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Grundsteuer NRW, Eigentumswohnung, TG-Stellplatz, 2 Grundbuchblätter

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    Grundsteuer NRW, Eigentumswohnung, TG-Stellplatz, 2 Grundbuchblätter

    Hallo zusammen,
    ich kämpfe mich gerade durch die Grundsteuerformulare für NRW. Wir haben eine Eigentumswohnung in einer WEG mitsamt Tiefgaragenstellplatz.
    Sowohl für die Eigentumswohung als auch für den Stellplatz sind eigene Miteigentumsanteile ausgewiesen. (300/10000 sowie 50/10000, nur als Beispiel)
    Außerdem ist das Eigentum in zwei Grundbuchblättern eingetragen,
    Blatt 1 für die Wohnung
    Blatt 2 für den Stellplatz

    Beide Blätter beziehen sich auf das exakt gleiche Flurstück/Flur mit 3000 m2 (auch nur als Beispiel).
    Im Formular GW1 habe ich dann unter Ziffer beide Flurstücke eingetragen, beide mit 3000 m2.

    Daraus ergeben sich folgende Fragen:
    In Formular GW2, Nummer 4, Fläche des Grundstücks muss ja gemäß Ausfüllhilfe die Gesamtfläche (3000 m2) durch den Miteigentumsanteil dividiert werden. Also müssen hier die 300/10000 und 50/10000 addiert werden um auf den gesamten Anteil zu kommen. Oder reicht hier der Anteil für die Eigentumswohung?

    2.Frage: Muss ich überhaupt in Formular GW1, Ziffer 3 (Gemarkungen und Flurstücke) zweimal das gleiche Flurstück auflisten? Schließlich handelt es sich um das exakt gleiche Flurstück, was nur unter 2 Blättern im Grundbuch geführt wird. Davon abgesehen, kann man sowieso nicht die Grundbuchblattnummer im Formular angeben (es würde dann sowieso wie eine Doublette aussehen).
    Ich würde hier entweder
    nur 1 Flurstück aufführen, diesem dann in Formular GW2 Ziffer 5 den Stellplatz zurechnen
    oder
    beide Flurstücke aufführen, aber beim zweiten Flurstück in Formular GW1, Ziffer 3, Zeile 11 "Keine Angabe" machen.

    Irgendwelche Vorschläge?
    Besten Dank im voraus für eure Kommentare.

    #2
    Bei gleichem Nenner entweder die Zähler von Wohnung und Stellplatz addieren und die Summe als Zähler verwenden oder das Flurstück

    2-mal erfassen und einmal den Miteigentumsanteil für die Wohnung angeben und beim zweiten mal nur den Anteil Tiefgaragenstellplatz.

    Dann müssen aber auch in der Anlage Grundstück 2 Einträge erfolgen. Funktionieren müsste beides.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hi, habe mich auch gerade angemeldet. Habe genau das gleiche Problem hier in NRW. Die Ausfüllhilfe ist auch nicht gerade eindeutig. Die beiden Flurstücke sind auch völlig gleich bis auf die Nummer des Grundbuchblattes. Irgendwo wird geschrieben, das die Garage nur eingetragen werden soll. Jedenfalls bekomme ich den Fehler nicht ausgemerzt.

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        #4
        Und ich dachte schon, wir sind in NRW die Einzigen mit 2 Grundbuchblättern (je 1x Wohn- und Teileigentum für Wohnung/Tiefgaragenstellplatz) ;-)

        Also so bekomme ich keinen Fehler bei der Prüfung und könnte die Erklärung abschicken:
        - beide Flurstücke mit jeweiligem MEA angeben (beim Flurstück der Wohnung in Zeile 11 "erste Fläche (Schlüsselwert: 1)" auswählen, beim Flurstück des Stellplatzes "keine Angabe"), d.h. Angaben aus dem Informationsschreiben des Finanzamts wirklich 1:1 übertragen und um Miteigentumsanteile ergänzen für Wohnung/Stellplatz
        - in der Anlage in Zeile 4: Gesamtfläche * MEAWohnung Zähler / MEAWohnung Nenner und dann den abgerundeten Wert eintragen
        - in der Anlage n Zeile 10: 1 (Stellplatz) eintragen
        - in der Anlage in Zeile 13: 1 (bei Wohnung > 100 qm) eintragen
        - in der Anlage in Zeile 13: 1xx (qm) eintragen

        Ich hoffe, das ist so korrekt?!
        Zuletzt geändert von MarkCoolio; 05.07.2022, 12:20.

