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Grundsteuer BW Eigentumswohnung in Mehrfamilienhaus
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Gast
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Sieht alles richtig aus ! Schon mal mit Aufrunden auf 65 getestet ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Gast
Auch beim Aufrunden kommt die gleiche Fehlermeldung:
"Sie haben bei Alleineigentum den Anteil mit 388/10000 angegeben. Bei Alleineigentum tragen Sie bitte den Anteil an Ihrer wirtschaftlichen Einheit mit 1/1 ein."
Ich verzweifle.
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Sie haben bei Alleineigentum den Anteil mit 388/10000 angegeben
Bei den Eigentümerangaben ist in Zeile 51 bei Alleineigentum 1 / 1 einzutragen, Ehegatten als Miteigentümer würden 1 / 2 eintragen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Gast
Aber woher weiß dann das Finanzamt den genauen Miteigentumsanteil aus dem Grundbuch? Den haben sie dann ja nur noch näherungsweise.
Aber danke für die geduldige Hilfe. Ich trage dort dann 1 / 1, auch wenn die Hilfe meiner Meinung nach etwas anderes suggeriert: "Miteigentumsanteil laut Grundbuch: Zähler
Geben Sie hier bitte den Zähler des Anteils an, zu welchem das Flurstück der wirtschaftlichen Einheit zuzuordnen ist (zum Beispiel „333,3300“ bei einem Miteigentumsanteil in Höhe von 333,33/10.000)" (analog für den Nenner).
Ich hoffe, dass ich dann nicht als Alleineigentümer des Flurstücks eingetragen und - im schlimmsten Fall - steuerlich belangt werde.
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In der Zeile 51 sind die Anteile von Miteigentümern an der Eigentumswohnung zu erklären, z. B. bei einer Erbengemeinschaft oder bei Ehegatten.
Gibt es nur einen einzigen Eigentümer ist dessen Anteil an der wirtschaftlichen Einheit immer 1 / 1.
Dein Miteigentumsanteil an dem gesamten Grundstück steht doch bereits in Zeile 11 des Hauptvordrucks. In der Anlage Grundstück die m² wieder abrunden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Gast
Hallo Zusammen,
nach auch längerem Testen hat es bei mir mit der Prüfung auf Richtigkeit funktioniert.
Selbst wohnen wir auch in einer Eigentumswohung / Mehrfamilienhaus.
Übrigens liegen, den Finanzämter alle Informationen schon vor. Alleridngs machen Sie sich nicht die Arbeit und lassen diese von uns machen bezüglich der Bodenrichtwerte.
GW1 - 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
Bei der Fläche tragt ihr die Gesamtfläche des Grundstücks ein. Den Miteigentumsanteil könnt ihr dem Grundbuch entnehmen. Oder auch
dem Kaufvertrag vom Notar. Grundbuchblatt müsst ihr nicht eintragen.
Damit eine Berechnung erfolgt müsst ihr noch auf die den Punkt enthalten in "erste Fläche Schlüsselwert:1" verweisen.
GW1 - 4 - Eigentümer(innen) / Beteiligte
Kommt für euch hauptsächlich nur "0" oder "4" in Frage. Entscheident ist hier, wie Eigentumsanteile aufgeteilt sind.
Bei Alleinstehenden Zähler 1, Nenner 1 und bei Verheiratetet beide jeweils angeben mit Zähler 1, Nenner 2.
GW2 - Angaben zum Grund und Boden
Hier den Bodenrichtwert den ihr auf der Infromationsseite entnehmen konntet eintragen.
Und jetzt nicht die Grösse eurer Wohnung eintragen, sondern euren Anteil der qm der Grundstücksfläche.
Stimmen hier mit leichter Abweichung die Werte zu GW1 - 3 nicht, kommt die Fehlermeldung!
Beispiel: Ihr hapt 120/1000 Anteilen und das Grundstück ist 900qm Gross.
900 / 1000 * 120 = 108qm
Anhand dem könnt ihr dann auch schon die Grundsteuer grob ausrechen. Die Steuermesszahl wurde bei 1,3‰ festgelegt.
Wird die meiste Fläche aber als Wohnfläche verwendet reduziert sich diese auf 0,91‰.
Beispiel: Bodenrichtwert 500€
500 * 900 * 0,91‰ = 409,5€
409,5€ / 1000 * 120 = 49,14€ (Steuermessbetrag)
Steuermessbetrag * Hebesatz der Kommune = Grundsteuer pro Jahr
Gruss
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Gast
Zitat von Widmayer84 Beitrag anzeigenHallo Zusammen,
nach auch längerem Testen hat es bei mir mit der Prüfung auf Richtigkeit funktioniert.
Selbst wohnen wir auch in einer Eigentumswohung / Mehrfamilienhaus.
Übrigens liegen, den Finanzämter alle Informationen schon vor. Alleridngs machen Sie sich nicht die Arbeit und lassen diese von uns machen bezüglich der Bodenrichtwerte.
