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Grundsteuer BW Eigentumswohnung in Mehrfamilienhaus

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    Grundsteuer BW Eigentumswohnung in Mehrfamilienhaus

    Hallo liebe Forengemeinde,

    ich besitze eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Es handelt sich um eine Eigentümergemeinschaft. Im Grundbuchblatt steht "Miteigentumsanteil" 388/10000.

    Nun habe ich folgende Fragen:

    1. Trage ich unter "Gemarkung beziehungsweise Flurstück" die gesamte Grundstücksfläche und bei "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler
    Nenner" die Werte "388" und "10000" ein?

    2. Wähle ich unter "Eigentumsverhältnisse" den Wert "0 Alleineigentum einer natürlichen Person"?

    3. Trage ich in Anlage GW2 als Fläche 388/10000*Gesamtläche (ganzzahlig abgerundet) ein?

    Mit dieser Kombination der Eintragungen erhalte ich die Fehlermeldung "Sie haben bei Alleineigentum den Anteil mit 388/10000 angegeben. Bei Alleineigentum tragen Sie bitte den Anteil an Ihrer wirtschaftlichen Einheit mit 1/1 ein."

    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße
    die diebische Elster

    #2
    Zu 1: Die gesamte Fläche des Grundstücks laut Grundbuch ist einzutragen. Zur wirtschaftlichen Einheit gehört nur dein Miteigentumsanteil.

    das ist korrekt.

    Zu 2: Wenn die Wohnung dir allein gehört, ja. Ehegatten müsste auch auswählbar sein.

    Zu 3: Deinen Quadratmeteranteil berechnen und auf volle Quadratmeter abrunden sollte richtig sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für deine Antwort, Charlie24.

      Leider klappt es mit dieser Eingabekonstellation eben nicht, weil die obige Fehlermeldung aus meinem ersten Beitrag erscheint. Die Überprüfungsroutine schlägt vor, dass ich bei "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler / Nenner" statt der Werte "388" und "10000" die Werte "1" und "1" eintrage. Das scheint mir falsch oder ich verstehe den Begriff der "wirtschaftlichen Einheit" nicht. Wie soll das Finanzamt sonst wissen, welchen Miteigentumsanteil ich laut Grundbuch habe, wenn ich dort nicht 388/10000 eintrage?
      Zuletzt geändert von ; 01.07.2022, 18:38.

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        #4
        Ich schaue mir die Formulare für Baden-Württemberg mal kurz an, bevor ich da in der Sache erneut antworte
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Ich habe den Anteil auch dort eingetragen, aber bei den qm hatte ich die gesammte Fläche drin. Habe das jetzt geändert und nur meine qm angegeben la.ut der Berechnung von Charlie24. Jetzt ist der Fehler weg

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            #6
            In Anlage GW2 habe ich wie oben beschrieben den ganzzahlig gerundeten Anteil eingetragen. Unter "Gemarkung beziehungsweise Flurstück" habe ich die Gesamtfläche notiert wie es die Hilfe und auch Charlie24 sagen.

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              #7
              Das scheint tatsächlich vom Bundesland abzuhängen. Wenn einem in Baden-Württemberg 1/10 von 100qm gehören, sind nur 10qm einzutragen:

              elster151.png

              aber wenn einem in Bayern 333/10000 von 1500qm gehören, sind die gesamten 1500qm eintutragen:

              elster152.png
              OMG. Ich möchte nicht an der ELSTER-Hotline sitzen...

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                #8
                Da wo der Bodenrichtwert reinkommt, da die berechneten qm

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                  #9
                  In Zeile 11 des Hauptvordrucks ist laut dem Beispiel in der Hilfe dein Miteigentumsanteil an der Gesamtfläche einzutragen, also 388/10000.

                  Bei den Eigentümerangaben ist in Zeile 51 bei Alleineigentum 1 / 1 einzutragen, Ehegatten als Miteigentümer würden 1 / 2 eintragen.

                  In der Anlage Grundstück musst du beim 1. Eintrag deinen Miteigentumsanteil auf volle Quadratmeter abgerundet in Zeile 3 eintragen .

                  Dass es sich um den 1. Eintrag handelt, musst du vorher im Hauptvordruck unterhalb Zähler Nenner als Schlüsselwert 1 auswählen.

                  Tatsächlich getestet habe ich das jetzt aber noch nicht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Vorab zur Sicherheit nochmals: Ich komme aus BW.

                    Ich checks immer noch nicht. Im BW-Hauptvordruck, Feld 16 steht der Hilfehinweis: "Tragen Sie hier bitte die Gesamtfläche des Flurstücks ein." Also trage ich dort die Gesamt-qm-Zahl des Grundstücks laut Grundbuch ein (mehrere ar). In Feld 11 der Anlage GW2 trage ich meinen abgerundeten Anteil ein (wenige qm), weil der Hilfehinweis hierzu lautet: "Tragen Sie bitte die (gegebenenfalls anteilige) Fläche des Flurstücks bzw. der Flurstücke in m² ein, soweit sie zu dem Grundstück (der wirtschaftlichen Einheit) gehört."

                    Und das klappt eben nicht.

                    Soll ich jetzt in Feld 16 des Hauptvordrucks entgegen der Aussage der Hilfe ebenfalls den Anteil eintragen (also wenige qm statt mehrere ar)?

                    Ich bin offen gesagt nicht sehr angetan von dieser Software.

                    Kommentar


                      #11
                      Soll ich jetzt in Feld 16 des Hauptvordrucks
                      Ich habe das Formular für BW offen. Wenn du nur an einem Grundstück Miteigentumsanteile hast, kommst du gar nicht bis zur Zeile 16, dafür

                      reichen die Zeilen 9 bis 11 des Hauptvordrucks.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Ich meine die Feldnummer, also die kleine Nummer unter dem Eingabefeld und nicht die Zeilennummer.

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                          #13
                          In das Feld mit der FA-Kennzahl 16 (Zeile 10) ist die Gesamtfläche des Grundstücks laut Grundbuch einzutragen. Ob das jetzt 11.781 m² sind


                          wie bei Marion# oder nur 3.500 m², spielt keine Rolle.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            In das Feld mit der FA-Kennzahl 16 (Zeile 10) ist die Gesamtfläche des Grundstücks laut Grundbuch einzutragen. Ob das jetzt 11.781 m² sind


                            wie bei Marion# oder nur 3.500 m², spielt keine Rolle.
                            Ja, das habe ich.

                            Danke übrigens für Ihre überaus geduldige Hilfe.

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                              #15
                              Wenn ich die Gesamtfläche des Grundstücks kennen würde, könnte ich die Quadratmeterzahl für die Zeile 3 der Anlage Grundstück ausrechnen.

                              Der Miteigentumsanteil wurde ja schon mehrfach genannt.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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