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Grundsteuererklärung -Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

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    Grundsteuererklärung -Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

    Wie werden die Anteile der Ehepartner in der Grundsteuererklärung Pkt 51 in Zähler und Nenner eingegeben?

    #2
    Wenn ihr Miteigentümer zu je ein Halb seid, dann ist der Zähler 1 und der Nenner ist 2. Das ist bei Ehegatten die übliche Aufteilung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie 24
      vielen Dank
      Änderung vorgenommen, Ergebniss unverändert

      VG
      Jentsjue
      Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
      Diese Galerie hat 1 Bilder

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        #4
        Änderung vorgenommen, Ergebniss unverändert
        Auf dieser Seite dürfen die Angaben zu den Eigentumsverhältnissen nicht gemacht, die musst du bei den Personendaten erfassen.

        Auf der Seite sind mehrere Fehler. Bei Gemarkung ist der Name der Gemarkung einzutragen, nicht die Flurstücksnummer. Die gehört

        in die Zeile 10. Fall die Flurstücksnummer keinen Nenner hat, bleibt das Feld leer. In die erste Zeile 11 gehört 1 und 1, das darf nicht leer bleiben

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie 24
          vielen Dank.
          Es gab noch ein paar Eken, aber Dank deiner Uterstützung ist es geschafft.
          Schönen Abend
          VG jentsjue

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            #6
            Muss ich 1/1 eingeben, wenn meine Ehefrau und ich zu 100% das Grundstuck besitzen?

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              #7
              Hallo BKI,

              siehe Beitrag Nr.2 von Charlie24 -> Wenn ihr Miteigentümer zu je ein Halb seid, dann ist der Zähler 1 und der Nenner ist 2. Das ist bei Ehegatten die übliche Aufteilung.

              Tschüß

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                #8
                Muss ich 1/1 eingeben, wenn meine Ehefrau und ich zu 100% das Grundstuck besitzen?
                Die Frage ist, an welcher Stelle bzw. in welcher Zeile des Formulars ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo,
                  bin neu kann mir vielleicht jemand weiterhelfen? Beim letzten Einheitswertbescheid war die Zurechnung zu mir 1/1. Ich bin aber verheiratet. Muss ich dann 1/2 angeben, weil meiner Frau ja die Hälfte von allem gehört?
                  Danke im Voraus

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                    #10
                    Beim letzten Einheitswertbescheid war die Zurechnung zu mir 1/1. Ich bin aber verheiratet. Muss ich dann 1/2 angeben, weil meiner Frau ja die Hälfte von allem gehört?
                    Nein, wie kommst du darauf ? Im gesetzlichen Güterstand ändert sich an den Eigentumsverhältnissen nichts.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Danke Charlie24! Super dass es dich gibt!

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