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          #5
          Ich hoffe, das ist so korrekt?!
          Ich habe Zweifel. Möglicherweise muss man auch beim Miteigentumsanteil Tiefgarage den Verweis zur Anlage Grundstück herstellen,

          also zweite Fläche (Schlüsselwert: 2). Ich hatte wegen der vielen Anfragen hier noch keine Zeit, das zu testen
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ich habe Zweifel. Möglicherweise muss man auch beim Miteigentumsanteil Tiefgarage den Verweis zur Anlage Grundstück herstellen,

            also zweite Fläche (Schlüsselwert: 2). Ich hatte wegen der vielen Anfragen hier noch keine Zeit, das zu testen
            Gut möglich, wobei ich gedacht habe, dass die Fläche sich eben nur auf die Wohnung beziehen "kann" und die Anzahl an Stellplätzen ja nochmals separat angegeben wird. Die Hilfe von Mein Elster bringt einen da auch nicht weiter...

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              #7
              Man erwirbt ja immer einen Miteigentumsanteil am Grundstück der Eigentumswohnanlage. Das ist ein m²-Wert, der von der Grundstücksgröße abhängt

              und nichts mit der Anzahl der Stellplätze zu tun hat.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Ein Anruf beim Finanzamt ergab gerade Folgendes:
                - 1. Flurstück (Wohnung) wie oben beschrieben erfassen und in Zeile 11 "erste Fläche (Schlüsselwert: 1)" auswählen
                - 2. Flurstück (Tiefgaragenstellplatz) wie oben beschrieben erfassen und in Zeile 11 "keine Angaben" auswählen (O-Ton: "Das System weiß dann automatisch, dass es sich um die zweite im Grundbuch angegebene Fläche handelt.")
                - in der Anlage Zeile 4 keine Berechnung durchführen, sondern 1:1 nochmals die "Fläche des Grundstücks" eintragen, die auch schon zuvor im Hauptformular als Grundstücksfläche angegeben wurde (O-Ton: "Das System berechnet alles automatisch. Tragen Sie bitte nur die Gesamtfläche ein und keine selbst berechneten Werte!") => also nichts durch Miteigentumsanteil dividieren und so...
                - in der Anlage die Anzahl Stellplätze z.B. 1 eintragen
                - in der Anlage die Anzahl Wohnungen z.B. > 100qm = 1 eintragen sowie die dazugehörige Fläche lt. Wohnflächenberechnung

                Die Aussagen kamen jetzt direkt aus dem Finanzamt. Bin jedenfalls verwirrter als vor dem Telefonat in Bezug auf die Eintragung, die in Zeile 4 erfolgen soll.... bislang haben Alle hier etwas Anderes vorgeschlagen als die Gesamtfläche erneut einzutragen...

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                  #9
                  in der Anlage Zeile 4 keine Berechnung durchführen, sondern 1:1 nochmals die "Fläche des Grundstücks" eintragen, die auch schon zuvor im Hauptformular als Grundstücksfläche angegeben wurde (O-Ton: "Das System berechnet alles automatisch. Tragen Sie bitte nur die Gesamtfläche ein und keine selbst berechneten Werte!") => also nichts durch Miteigentumsanteil dividieren und so...
                  Diese Auskunft ist garantiert falsch ! Das Webformular vergleicht den m²-Eintrag in Zeile 4 der Anlage Grundstück mit dem rechnerischen Wert,

                  der sich aus den Einträgen Gesamtgröße des Flurstücks und den Einträgen zum Miteigentumsanteil an der wirtschaftlichen Einheit in Zeile 11 HV ergibt.

                  Nur beim Einfamilienhaus und Wohngrundstücken, die zur Gänze zur wirtschaftlichen Einheit gehören, wo also in Zeile 11 HV bei Zähler und Nenner

                  jeweils 1 steht, sind das die gleichen Quadratmeter, bei Wohneigentum stimmt das niemals.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Diese Auskunft ist garantiert falsch ! Das Webformular vergleicht den m²-Eintrag in Zeile 4 der Anlage Grundstück mit dem rechnerischen Wert,

                    der sich aus den Einträgen Gesamtgröße des Flurstücks und den Einträgen zum Miteigentumsanteil an der wirtschaftlichen Einheit in Zeile 11 HV ergibt.

