 50 m² bei der Nutzfläche des TG- Stellplatzes in Bayern durchaus wichtig ist.
Kommst du mit der Zähler und Nennerberechnung für den TG-Stellplatz klar oder nicht? Man muss das herunterbrechen.
Beim Nenner bleibst du bei den 10000, beim Zähler komme ich dann rechnerisch auf 2,81957, das entspricht 8,2636 m².
Du bist Alleineigentümer deines Stellplatzes !
Ich habe alles ausgefüllt und bekomme aber einen Fehler, weil ich für die TG als Eigentumsverhältnis "Bruchteilsgemeinschaft" angegeben habe.
Bei Erbengemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft müssen mindestens 2 Eigentümer angegeben werden (neben der Angabe der Gemeinschaft). Sie haben aktuell jedoch nur einen Eigentümer angegeben. Bitte ergänzen Sie die Angaben zum zweiten und gegebenenfalls weiteren Eigentümern.
Was mache ich nun? Wen soll ich als zweiten Eigentümer angeben? Es sind ja 266 Stellplätze :-)
Oder ist das falsch und ich muss "Alleineigentum einer natürlichen Person" auswählen?
Okay Nachtrag: nachdem ich den Post von Charlie24 nochmal gelesen habe bin ich ja Alleineigentümer.
Somit hat sich die Frage erledigt :-)
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