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Grundsteuer Baden-Württemberg - Wohneigentumsgemeinschaft / Bruchteilsgemeinschaft

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    #16
    Zitat von udokarl Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe auch noch eine Frage zur Wohneingentumsgemeinschaft:

    Im Hauptvordruck GW1 gebe ich unter Gemarkung bzw Flurstück in Zeile 10 die Gesamtfläche der Anlage laut Grundbuch ein.
    In Zeile 11 den Anteil laut Teilungserklärung, in meinem Fall 686 (Zähler) von 10000 (Nenner).
    Ist das korrekt?

    Was gebe ich jedoch unter Anlage Grundstück GW2 in
    Zeile 3 "Fläche des Grundstücks" ein?
    Muß ich hier die Fläche anteilig ausrechnen, d. h. Gesamtfläche / 10000 x 686?

    Des Weiteren ist noch ein Fehler im Formular.
    Wie bereits ausgeführt muß man im Hauptvordruck unter Zeile 11 "enthalten in" immer "erste Fläche (Schlüsselwert 1)" auswählen.
    Sonst wird immer eine Fehlermeldung angezeigt.
    Hallo Udo,

    genauso wirds gemacht. GW1 gesamtfläche und dein Anteil in Bruch
    eine 1 bei schlüsselwert

    in GW2 musst du deinen bruchanteil tatsächlich ausrechnen wie du oben beschrieben hast

    dort dann im anteils bruch 1/1 wenn du der alleineigentümer bist.

    Gutes Gelingen

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      #17
      dort dann im anteils bruch 1/1 wenn du der alleineigentümer bist.
      Sind die Angaben zu den persönlichen Eigentumsverhältnissen wirklich in GW2 zu machen ? Ich habe die Formulare jetzt nicht alle im Kopf.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Sind die Angaben zu den persönlichen Eigentumsverhältnissen wirklich in GW2 zu machen ? Ich habe die Formulare jetzt nicht alle im Kopf.
        Gerade durch eben erst geklickt, die Angaben sind im Haupt Formular, das müsste GW1 sein.

        Zur Zeile 11: auch da ist der Fehler vermutlich im Hilfe Text, der behauptet das Feld müsse nicht immer ausgefüllt werden.

        Zu den Eigentumsverhältnissen:
        Es wird leider nirgends gesagt worauf genau sich das beziehen soll. Die wirtschaftliche Einheit wird ein oder zwei Blätter davor explizit mit "Grundstück" angegeben, daher wäre es maximal verwirrend wenn es auf einmal etwas anderes sein sollte.
        Ich sehe es auch immer noch als logischer an, dass es sich auf das Grundstück beziehen müsste, sofern nirgends anders vermerkt.
        (Habe es aber jetzt trotzdem mit Alleineigentum abgeschickt, da die Fehler sonst nicht zu lösen sind...)

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          #19
          Bei mir wird es noch komplizierter: meine Frau und ich besitzen zusammen 1/8 von drei Flurstücken, haben aber nur auf einem ein Sondereigentum an einem Reihenhaus. Ich habe alle drei Flurstücke angelegt im ersten Formular, dann die restlichen Angaben in dem nächsten Formular Grund und Boden. Hier hiess es, dass man alle Anteile, sofern sie die selbe Bodenrichtwertzahl haben, zusammenzählen kann. Dies habe ich getan, beim letzten Punkt Überprüfen kam dann folgende Fehlermeldung:Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben. Ich verstehe diese Aussage nicht, es gibt kein Feld in GW2 in dem man das Flurstück eintragen kann. In meinen Augen ein Riesenbug des Programmierers. Ich bin es jetzt dreimal durchgegangen und finde es nicht. Bitte, wenn jemand einen klugen Gedanken dazu hat, bitte her damit! Danke

          Es geht doch: man muss das Feld "erste Fläche auswählen", wobei mir nicht klar ist warum, der Hilfetext ist hier keine Hilfe, leider. Da wurde wohl wieder einmal eine Software auf die Menschheit losgelassen, ohne einen vorherigen Test mit Normalsterblichen gemacht zu haben. Einfach und logisch einleuchtend geht anders.
          Zuletzt geändert von RSchnell; 08.07.2022, 18:25. Grund: Lösung gefunden

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            #20
            Zunächst müssen alle 3 Flurstücke mit ihrer Gesamtfläche im Hauptvordruck erfasst werden. Dort ist in Zeile 11 dann 1 und 8 einzutragen.

