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Grundsteuer Bayern - Whg. + TG-Stellplatz führt zu doppelter Flurstücksflächensumme

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    Grundsteuer Bayern - Whg. + TG-Stellplatz führt zu doppelter Flurstücksflächensumme

    Hallo in die Runde, verbunden mit dieser Frage:
    Unter der gleichen Flurstücksnummer gibt es eine Eigentumswohnung und einen Tiefgaragenstellplatz. Letzterer bildet Sondereigentum und befindet sich auf einem weiteren Grundbuchblatt.
    Somit ergeben sich zwei Eintragungen bei "Angaben zu Gemarkungen und Flurstücken".
    Folglich weist die "Summe der Fläche des Grund und Bodens" 14000 Quadratmeter aus, also genau das Doppelte der amtlichen Fläche dieses Flurstücks, welches laut BayernAtlas (Landesamt) 7000 Quadratmeter amtliche Fläche wie auch Wohnbaufläche hat.
    Ich nehme an, daß ich wegen Überschreitens der 10000 Quadratmeter in Zeile 7 nun zusätzlich das Feld "Fläche des gesamten zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteils des Grund und Bodens, die bebaut oder befestigt ist" ausfüllen muß. Hierzu rechne ich die Miteigentumsanteile der Wohnung und des TG-Stellplatzes zusammen und ermittele daraus meinen Anteil des Grund und Bodens, welchen ich dann aufgerundet auf volle Quadratmeter in Zeile 19 eintrage.
    Würde mich freuen, wenn jemand bestätigen könnte, daß diese Berechnung korrekt ist.
    Danke im voraus.

    #2
    Ich glaube, da liegst du komplett falsch. Das Grundstück wird nicht dadurch größer, dass es zwei Grundbucheinträge gibt.

    Du hast eine Miteigentumsanteil für deine Wohnung und eine weiteren Miteigentumsanteil für deinen Tiefgaragenstellplatz.

    Daraus ist jeweils der Äquivalenzwert für Grund und Boden zu ermitteln. Der Tiefgaragenstellplatz selbst dürfte weniger als

    50 m² Nutzfläche haben, ist also mit 0 m² zu erklären, für die Wohnung ist die Wohnfläche maßgeblich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke dafür. Deine Angaben beziehen sich meines Erachtens auf "Anlage Grundstück (BayGrSt 2), Teilseite 2 - Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen", wohingegen ich mich im Schritt davor auf "Teilseite 1 - Angaben zum Grund und Boden" befinde. Hier trage ich beide Grundbuchblätter für die Wohnung und die Tiefgarage ein. Da man in der Maske "Gemarkung/Flurstück" jeweils nur ein Grundbuchblatt erfassen kann, erhält man zwei "Gemeindeübergreifende laufende Nummern", was dazu führt, daß im Feld "Summe der Flurstücksflächen" die doppelte Fläche der amtlichen Grundstücksfläche erscheint. Insofern wäre meine Frage weiterhin offen.
      Danke schon mal fürs Überprüfen.

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        #4
        Insofern wäre meine Frage weiterhin offen. Danke schon mal fürs Überprüfen.
        Dass sich dieser Teil der Frage auf Grund und Boden bezieht, ist mir schon klar. Ich habe inzwischen 5 Erklärungen für Bayern erstellt,

        allerdings war kein derartiger Fall dabei. Wenn der Nenner für den Miteigentumsanteil beim Tiefgaragenstellplatz identisch mit dem Nenner

        bei der ETW ist, könnte man ja die Zähler einfach addieren. Dann fehlt allerdings eine Angabe zum Grundbuchblatt. Ich werde aber mal

        ausprobieren, ob man es auch so hinbringt, wie du es versucht hast. Ich muss mir dazu allerdings einen eigenen Entwurf basteln, was eine

