Bei der Erklärung für die Grundsteuer wird in ELSTER im Hauptvordruck (GW1) unter Punkt 3 "Gemarkungen und Flurstücke" auch nach dem "Grundbuchblatt" gefragt.
Diese Blattnummer ist nur eindeutig zuzuordnen wenn auch bekannt ist, bei welchem Grundbuchamt und in welchem Grundbuchbezirk dieses Blatt nummeriert ist.
In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle sind die Grundstücke beim Grundbuchamt des lokal zuständigen Amtsgerichtes gebucht und es gibt dort einen Grundbuchbezirk mit dem gleichen Namen wie die Gemarkung im Kataster (im Kreis Lippe einen je Gemeinde), der verwendet wird.
Das muss aber nicht so sein, es gibt Ausnahmen. Wenn ein Eigentümer bereits woanders ein Grundbuchblatt hat, so kann er neue Grundstücke dort hinzu buchen lassen.
Solche externen Buchungen lassen sich m.E. mit den erhobenen Angaben nicht auffinden.
Diese Blattnummer ist nur eindeutig zuzuordnen wenn auch bekannt ist, bei welchem Grundbuchamt und in welchem Grundbuchbezirk dieses Blatt nummeriert ist.
In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle sind die Grundstücke beim Grundbuchamt des lokal zuständigen Amtsgerichtes gebucht und es gibt dort einen Grundbuchbezirk mit dem gleichen Namen wie die Gemarkung im Kataster (im Kreis Lippe einen je Gemeinde), der verwendet wird.
Das muss aber nicht so sein, es gibt Ausnahmen. Wenn ein Eigentümer bereits woanders ein Grundbuchblatt hat, so kann er neue Grundstücke dort hinzu buchen lassen.
Solche externen Buchungen lassen sich m.E. mit den erhobenen Angaben nicht auffinden.
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