Flur also der Nummer der Gemarkung, nur 3 Ziffern
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuer 2022 Thüringen Eingabe der Grundstücksdaten in der Anlage Grundstück
Einklappen
X
-
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
-
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenNein, die Zeile 11 hat nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun. Da geht es um die Frage, welcher Anteil des Flurstücks zur wirtschaftlichen Einheit
gehört, für die Erklärung erstellt wird. 1 und 1 ist z. B. bei einem Einfamilienhaus richtig, bei Wohneigentum aber sicher falsch.
Also ich hab es jetzt mit dem Finanzamt abgeklärt, 1/1 ist dann richtig, wenn das, was erklärt wird EINER einzigen Person gehört in GÄNZE. Also nicht nur Einfamilienhaus, sondern - wie bei mir - Dreifamilienhaus. 1/1 = EIN GANZES. Mit "Zähler" und "Nenner" ist ein einfacher Bruch gemeint.
Wenn mir jetzt z.B. nur die Hälfte gehört, dann wäre Zähler 1 und Nenner 2 richtig = 1/2. Und wenn jemand zu einer WEG gehört wo das gesamte Teil in z.B,. 10.000 Einheiten eingeteilt ist, dann muss man schauen, wieviel Einheiten auf die eigene Wohnung entfallen, was in der Teilungserklärung oder Kaufvertrag steht und muss das dann so eintragen. Wenn einem z.B. 300 Teile gehören von den 10.000, dann muss bei Zähler 300 stehen und bei Nenner 10.000.
Von daher hat es schon mit den Eigentumsverhältnissen zu tun, wieviel Anteil derjenige, der die Erklärung macht, an der wirtschaftlichen Einheit hat, und dieser Anteil ist ja sein Eigentum.Zuletzt geändert von Monika; 06.07.2022, 23:23.
Kommentar
-
Zitat von Sepp Beitrag anzeigenDa hab ich mich etwas missverständlich ausgedrückt.
Hab's korrigiert.
Genau darauf wollte ich ja hinaus.
Der Anteil am Flurstück hat nichts mit den Eigentumsverhältnissen und den dort anzugebenden Anteilen zu tun.
Also da bloß nicht immer einfach 1/1 eingeben, nur damit die Fehlermeldung weg ist !
Viele Grüße
Sepp
Vorher stand auch unter dem Fragezeichen, dass wenn sich das Flurstück nicht auf zwei verschiedene Bodenrichtwerte bezieht man auch KEINE ANGABE = 0 auswählen kann. Das ist inzwischen im Erklärungstext nicht mehr aufzufinden, denn 0 kann man nicht stehen lassen, sondern MUSS einen Schlüssel auswählen, sonst kommt immer diese sinnfreie Fehlermeldung mit dem angeblich nicht angegebenen Flur, wo dann jeder rum rätselt, was das bedeuten soll, weil man ja schön brav alles, was auf dem Anschreiben stand, eingetragen hat.
Kommentar
-
Zitat von A.Haehnle Beitrag anzeigenIch komme leider mit dem Formular nicht weiter, es kommt immer die gleiche Fehlermeldung: Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.
Ich habe verschiedene Einstellungen vorgenommen. Alle führten nicht zum Ziel. Was nun?
Ich habe in meinem Grundbuchauszug nur die Zähler. So hat es mir auch das Finanzamt mitgeteilt! So zum Beispiel 3417.....
Schau das folgende Bild, da ist unten die Sache mit den Schlüsselwerten ausgeklappt. Wie gesagt, normal ist es 1. Ich hab auch 2 oder 3 ausprobiert, das gibt dann jedesmal eine Fehlermeldung, das scheint also auch abgesichert zu sein.
und bei "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner" kann man den Zähler als ganzes Schreiben oder auch mit 4 Nachkommastellen. irgendwo hab ich gelesen, dsas man eine 1 als 1,0000 schreiben soll, aber es wird auch als 1 akzeptiert und die Dame beim Finanzamt sagte mir auch, dass es egal ist, zumal es ja keine Fehlermeldung gibt.
image_3796.jpgZuletzt geändert von Monika; 06.07.2022, 23:14.
Kommentar
-
Ich verzweifle hier gleich an mir selbst, dachte immer ich bin nicht so blöde, aber irgendwie ist hier alles total unverständlich. Im Thueringenviewer ist kein Nenner eingetragen. Nun las ich, man solle 0 eintragen, wenn es keinen gibt, dann kommt allerdings die Meldung, es muss ein Wert über Null sein... Dann komme ich auch mit dem Anteil komme ich auch nicht klar. Ich habe eine Doppelhaushälfte allein, wäre das dann Zähler 1 und Nenner 1 oder ist das der Flurstück Zähler und Nenner?
Unbenannt.PNG
Kommentar
-
Nochmal zum Verständnis: erste Fläche (Schlüsselwert: 1) ist dann auszuwählen, wenn der Bodenrichtwert für das gesamte Flurstück der Gleiche ist.
Auf Keine Angabe darf die Auswahl jedenfalls nicht bleiben !
Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner hat nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun ! Nach den Eigentümern und deren Anteilen
wird an anderer Stelle des Hauptvordrucks (HV) gefragt, nämlich in Zeile 51 HV. In Zeile 11 geht es ausschließlich um den Anteil an der wirtschaftlichen Einheit.
Ist Gegenstand der Bewertung ein Mietwohngrundstück (z. B. ein Dreifamilienhaus) ist 1 und 1 ebenso richtig wie bei einem Einfamilienhaus. Bei Wohneigentum
ist das immer nur der Miteigentumsanteil am Flurstück bzw. den Flurstücken, die zur Wohnanlage gehören.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Ich verzweifle hier gleich an mir selbst,
Bin ich Alleineigentümer. ist 1 und 1 richtig. Gehört das Grundstück meiner Frau und mir gemeinsam, ist 1 und 2 zutreffend.
0 beim Nenner kann es in dieser Zeile nicht geben !Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Zitat von KatiMi Beitrag anzeigenIch verzweifle hier gleich an mir selbst, dachte immer ich bin nicht so blöde, aber irgendwie ist hier alles total unverständlich. Im Thueringenviewer ist kein Nenner eingetragen. Nun las ich, man solle 0 eintragen, wenn es keinen gibt, dann kommt allerdings die Meldung, es muss ein Wert über Null sein... Dann komme ich auch mit dem Anteil komme ich auch nicht klar. Ich habe eine Doppelhaushälfte allein, wäre das dann Zähler 1 und Nenner 1 oder ist das der Flurstück Zähler und Nenner?
Unbenannt.PNG
Ich habe auch ein Flurstück in Gänze, auf dem eine Doppelhaushälfte steht, die andere Doppelhaushälfte steht auf einem anderen Flurstück und gehört auch jemand anderem mitsamt dem Flurstück.
Nach Rücksprache mit dem Finanzamt ist bei mir 1 im Zähler und 1 im Nenner richtig, ist doch das gleiche wie bei Dir. wie kommst Du auf 78 im Zähler?
Kommentar
Kommentar