        gewisse Zeit beansprucht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo, diese Frage wollte ich auch gerade posten, weil ich das gleiche Problem wie Greenhorn habe: Ich besitze eine Eigentumswohnung mit zwei TG-Stellplätzen in Niedersachsen. Gleiches Flurstück, drei Grundbuchblätter. Wenn ich diese einzeln erfasse wird als "Summe der Grund- und Bodenfläche" die dreifache Größe des Flurstücks ausgewiesen, was ja nun Unsinn oder zumindest grob irreführend ist. Mein Eindruck ist, dass diese Konstellation bei der Erstellung der Eingabemaske wohl übersehen wurde. Es hätte bei der Ermittlung der Gesamtfläche überprüft werden müssen, ob es sich überhaupt um verschieden Flurstücke handelt. Sehr ärgerlich.

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            #6
            Wenn die Nenner identisch sind, könnte man die Zählerwerte auch addieren, Die weiteren Grundbuchblattstellen lassen sich auch

            unter Ergänzende Angaben zur Steuererklärung eintragen
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo Charlie24, vielen Dank für Ihre prompte Rückmeldung. Die Idee ist gut. Ich werde die Erklärung aber zunächst beiseite legen und mir in einigen Wochen erneut vornehmen. Vielleicht hat man den Fehler bis dahin korrigiert oder zumindest den Hilfetext entsprechend ergänzt.

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                #8
                Guten- Tag.
                Der Meinung von der.kleine.nick schließe ich mich an, es sollte möglich sein, unterhalb einer Flurstücksnummer mehrere Grundbuchblätter anzulegen. Das dürfte doch öfter vorkommen, deshalb sollte die Eingabemaske dieses ermöglichen, ohne daß man auf Hilfslösungen - die aber den Sachverhalt verfälschen - und erklärende Zusatzangaben ausweichen muß. Wie gelangt nun dieser Verbesserungsvorschlag möglichst rasch an die zuständige Stelle?
                Danke auch für die bisherige Unterstützung.
                Zuletzt geändert von grenhorn; 08.07.2022, 07:53.

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                  #9
                  Wie gelangt nun dieser Verbesserungsvorschlag möglichst rasch an die zuständige Stelle?
                  Hier im Anwenderforum lesen die Entwickler nicht mit. Man muss sich an die Elster-Hotline wenden.

                  Wenn es nur um Bayern geht, kann man auch direkt an das Bayer. Landesamt für Steuern herantreten.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Hallo, ich habe auch das selbe Problem. Wäre es auch möglich, trotz doppeltem Aufwand, die Wohnung ohne die Tiefgarage abzuarbeiten und den Stellplatz anschließend mit einem komplett neuen Formular separat zu deklarieren?
                    Die zweite Frage, über die stolpere, bezieht sich auf das Eigentumsverhältnis (Hauptvordruck - nr.11 - Eigentumsverhältnisse:
                    Es handelt sich um eine Eigentumswohnung in einem Wohnkomplex mit mehreren anderen Eigentumswohnungen, wofür es auch eine entsprechende Teilungserklärung gibt. Muss ich nun hier "juristische Privatperson" eingeben, obwohl es sich um mehrere Wohnungseigentümer in dem Haus handelt? Demgemäß stellt sich dann auch die Frage , ob ich unter nr.30 bei der Frage nach "Angaben zu den Eigentümern" doch das im z.B. Notarvertrag angegebene Miteigentumsanteil am Grundstück ( hier 13,5678/1.000) eintragen muss.
                    Danke vorab für die Hilfe.

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                      #11
                      ... die Wohnung ohne die Tiefgarage abzuarbeiten und den Stellplatz anschließend mit einem komplett neuen Formular separat zu deklarieren?
                      Nein, beides gehört zur gleichen wirtschaftlichen Einheit.

                      Die wirtschaftliche Einheit, für die du die Erklärung erstellen musst, ist dein Wohneigentum, nicht die Wohnanlage insgesamt.

