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Grundsteuer BW Eigentumswohnung in Mehrfamilienhaus

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    #31
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Dein Wohnungseigentum ist die wirtschaftliche Einheit, für die du die Erklärung erstellen musst
    Ich sehe das in der Theorie ja auch so, im praktischen Formular gibt man aber für das Grundstück die Erklärung ab (siehe Screenshot unten) und nicht für das Wohnungseigentum.
    Und für das Grundstück bin ich nunmal (im Gegensatz zu Inhabern von Einfamilien oder Reihenhäusern) nicht alleiniger Eigentümer.

    einheit.png

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      #32
      Und für das Grundstück bin ich nunmal (im Gegensatz zu Inhabern von Einfamilien oder Reihenhäusern) nicht alleiniger Eigentümer.
      Ja und ? Du ziehst daraus falsche Schlüsse.

      Jedes Wohnungs- und Teileigentum bildet eine eigene wirtschaftliche Einheit, zu der neben dem Sondereigentum auch die anteilige Flurstücksfläche

      entsprechend dem Miteigentumsanteil gehört.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #33
        Hi Zusammen
        beziehe mich auf den Beitrag der diebische.elster, aktualisiert von Widmyer84

        bin in BW zuhaus und habe es eigentlich gleichwie in dem Bispiel gemacht, trotzdem Fehlermeldung


        aus Beitrag 01.07 21:37: GW1 - 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
        Bei der Fläche tragt ihr die Gesamtfläche des Grundstücks ein. Den Miteigentumsanteil könnt ihr dem Grundbuch entnehmen. Oder auch
        dem Kaufvertrag vom Notar. Grundbuchblatt müsst ihr nicht eintragen.


        mein Eintrag 1807 Geamtfläche
        Miteigenanteil einmal 88,15/1000 und 2 mal 1/1000 für Tiefgarage
        also 3 Einträge

        GW1 4 habe ich 4 , da Ehepartner



        aus Beitrag 01.07 21:37: GW2 - Angaben zum Grund und Boden
        Hier den Bodenrichtwert den ihr auf der Infromationsseite entnehmen konntet eintragen.
        Und jetzt nicht die Grösse eurer Wohnung eintragen, sondern euren Anteil der qm der Grundstücksfläche.
        Stimmen hier mit leichter Abweichung die Werte zu GW1 - 3 nicht, kommt die Fehlermeldung!


        hier habe ich die Summe der Formelergebnisse

        159,87 + 1,807 + 1,807, gerundet 162

        trotzdem Fehlermeldung

        kann jmand helfen?

        Kommentar


          #34
          Hast du bei dir und Ehepartner/in jeweils als Zähler 1 und als Nenner 2 eingetragen?

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            #35
            also 3 Einträge
            Das könnte zu dem Fehler führen. Sind die Garagen auf dem gleichen Grundstück wie die Wohnungen ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #36
              Hi Zusammen

              ja die Garagen sind aufdem gleichen Grundstück und habe jeweilsZähler 1 und Nenenr 2 eingtreagen.

              Strange oder?

              Gruß Chica01

              Kommentar


                #37
                Nachtrag

                habe noch auf der Internetseite zu den Bodenrichtwerten noch folgende Informationen gefunden.
                siehe unten rot

                das Flurstück (Neubaugebiet) istdemFinanzamt noch nicht bekannt
                vielelicht ist ja das die Ursache


                Gruß
                Chica01




                Bodenrichtwerte Grundsteuer B

                Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg


                https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/js/bundles/boris_theme_bw/styles/images/logo-bawue.pngBaden‑Württemberg


                Ausgewähltes Produkt:
                Bodenrichtwerte Grundsteuer B



                Gemarkung

                Unterlauchringen

                Flur



                Flurstück-Zähler

                1171

                Flurstück-Nenner



                Fläche (m²)

                1807




                Das Verschnittergebnis aus Bodenrichtwert- und Liegenschaftsdaten für dieses Flurstück für die Grundsteuer B liegt aktuell - auch dem zuständigen Finanzamt - noch nicht vor. Die Daten werden fortlaufend geliefert bzw. aktualisiert. Bitte versuchen Sie die Daten zu einem späteren Zeitpunkt nochmals abzurufen. Wenn bis Ende September 2022 noch keine Daten abrufbar sein sollten, können Sie sich alternativ auch an den örtlich zuständigen Gutachterausschuss wenden. (siehe Kontakt)






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                  #38
                  Zitat von Chica01 Beitrag anzeigen
                  Nachtrag
                  das Flurstück (Neubaugebiet) istdemFinanzamt noch nicht bekannt
                  vielelicht ist ja das die Ursache
                  Das ist nicht die Ursache für das Formularproblem, die fehlenden Richtwertdaten (ohne die ein komplettes Formularausfüllen nicht möglich ist) betreffen aktuell aber geschätzt 40% der Fläche des grünen Himmelreiches BW.
                  Zuletzt geändert von midair; 03.07.2022, 23:58.

