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Grundsteuer NRW: Grundbuchblatt ist nicht eindeutig

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    Grundsteuer NRW: Grundbuchblatt ist nicht eindeutig

    Bei der Erklärung für die Grundsteuer wird in ELSTER im Hauptvordruck (GW1) unter Punkt 3 "Gemarkungen und Flurstücke" auch nach dem "Grundbuchblatt" gefragt.
    Diese Blattnummer ist nur eindeutig zuzuordnen wenn auch bekannt ist, bei welchem Grundbuchamt und in welchem Grundbuchbezirk dieses Blatt nummeriert ist.
    In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle sind die Grundstücke beim Grundbuchamt des lokal zuständigen Amtsgerichtes gebucht und es gibt dort einen Grundbuchbezirk mit dem gleichen Namen wie die Gemarkung im Kataster (im Kreis Lippe einen je Gemeinde), der verwendet wird.
    Das muss aber nicht so sein, es gibt Ausnahmen. Wenn ein Eigentümer bereits woanders ein Grundbuchblatt hat, so kann er neue Grundstücke dort hinzu buchen lassen.
    Solche externen Buchungen lassen sich m.E. mit den erhobenen Angaben nicht auffinden.

    #2
    Wenn Sie die Nummer des Grundbuchblattes nicht haben, so lassen Sie sie einfach weg.

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      #3
      Ich habe nicht geschrieben, dass ich die Nummer des Grundbuchblattes nicht habe.
      Ich habe nur auf eine mögliche Fehlerquelle in der Software hingewiesen.

      Die eindeutige Bezeichnung für ein Flurstück besteht aus:
      • Bundesland
      • Gemarkung
      • Flurnummer
      • Flurstücksnummer (Zähler/Nenner)
      Diese Daten werden komplett abgefragt.

      Die eindeutige Bezeichnung für ein Grundstück besteht aus:
      • Bundesland
      • Grundbuchbezirk
      • Grundbuch-Blattnummer
      • laufende Nummer im Bestandsverzeichnis (BVNR)

      Davon wird nur die Grundbuch-Blattnummer abgefragt. Dieser Teil für sich alleine ist aber nicht eindeutig sondern nur innerhalb eines Bezirks.
      Im Normalfall ist der Grundbuchbezirk des Grundstücks identisch mit der Gemarkung der darauf gebuchten Flurstücke.
      Es gibt aber Ausnahmen. Wendet man dann den Normalfall an, führt dies zur falschen Zuordnung.

      Mag sein, dass sich die Entwickler bewusst dazu entschieden haben, diese Werte nicht abzufragen um die Erfassung zu vereinfachen. Auf die Berechnung der Steuer hat dies wohl keinen Einfluss. Die Sachbearbeiter:In könnte nur bei der Überprüfung der Angaben ein Problem bekommen.

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        #4
        Hallo,
        diesen Fehler bekomme ich auch in Baden-Württemberg, Flurstücknummer wird nicht akzeptiert, Flur kann angeblich leer bleiben, wenn nicht vorhanden,
        ich versuche den Fehler anzuhängen
        Danke

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          #5
          so sieht die Eingabemaske in BaWü aus
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            #6
            Man muss in der Anlage 1 ein oder mehrere Grundstücke anlegen und jedes Flurstück aus dem Haupt-Formular einem der Grundstücke zuweisen.
            Das hat aber überhaupt nichts zu tun mit meinem ursprünglichen Beitrag.

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              #7
              Allerdings führt das Weglassen des Grundbuchblatts nicht zu einem Fehler, die fehlende Zuordnung in Zeile 11 zur Anlage Grundstück natürlich schon !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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