                      Du trägst dich als Eigentümer ein, eventuell noch einen Ehegatten, falls das Wohneigentum nicht dir allein gehört. Bei den persönlichen

                      Eigentumsverhältnissen im Hauptvordruck ist als entweder 1 und 1 richtig oder bei Ehegatten 1 und 2.

                      Die 13,5678 und die 1000 gehören in die Zeile 6 der Anlage Grundstück.

                      Dass die gesamten Flächenwerte aller angegebenen Flurstücke addiert werden, ist bekannt, aber kein Problem !

                      https://forum.elster.de/anwenderforu...-boden-zu-hoch

                      Wenn die Miteigentumsanteile in Zeile 6 richtig erfasst sind, wird die anteilige Grundstücksfläche richtig berechnet.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Wie von Charlie24 angeraten informierte ich die Elster Hotline diesbezüglich und warte noch auf Rückmeldung.

                        Leider finde ich keine Möglichkeit, den Titel des Threads wie folgt abzuändern: "Grundsteuer - keine Möglichkeit, unter einer Flurstücksnummer mehrere Grundbuchblätter zu erfassen". Das beschreibt das eigentlich Problem zutreffender. Daß an einer Stelle alle gelisteten Flurstücksgrößen aufaddiert werden, ist hinzunehmen.

                        Wenn ich mich nicht irre, betrifft dieses Problem alle Bundesländer.
                        Danke & Grüße

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                          #13
                          Wenn ich mich nicht irre, betrifft dieses Problem alle Bundesländer.
                          Du irrst dich nicht. Aber es ist kein Problem, das gleiche Flurstück doppelt zu erfassen. Wenn du dabei in Bayern über 10.000 m² kommst,

                          musst du den Hinweis dazu ignorieren.

                          Da im Titel eines Themas maximal 85 Zeichen zulässig sind, wirst du den Titel abkürzen müssen. Ich kann da auch nichts machen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Dankeschön Charlie24 für Deine Mühe, immerhin wäre die doppelte Flurstückserfassung somit eine Ersatzlösung. Dann wäre es jedoch gut, wenn der dazugehörige Hilfetext die genaue Anleitung dafür liefert, und auch, daß man die 10.000 m2 in Bayern ignorieren kann.

                            Der Titel dieses Threads läßt sich nachträglich leider nicht editieren, der bleibt immer ausgegraut.
                            Freundlicher Gruß

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                              #15
                              Hallo allerseits, die diesen Thread verfolgen,

                              heute erhielt ich von der Elster-Hotline die Bestätigung, daß es in Ordnung ist, für jedes Grundbuchblatt auf ebendemselben Flurstück, auf welchem man mehrere Miteigentumsanteile (wirtschaftliche Einheiten) hat, das Flurstück wiederholt einzugeben mit ihrem entsprechenden unterschiedlichen Anteil (Zähler/Nenner) an diesem Flurstück für die jeweilige wirtschaftliche Einheit (z.B. Eigentumswohnung oder Tiefgaragenstellplatz).
                              Ich zitiere aus der Antwort:
                              "Die 'Summe der Flurstücksflächen' ist eigentlich nur für einen kurzen Kontrollblick gedacht, ob Sie alle Ihre Flurstücke summenmäßig korrekt übernommen haben.
                              In solchen speziellen Fällen verfälscht das leider diese Darstellung und erweckt den Eindruck, das Flurstück würde 'doppelt' berücksichtigt werden.
                              Im Finanzamt werden aber ohnehin nur die zu Ihren wirtschaftlichen Einheiten gehörenden Flächen berücksichtigt, Sie erhalten also auf alle Fälle einen in dieser Hinsicht korrekten Feststellungsbescheid."

                              Mit dieser Vorgehensweise habe ich meine GrSt-Erklärung bereits eingesandt. Ich hoffe, daß in die Online-Ausfüllhilfe obige Auskunft ebenfalls Eingang findet.
                              Wünsche einen schönen Tag.
                              Grüße

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