                    Nur beim Einfamilienhaus und Wohngrundstücken, die zur Gänze zur wirtschaftlichen Einheit gehören, wo also in Zeile 11 HV bei Zähler und Nenner

                    jeweils 1 steht, sind das die gleichen Quadratmeter, bei Wohneigentum stimmt das niemals.
                    Ich habe extra nochmals nachgefragt und auch von Beginn des Gesprächs an das mit dem Wohneigentum geschildert. Zumindest die Mitarbeiterin, an die ich geraten bin, wollte aber, dass Nichts anderes dort eingetragen wird. Ende vom Lied: ich werde wahrscheinlich noch ein paar Wochen warten, bis ein überarbeitetes Formular zur Verfügung steht und die erläuternden Hilfestellungen überarbeitet sind. Das ist doch momentan ganz großer Murks

                    Danke aber für Deine Infos! Sind für mich absolut nachvollziehbar, dennoch haben wir ja nun einmal bis Ende Oktober Zeit für die Meldung und ich warte erst einmal ab...

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                      #11
                      ... dennoch haben wir ja nun einmal bis Ende Oktober Zeit für die Meldung und ich warte erst einmal ab...
                      Ja, mach das, wobei ich nicht glaube, dass sich da viel tun wird. Ich habe die Formulare ja auch erst am 01.07.2022 gesehen

                      und habe mich in den letzten Tagen intensiver mit den Abhängigkeiten beschäftigt. Wenn das Objekt der Bewertung Wohneigentum ist,

                      dann habe ich nur einen bestimmten Anteil am Grundstück und nur der ist als m²-Wert in Zeile 4 der Anlage Grundstück einzutragen. Das

                      System führt im Hintergrund zwar Berechnungen durch, aber automatisch geht gar nichts. Automatisch wäre, wenn aus den Angaben zur

                      Größe des Flurstücks und den Angaben zu meinem Anteil an der wirtschaftlichen Einheit der Wert für die Zeile 4 der Anlage Grundstück

                      automatisch berechnet und eingetragen würde. Programmieren ließe sich das sicher, es ist aber nicht programmiert.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        In der Hilfe soll ich bei 4 Angaben zum Grund und Boden bei einer Eigentumswohnung für die Fläche des Grundstücks 50 m2 eingetragen. Oder habt ihr dort die Gesamtfläche eingetragen, oder den Teil der euch gehört? Die Garage und Wohnung habe ich richtig eingetragen. Das System schreibt bei mir nach wie vor die Summen stimmen nicht überein.

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                          #13
                          Bei Wohneigentum trägst du in der Anlage Grundstück die m² ein, die rechnerisch auf den Miteigentumsanteil entfallen

                          Gesamtfläche des Grundstücks der Wohnanlage, dividiert durch den Nenner deines Miteigentumsanteils und dann multipliziert mit dessen Zähler.

                          Das Ergebnis bitte auf volle m² abrunden
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hallo Charlie24 und andere Nutzer, auf jeden Fall danke für Eure Anmerkungen. In meinem Fall (Ausgangssituation am Beginn des Threads) würden beide Varianten die Prüfung im Elster-Formular erfolgreich passieren. Aber ja, es besteht ja keine Eile und vielleicht gibt es ja noch Änderungen an den Formularen bzw. der Ausfüllhilfe. Und, was für ein Zufall, steht bei uns demnächst eine Eigentümerversammlung an, wo das sicher auch zur Sprache kommen wird.
                            Nochmals danke und viele Grüße

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                              #15
                              Hallo Miteinander,
                              selbes Problem:
                              2 Grundbuchblätter (jeweils gleiche Flur/Flurstück/Fläche und Bodenrichtwert) 1 Eigentumswohnung (MEA 111/1000) und 1 Tiefgarageneinstellplatz (MEA5/45)

                              in GW1 wurden beide Grundbuchblätter angelegt, MEA 111/1000 für die Eigentumswohnung und Schlüsselwert 1
                              für das 2. Grundbuchblatt MEA 5/45 aber auch 111/1000 und jeweils keine Angabe - (aber auch bei anderen Schlüsselwerten kamen Fehler)

                              in GW2 wurde nur die ETW mit 1 Garage aufgeführt -> Fehlermeldung "Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens."

                              Ich habe MEA bei der TG geändert, den Schlüsselwert auf keine Angabe, alles probiert, immer wieder die Fehlermeldung

                              Wie muss man nun die TG mit eigenem Grundbuchblatt eintragen?
                              Also bei mir haben die Eintragungen wie bei c-steuermann nichts gebracht, also ich bekam Fehlermeldungen
                              Zuletzt geändert von Podhalaner; 15.07.2022, 00:27.

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