            Auf welchem der Flurstücke euer Reihenhaus tatsächlich steht, spielt keine Rolle, das Gebäude ist ja Sondereigentum. Wie dann die m²-Werte

            für die Anlage Grundstück zu berechnen sind, kannst du aus der nachstehenden Tabelle selbst ableiten.

            Tabelle_ETW_aBL.JPG



            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #21
              Hallo,

              ich hänge an dem gleichen Problem: Ich bin Eigentümer einer Doppelhaushälfte auf einem Grundstück; das Grundbuch weist für mich einen Anteil von 4/10 aus.

              Ich habe es so verstanden, dass ich auf GW1 die Größe des gesamten Grundstückes angebe sowie meinen Anteil von 4 (Zähler) zu 10 (Nenner). Auf GW2 trage ich dann den errechneten Anteilswert ein.
              Das geht aber nur, wenn ich "Bruchteilsgemeinschaft" auswähle. Wähle ich "Alleineigentümer", kann ich auf GW1 nur einen Anteil von 1/1 angeben bzw. werde per Fehlermeldung auch darauf hingewiesen, hier nicht 4/10, sondern als Alleineigentümer 1/1 anzugeben. Das ist doch logisch falsch, oder verstehe ich da etwas nicht? Wenn ich dort als Alleineigentümer 1/1 angeben würde, würde mir ja das gesamte Grundstück gehören, was nicht der Fall ist. Meinen Anteil könnte ich dann nirgendwo eintragen. Also muss ich das doch als Bruchteilsgemeinschaft erklären, was aber auch irgendwie keinen Sinn macht....ich bin ratlos, kann jemand helfen?

              Gruß & Danke
              Kai

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                #22
                Deine Doppelhaushälfte ist Wohnungseigentum und gehört dir entweder allein, was zur Auswahl Alleineigentum und zum Eintrag 1 ung 1 in Zeile 51 führt

                oder das Wohnungseigentum gehört Ehegatten zusammen, dann wäre in Zeile 51 bei jedem 1 und 2 anzugeben.

                Mit dem Eintrag des errechneten Anteils am Grundstück haben die Angaben zu den persönlichen Eigentumsverhältnissen nichts zu tun.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #23
                  Danke für den Hinweis! Die Doppelhaushälfte gehört mir allein, daher müsste ich in 51 also "1/1" angeben. Überschrieben ist das Eingabefeld aber mit "Anteil am Grundstück". Dieses gehört mir aber nicht zu 100%, sondern nur im Verhältnis 4/10. Wo gebe ich dass denn ein?

                  Die Hilfe sage dazu:
                  "Gehört das Grundstück mehreren Personen nach Bruchteilen, füllen Sie bitte zusätzlich die Teilseite "Angaben zu Gemeinschaften" für jede Beteiligte beziehungsweise jeden Beteiligten aus. Machen Sie insbesondere Angaben zu den jeweiligen Anteilen am Grundstück."

                  Genauso ist es ja bei mir, das Grundstück gehört mehreren Personen (mir zu 4/10). Die Seite "Angaben zu Gemeinschaften" konnte ich nicht finden und habe daher "Bruchteilsgemeinschaft" ausgewählt, damit die Hinterlegung von zwei Eigentümern, für dich ich Zeile 51 dann mit einmal 4/10 und einmal 6/10 eingetragen habe, Sinn macht. Ich bin echt aufgeschmissen und ratlos, weil ich hier nur Widersprüche sehen...
                  Zuletzt geändert von sunbeam; 10.07.2022, 11:00.

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                    #24
                    ...ok, ich habe jetzt bei GW1 die Größe des gesamten Flurstücks und meines Anteils (4/10) eingetragen.