GW1 - 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
Bei der Fläche tragt ihr die Gesamtfläche des Grundstücks ein. Den Miteigentumsanteil könnt ihr dem Grundbuch entnehmen. Oder auch
dem Kaufvertrag vom Notar. Grundbuchblatt müsst ihr nicht eintragen.
Damit eine Berechnung erfolgt müsst ihr noch auf die den Punkt enthalten in "erste Fläche Schlüsselwert:1" verweisen.
GW1 - 4 - Eigentümer(innen) / Beteiligte
Kommt für euch hauptsächlich nur "0" oder "4" in Frage. Entscheident ist hier, wie Eigentumsanteile aufgeteilt sind.
Bei Alleinstehenden Zähler 1, Nenner 1 und bei Verheiratetet beide jeweils angeben mit Zähler 1, Nenner 2.
GW2 - Angaben zum Grund und Boden
Hier den Bodenrichtwert den ihr auf der Infromationsseite entnehmen konntet eintragen.
Und jetzt nicht die Grösse eurer Wohnung eintragen, sondern euren Anteil der qm der Grundstücksfläche.
Stimmen hier mit leichter Abweichung die Werte zu GW1 - 3 nicht, kommt die Fehlermeldung!
Beispiel: Ihr hapt 120/1000 Anteilen und das Grundstück ist 900qm Gross.
900 / 1000 * 120 = 108qm
Anhand dem könnt ihr dann auch schon die Grundsteuer grob ausrechen. Die Steuermesszahl wurde bei 1,3‰ festgelegt.
Wird die meiste Fläche aber als Wohnfläche verwendet reduziert sich diese auf 0,91‰.
Beispiel: Bodenrichtwert 500€
500 * 900 * 0,91‰ = 409,5€
409,5€ / 1000 * 120 = 49,14€ (Steuermessbetrag)
Steuermessbetrag * Hebesatz der Kommune = Grundsteuer pro Jahr
Gruss
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Gast
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Mal laienhaft gefragt: gilt eine Eigentümergemeinschaft nicht als Bruchteilsgemeinschaft?
Zumindest dieser Link legt das nahe.
Und als Zusatzfrage vielleicht noch:
Bei mir ist Wohnung und Garage separat im Grundbuch eingetragen (auch mit den anteiligen Bruchteilen).
Muss man diese dann auch separat angegeben oder zieht man die einfach zusammen?
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Mal laienhaft gefragt: gilt eine Eigentümergemeinschaft nicht als Bruchteilsgemeinschaft?
Wirtschaftliche Einheit ist die einzelne Eigentumswohnung. Auf die muss sich die Erklärung beziehen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWirtschaftliche Einheit ist die einzelne Eigentumswohnung. Auf die muss sich die Erklärung beziehen.
Ich mein, man ist z.B. Alleineigentümer der Wohnung, aber ja immer nur Bruchteilseigner an dem Grundstück auf dem die Wohnung steht, zu dem man zwecks der Grundsteuer die Angaben macht.
Zumindest muss man das Flurstück ja angeben und wird deswegen auch zu BorisBW verschickt.
Edit:
Vielleicht bin ich auf dem Holzweg, aber die Angaben beziehen sich ja auf...
Art der Wirtschaftlichen Einheit: Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)
...und nicht auf die Eigentumswohnung/Garage. Die Auswahl habe ich gar nicht.
Im Hilfstext zu den Eigentumsverhältnissen steht dann noch folgendes:
Bruchteilsgemeinschaft:
Das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört mehreren Personen. Sie haben Miteigentum nach Bruchteilen (eingetragen im Grundbuch). Über den eigenen Anteil kann jede Miteigentümerin beziehungsweise jeder Miteigentümer frei verfügen, das heißt, der Anteil kann verkauft, belastet oder vererbt werden.
Ich kann doch nicht Alleineigentum für das Grundstück reklamieren wenn ich faktisch nur Bruchteilseigner bin?Zuletzt geändert von midair; 02.07.2022, 10:47.
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Dein Miteigentumsanteil an dem Flurstück, auf dem die Eigentumswohnungen stehen, wird doch im Hauptvordruck abgefragt.
In der Anlage Grundstück sind dann die auf dich rechnerisch entfallenden Quadratmeter (abgerundet) anzugebenFreundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDein Miteigentumsanteil an dem Flurstück, auf dem die Eigentumswohnungen stehen, wird doch im Hauptvordruck abgefragt.
Bin ich eigentlich der einzige, bei dem Wohnung und Garage separat im Grundbuch aufgeführt sind?
Ich blick immer noch nicht durch, ob man die Bruchteile separat, zusammengezählt oder nur die Wohnung alleine angeben muss.
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Bin ich eigentlich der einzige, bei dem Wohnung und Garage separat im Grundbuch aufgeführt sind?
nicht für die Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer. Deshalb ist das mit der Bruchteilsgemeinschaft falsch. Entweder bist du der alleinige
Eigentümer oder es ist die Alternative Ehegatten auszuwählen.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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