Hallo zusammen,
ich kämpfe mich gerade durch die Grundsteuerformulare für NRW. Wir haben eine Eigentumswohnung in einer WEG mitsamt Tiefgaragenstellplatz.
Sowohl für die Eigentumswohung als auch für den Stellplatz sind eigene Miteigentumsanteile ausgewiesen. (300/10000 sowie 50/10000, nur als Beispiel)
Außerdem ist das Eigentum in zwei Grundbuchblättern eingetragen,
Blatt 1 für die Wohnung
Blatt 2 für den Stellplatz
Beide Blätter beziehen sich auf das exakt gleiche Flurstück/Flur mit 3000 m2 (auch nur als Beispiel).
Im Formular GW1 habe ich dann unter Ziffer beide Flurstücke eingetragen, beide mit 3000 m2.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
In Formular GW2, Nummer 4, Fläche des Grundstücks muss ja gemäß Ausfüllhilfe die Gesamtfläche (3000 m2) durch den Miteigentumsanteil dividiert werden. Also müssen hier die 300/10000 und 50/10000 addiert werden um auf den gesamten Anteil zu kommen. Oder reicht hier der Anteil für die Eigentumswohung?
2.Frage: Muss ich überhaupt in Formular GW1, Ziffer 3 (Gemarkungen und Flurstücke) zweimal das gleiche Flurstück auflisten? Schließlich handelt es sich um das exakt gleiche Flurstück, was nur unter 2 Blättern im Grundbuch geführt wird. Davon abgesehen, kann man sowieso nicht die Grundbuchblattnummer im Formular angeben (es würde dann sowieso wie eine Doublette aussehen).
Ich würde hier entweder
nur 1 Flurstück aufführen, diesem dann in Formular GW2 Ziffer 5 den Stellplatz zurechnen
oder
beide Flurstücke aufführen, aber beim zweiten Flurstück in Formular GW1, Ziffer 3, Zeile 11 "Keine Angabe" machen.
Irgendwelche Vorschläge?
Besten Dank im voraus für eure Kommentare.
ich kämpfe mich gerade durch die Grundsteuerformulare für NRW. Wir haben eine Eigentumswohnung in einer WEG mitsamt Tiefgaragenstellplatz.
Sowohl für die Eigentumswohung als auch für den Stellplatz sind eigene Miteigentumsanteile ausgewiesen. (300/10000 sowie 50/10000, nur als Beispiel)
Außerdem ist das Eigentum in zwei Grundbuchblättern eingetragen,
Blatt 1 für die Wohnung
Blatt 2 für den Stellplatz
Beide Blätter beziehen sich auf das exakt gleiche Flurstück/Flur mit 3000 m2 (auch nur als Beispiel).
Im Formular GW1 habe ich dann unter Ziffer beide Flurstücke eingetragen, beide mit 3000 m2.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
In Formular GW2, Nummer 4, Fläche des Grundstücks muss ja gemäß Ausfüllhilfe die Gesamtfläche (3000 m2) durch den Miteigentumsanteil dividiert werden. Also müssen hier die 300/10000 und 50/10000 addiert werden um auf den gesamten Anteil zu kommen. Oder reicht hier der Anteil für die Eigentumswohung?
2.Frage: Muss ich überhaupt in Formular GW1, Ziffer 3 (Gemarkungen und Flurstücke) zweimal das gleiche Flurstück auflisten? Schließlich handelt es sich um das exakt gleiche Flurstück, was nur unter 2 Blättern im Grundbuch geführt wird. Davon abgesehen, kann man sowieso nicht die Grundbuchblattnummer im Formular angeben (es würde dann sowieso wie eine Doublette aussehen).
Ich würde hier entweder
nur 1 Flurstück aufführen, diesem dann in Formular GW2 Ziffer 5 den Stellplatz zurechnen
oder
beide Flurstücke aufführen, aber beim zweiten Flurstück in Formular GW1, Ziffer 3, Zeile 11 "Keine Angabe" machen.
Irgendwelche Vorschläge?
Besten Dank im voraus für eure Kommentare.
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