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RLP - Feststellung des Grundsteuerwerts - Mehrfamilien Wohn/Geschäftshaus

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    RLP - Feststellung des Grundsteuerwerts - Mehrfamilien Wohn/Geschäftshaus

    Ich habe für folgendes Objekt ein paar Fragen:
    Mehrfamilienhaus mit Laden, gehört meinen Eltern zu je 50%, Grundstück 450m², Wohnfläche 370m², Ladenfläche 180m², Lager 100m², 50m² Hof. Das Objekt besteht aus drei Gebäudeteilen, die ich aber als ein Wohn-Geschäftshaus betrachte. Der Laden erstreckt sich z.B. durch alle 3 Gebäudeteile.

    Frage1: Warum haben meine Eltern getrennte Aufforderungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts erhalten, während ich und meine Frau für ein anderes Objekt (auch 50:50) eine gemeinsame Aufforderung zur Feststellung des Grundsteuerwerts erhalten?

    Ich habe jetzt als Gebäudeart 'gemischt genutztes Grundstück' ausgewählt. Weiterhin habe ich bei 'Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert' 3 Wohnungen á 50m² mit Gesamtfläche 150m², 2 Whg 100m² Gesamtfläche 200m², usw. eingetragen. Dann werde ich zur Eingabe von 'Angaben bei Nichtwohngrundstücken' weitergeleitet. Hier werde ich dazu aufgefordert ein 'Gebäude, Gebäudeteil' hinzuzufügen. Hier mache ich dann die Angaben zum Laden und Lager, Bruttogrundfläche 280m².

    Frage 2: Ist das so richtig?

    Frage 3: Es wird bei'Nichtwohngrundstücke' nach einer 'Lageplan Nr.' gefragt. Ich habe hier mal die laufende Nr.'1' vergeben. Es wird aber nicht zu einem speziellen Lageplan eine Referenz hergestellt, oder doch? Wenn ja, zu welchem?

    Die Prüfung zeigt Fehler an.
    Fehlermeldung: Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht.
    Mögliche Ursache: Grundstücksart - 'gemischt genutztes Grundstück' was sonst?

    Frage 4: Wenn doch nur der Ertragswert oder der Sachwert benötigt wird, warum wird denn beides abgefragt. Ich habe mir das doch nicht ausgedacht was ich da ausfülle, sondern ich gehe immer mit 'weiter' zum nächsten Fragbogen und fülle aus was mir relevant und logisch erscheint.

    Weiter werden das Baujahr bei 'Nichtwohngrundstücke' beanstandet? Baujahr vor 1949 sollte eigentlich frei bleiben, aber ich habe auch verschieden Jahreszahlen ausprobiert. Es bleibt dabei - falsch !
    Auch praktisch jede Jahreszahl bei der Kernsanierung wird beanstandet.
    Alle Angaben zur Größe der Wohung werden beanstandet. 3 Wohung á 50m² sind nun mal zusammen 150m², das ist nicht eigentlich falsch, oder?

    Die Fehlermeldung geben mir keinen Hinweis auf die möglichen Ursachen. Es gibt keine erklärenden Hilfetexte.

    Ich bin nicht untalentiert beim Ausfüllen solcher Fragebögen. Ich mache seit Jahrzenhnten alle Steuererklärungen und helfe auch Freunden und Bekannten gerne mit Rat und Tat. Aber hier stoße ich offensichtlich an Grenzen.

    Frage 5: Gibt es eine Alternative zum Elster Formular ?

    Jack.X
    Zuletzt geändert von jack.x; 04.07.2022, 21:39.

    #2
    Frage 5: Gibt es eine Alternative zum Elster Formular ?
    Bisher gibt es noch keine Alternativen zu Mein ELSTER, wie das richtig heißt. Für das Anwenderforum hier sind solche Fälle

    schwer lösbar, die müsste man im Detail nachstellen. Wenn beide Eltern eine Aufforderung bekommen haben, könnte es dann sein,

    das es bisher zwei Einheitswertbescheide gab und das Grundstück in zwei wirtschaftliche Einheiten zerlegt ist? Das würde ich vorab klären
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Für das Anwenderforum hier sind solche Fälle schwer lösbar
      Welche Möglichkeiten der Hilfe hätte ich denn noch zur Verfügung?