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                    #39
                    Danke Dir, habe ich mir gedacht

                    es ist aber schon korrekt dass in GW2 die Grundfläche eine summe aus den errechneten 3 Einträgen aus GW1 3 ist?

                    die Fehlermeldung ist nämlich wie folgt:


                    Aktueller Fehler
                    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.




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                      #40
                      Hi

                      habe was anderes versucht:

                      nur ein Eintrag in GW1 3 mit Zähler 90,15 anstelle 3 Einträge mit Zähler 88,15, 1, und 1
                      heißt: habe Wohnraum + Gragen in einen Satz zusammgefügt.
                      dann bei enthalten in anstelle "keine Angaben" erste Fläche selektiert.

                      jetzt geht es, aber fragt mich bitte keiner warum.
                      die Software ist gwohnheitsbedürftig (gelinde ausgedrückt)

                      Gruss
                      Chica01


                      soist derEintrag jetzt:

                      Fläche (m²) 1807


                      Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner 90,15 1000

                      enthalten in

                      erste Fläche (Schlüsselwert 1)






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                        #41
                        die Software ist gwohnheitsbedürftig (gelinde ausgedrückt)
                        Meiner Meinung nach hat man diese Fälle nicht wirklich im Auge gehabt. Wenn der Nenner gleich ist und die Stellplätte auf dem gleichen Flurstück sind,

                        ist die Addition der Zähler der einfachste Workaround.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #42
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          In der Zeile 51 sind die Anteile von Miteigentümern an der Eigentumswohnung zu erklären,...

                          Ich würde mich gerne einklinken, da ich die gleich Frage habe. Es geht um Zeile 51: Wieso Anteil an der Eigentumswohnung? Im Formular (NRW) steht Anteil am Grundstück, und das ist eben nicht 1/1. Ist das Irgendwo erläutert?

                          51.png
                          Mit 1/1 kann ich es zwar abschicken, aber es fühlt sich für mich trotzdem falsch an.

                          Kommentar


                            #43
                            Mit 1/1 kann ich es zwar abschicken, aber es fühlt sich für mich trotzdem falsch an.
                            Wenn es nur einen Eigentümer gibt, ist 1 und 1 in Zeile 51 korrekt. Bei Ehegatten wäre 1 und 2 richtig, bei einer Erbengemeinschaft geht es nach

                            den Erbteilen. In der Zeile 51 wird angegeben, wie die Eigentumsverhältnisse bezüglich der Eigentumswohnung sind. Das ist die wirtschaftliche Einheit.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #44
                              @Charlie24: Kannst Du sagen, woher du weißt, daß sich Zeile 32/51 auf die Eigentumswohnung beziehen? Überall steht immer Grundstück, sowohl in der Hilfe (Zeile 32) als auch in der Überschrift (Zeile 51). Das ist doch was völlig anderes. Woher sollen die Leute das wissen?

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                                #45
                                Woher sollen die Leute das wissen?
                                Für mich ist das ehrlich gesagt selbsterklärend. Wenn ich am Schluss der Eingabeseite für meine persönlichen Daten nach meinem Anteil am

                                Grundstück gefragt werde, dann ist für mich klar, dass mein persönlicher Eigentumsanteil am Bewertungsobjekt (der wirtschaftlichen Einheit) gemeint ist.

                                In der Hilfe steht das ebenfalls, die darf man auch lesen:

                                Geben Sie hier bitte an, zu welchem Anteil das Grundstück bzw. der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft der vorstehenden Person zuzurechnen ist.
                                Dieser Anteil am Gesamtgrundstück ist nicht zu verwechseln mit dem Anteil am Flurstück bzw. an den Flurstücken entsprechend Zeile 10 im Abschnitt
                                "3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens".
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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