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Flächen Wohnung und Garage

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    Flächen Wohnung und Garage

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Beides: In Zeile 10 ist die Gesamtfläche einzutragen, in Zeile 11 gibst du beim Zähler 237 und beim Nenner 1000 ein.
    Wenn ich da noch mal kurz einhaken darf:
    Wenn man Wohnung und Garage separat im Grundbuch hat: beide Zählerwerte addieren und angeben?
    Oder können die im Zuge der Reform u.U. einer unterschiedlichen Bewertung unterliegen?

    #2
    Oder können die im Zuge der Reform u.U. einer unterschiedlichen Bewertung unterliegen?
    Das könnte theoretisch so sein, wobei ich es beim Wert des Grund und Bodens für sehr unwahrscheinlich halte.

    Die Garagen gehören ja zur gleichen Bodenrichtwertzone, wenn sie auf dem gleichen Grundstück stehen.

    Sollten die Garagen auf einem anderen Flurstück stehen, darf man die Zähler allerdings nicht addieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ich hab die Frage mal extrahiert. Sie hat ja mit dem Thread, in dem sie gepostet wurde - https://forum.elster.de/anwenderforu...fundene-fehler -, eigentlich nichts zu tun. Dort ist der letzte Beitrag von 15:33, der Thread ist nicht unerledigt. Bei der Frage hier handelt es sich also um einen typischen Vordrängler.

      Kommentar

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