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      ... das Grundstück in zwei wirtschaftliche Einheiten zerlegt ist?
      Das ist definitiv nicht so. Es ist eine wirtschafliche Einheit, genau wie beim Objekt von meiner Frau und mir. Das ja nicht mal eine komplizierte Konstellation. Das ist eine 0815 Erklärung wie hunderttausend andere.

      Ich gehe morgen mal mit meinem Laptop zum Finanzamt und suche mir jemand der das mit mir ausfüllt. Das wird bestimmt spaßig.

      Leider finde ich das gar nicht mehr lustig. Das ist eigentlich nichts und ich sitze da heute schon den ganzen Tag dran. Bisher habe ich keine brauchbare Hilfe im Netz gefunden.
      Jack.X

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        #4
        Frage 5: Es gibt wohl auch kommerzielle Programme, zumindest die Werbung eines bekannten Steuererklärungssoftware-Herstellers habe ich gesehen. Ob die gut sind / sinnvollen Mehrwert bringen, weiß ich nicht
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          Meine Idee heute mit dem Laptop beim Finanzamt vorstellig zu werden wurde vereitelt. Vorsprechen nur mit Termin (wegen Corona)
          Auf einer Webseite habe ich dann die Telefonnummer der Bewertungstelle gefunden, also die Fachleute in Sachen Grundsteuer. Kein Witz, es kommt die Ansage 'diese Nummer ist nicht vergeben'.
          Dann habe ich in der allgemeneinen Beratungststelle angerufen und hatte dort einen sehr netten, hilfbereiten Herrn am Telefon. Leider kannte er sich dann im Detail auch nicht aus und verwies mich an eben die besagte Bewertungsstelle und er hatte sogar eine gültige Telefonnummer für mich.

          Beim Anruf in der Bewertungsstelle hatte ich dann wieder eine ausgesprochen nette, hilfsbereite Dame am Telefon. Mit ihr bin ich meine Angaben durchgegangen, doch als wir zu dem Punkt Sachwert, Ertragswert kamen, war sie der Meinung ich müsste die Ladenfläche nicht bei Sachwert (Nichtwohngrundstücke) eintragen, sondern den Laden lediglich bei Mietwohngrund als Nutzfläche die keine Wohnfläche sind, definieren.

          Ich hatte vorher bereits probiert, die Ladenfläche unter 'Nutzfläche die keine Wohnfläche sind' einzutragen, das steht dann aber offensichtlich im Widerspruch zu der Auswahl der Grundstücksart 'gemischt genutztes Grundstück'. Die Lösung wäre, wenn eine Mehrfamilienhaus mit Laden dann doch 'nur' ein Mietwohngrundstücke wäre.
          Die nette Dame war aber an diesem Punkt dann mit ihrem Latein auch erst mal am Ende, hat aber versprochen die Angelegenheit zu klären und mich zurückzurufen.
          Ich warte und hoffe.

          To be continued ...

          P.S.: Die Rufnummer der Bewertungsstelle wurde auf meinen Hinweis an den Webmaster zwischenzeitlich korrigiert. Dort bricht jetzt vermutlich die Hölle los. Ich hätte den Hinweis auf die falsche Rufnummeraus aus taktischen Gründen vielleicht doch erst geben sollen wenn ich fertig bin.

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            #6
            @jack.x, wie ist es denn weiter gegangen? Konnten Sie die Fragen klären? Ich frage, weil ich mit einem gemischten Mietswohnhaus mit Büro/Lagern ähnliche Fehlermeldungen produziert habe und keine Ahnung habe, an welcher Stelle ich falsch abgeboten sein mag..

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