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Grundsteuer Grundstücksgemeinschaft (Saarland)

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    Grundsteuer Grundstücksgemeinschaft (Saarland)

    Hallo liebe Elster Community,

    ich hätte zwei Anliegen zum Thema Grundsteuer im Saarland.

    Mein Vater und mein Opa haben ein Haus, das Ihnen beiden zur Hälfte gehört.
    Im aktuellen Bescheid steht drin, dass es eine Grundstücksgemeinschaft mit Anteil 1/1 ist.

    Dies hab ich soweit eingegeben, allerdings bekomme ich folgende zwei Warnungen


    Warnung 1:
    Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht. Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt.
    Hier die Frage, muss ich einen Empfangsbevollmächtigten angeben?
    Derzeit bekommt mein immer Vater und mein Opa jeweils einzeln auf dem gleichen Aktenzeichen einen Brief.

    Warnung 2:
    Geben Sie bitte - falls vorhanden - für den Eigentümer / die Eigentümerin beziehungsweise für den Beteiligten/die Beteiligte die Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuernummer an. Diese finden Sie auf Ihrem letzten Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuerbescheid
    Gebe ich hier die normale Steuernummer (Privatperson für jährliche ESt) ein, oder lasse ich das Feld leer, wenn ich keine Körperschaft habe?

    Ich danke im Voraus, falls sich jemand meinen Fehlern annehmen würde.

    Liebe Grüße
    Nicolas

    #2
    Im aktuellen Bescheid steht drin, dass es eine Grundstücksgemeinschaft mit Anteil 1/1 ist.
    Das besagt nur, dass alles zur gleichen wirtschaftlichen Einheit gehört, nichts über die Eigentumsanteile.

    Du musst im Hauptvordruck entweder deinen Vater oder deinen Opa als Empfangsbevollmächtigten eintragen.

    Gebe ich hier die normale Steuernummer (Privatperson für jährliche ESt) ein,
    Ja, wenn beide eine Steuernummer für die Einkommensteuer haben, trägst du die bei den Personendaten ein, ebenso die persönliche ID
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Charlie24 Ich danke dir

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        #4
        Grundsteuer. Erbengemeinschaft
        Bei einer Erbengemeinschaft aus mehreren Mitglierdern ist ein Mitglied gestorben. Es kann bis jetzt kein Erbe oder Vertreter oder Nachlasspfleger angegeben werden. Wie soll man in das Hauptformular in Elster Grundstucksteuer eintragen?

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          #5
          Ist der Miterbe vor dem 01.01.2022 verstorben oder erst danach ? Wenn er erst danach verstorben ist, bleibt er m. E. ganz normal in der Erklärung.

          Betroffen von der Festsetzung wird er ja nicht mehr sein. Als Bekanntgabebevollmächtigten müsst ihr natürlich einen der anderen Miterben benennen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Gestorben vor 2022 und das Nachlassgerichtverfahren ist schwebend. Das Problem ist, das im Formular der Eigentümer nach Grundbuch und einen möglichen Vertreter gefragt wird. Ein möglicher Vertreter steht laut Gesetz nicht im Grundbuch und von Toten kann man keine entsprechende Formularangaben mehr machen. Hier scheint ine Diskrepanz im Formular eingebaut zu sein.

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              #7
              Ich hätte doch noch Fragen.
              Ich habe mir die Hilfe mal noch angeschaut und stehe jetzt komplett auf dem Schlauch.

              Im letzten Bescheid steht drin
              Zurechnung - Grundstücksgemeinschaft Familiennamen, Anteil 1/1.
              bestehend aus
              Herr Vater
              Herr Opa
              Muss ich die "Angaben zu Erbgemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen" ausfüllen?
              Und muss ich die beiden auch als Eigentümer in die Tabelle eintragen?

              Zum Thema "Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft":
              Jeder von beiden hat 50% des Grundstücks. Trage ich dann bei beiden 1/2 ein oder lasse ich das leer? Finde es in der Hilfe doof beschrieben.

              Grüße Nicolas

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                #8
                Trage ich dann bei beiden 1/2 ein oder lasse ich das leer?
                Der persönliche Miteigentumsanteil ist bei den persönlichen Daten der jeweiligen Eigentümer zu erfassen.

                Ich habe bei den zwei Erbengemeinschaften, für die ich Erklärungen erstellt habe, die erweiterten Angaben unter ohne geschäftsüblichen Namen gemacht.

                Da steht dann: Erbengemeinschaft nach Xaver Meier oder auch Grundstücksgemeinschaft Meier-Müller.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Entschuldigt, dass ich wieder nerve.

                  Ich habe nun soweit alles fertig, es reicht ja, wenn ich diese einmal abgebe oder?
                  Lt. den Bescheiden vom Finanzamt haben auch beide das gleiche Aktenzeichen

                  Grüße Nicolas

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