                    Die folgenden Fragen nach den Eigentümern beziehen sich anscheinen immer nur auf diesen Anteil, so dass ich "Alleineigentümer" (1/1) des Grundstücksanteils i.H.v. 4/10 am gesamten Flurstück bin. Verwirrt hat mich, weil die Hilfe hier immer vom gesamten "Grundstück" spricht und auch die Beispiele so gewählt sind, dass sich immer alles auf das gesamte Flurstück und nicht auf den Anteil bezieht.
                    Folglich habe ich nur einen Eigentümer eingetragen (mich) und hier das Verhältnis 1/1 angegeben.

                    Bei GW2 habe ich dann den Quadratmeteranteil eingetragen, der mir am Flurstück gehört. Hier ist also ein Rücksprung zur ersten Eingabe auf GW1, wo man ja die Gesamtgröße des Flurstückes und seinen Anteil erfasst hat.

                    Wenn ich das so mache, wäre das für mich halbwegs logisch (wenn auch widersprüchlich zur Anleitung) und ergibt keine Fehlermeldung oder Hinweise. Abschicken traue ich mich noch nicht.

                    Vielleicht helfen die Hinweise ja anderen!

                    ...für diesen bestimmt eher einfachen Fall habe ich als halbwegs gebildeter Mensch bestimmt 8 Stunden gebraucht....

                    Viele Grüße, Kai

                    Kommentar


                      #25
                      Die Hilfetexte sind nicht immer verständlich. Du erstellst eine Erklärung nur für dein Wohnungseigentum, das aus deiner Doppelhaushälfte und

                      deinem Miteigentumsanteil von 4/10 am Grundstück besteht. Nur das wird dir zugerechnet und das gehört dir als Person allein, deshalb ist 1 und 1

                      in Zeile 51 zutreffend
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #26
                        Ok, danke! Dann müsste das ja jetzt richtig sein.

                        Verwirrend ist eben, dass man am Anfang nach dem gesamten Flurstück gefragt wird, das einem ja nicht komplett gehört und was - wie du beschrieben hast - ja eigentlich im Folgenden auch gar nicht mehr wichtig ist, weil man die Erklärung nur für sein Wohneigentum (also den Anteil) macht. Das muss man erstmal verstehen, dann ist es logisch.

                        Vielen Dank!
                        Gruß, Kai

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                          #27
                          Guten Morgen zusammen,

                          ich habe auch noch eine Frage zu den Miteigentumsanteilen im Formular für Baden-Württemberg.

                          Muss im Hauptvordruck GW 1 in Zeile 3 "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" der reine Wohnungsmiteigentumsanteil aus der Teilungserklärung aufgeführt werden oder gehört der Miteigentumsanteil des Tiefgaragenstellplatzes mit dazu und hinzugerechnet werden?

                          Vielen Dank und viele Grüße
                          Kim

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                            #28
                            ... der reine Wohnungsmiteigentumsanteil aus der Teilungserklärung aufgeführt werden oder gehört der Miteigentumsanteil des Tiefgaragenstellplatzes mit dazu und hinzugerechnet werden?
                            Den erfasst man am besten so, wie in der nachstehenden Tabelle dargestellt.

                            Tabelle_TG.JPG
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #29
                              Vielen Dank für die Hilfe.
                              Das hilft mir weiter.


                              Viele Grüße
                              Kim

                              Kommentar


                                #30
                                Hallo und vielen Dank für die qualifizierten Auskünfte hier!
                                Trotzdem bin ich mir nicht sicher, ob ich es kapiert habe

                                Bei mir ist es so:
                                Meine Frau und ich wohnen in einem Zweifamilienhaus, eine Wohnung gehört mir und meiner Frau, die andere Wohnung gehört einem anderen Ehepaar.
                                Jetzt die Frage:
                                Sind die folgenden Angaben richtig?

                                Hauptformular:
                                • In Zeile 10 gebe ich ein: 544 m2 (ist die Fläche des gesamten Grundstücks)
                                • In Zeile 11 gebe ich ein: 5/10 (steht so in der Teilungserklärung
                                • In Zeile 51 gebe ich bei mir ein: 1/2
                                • In Zeile 51 gebe ich bei meiner Frau ein: 1/2
                                Anlage Grundstück:
                                • In Zeile 3 gebe ich ein: 272 m2 (die Hälfte von 544 m2, siehe oben)
                                Danke im Voraus!
                                Grüße
                                Uli

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