Zitat von Charlie24
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Habe diese Video gefunden, das mal wieder bestätigt, dass die TG nur in ihrer Anzahl anzugeben ist. Wobei hier ist es am Beispiel Berlin
https://www.youtube.com/watch?v=D85W8bPjEEE
Aus dem Video, was ich so auch schon immer wieder gefunden habe, geht hervor, dass die TG einer Wohnung, die zum Objekt der Wohung gehört, bei der Wohnung zwar erfasst wird, aber nur in ihrer Anzahl. Nur wenn die TG nicht der Wohnung zugeordnet ist, was bei mir nicht der Fall ist, muss dafür eine Erklärung abgegeben werden.
Wie also die Wohnung zu erfassen ist, wird aus dem Video "recht" deutlich. In meiner Teilungserklärung gibt es für die Wohnung und Tiefgarage getrennte Bruchanteile. Aus beiden Informationen leite ich her, dass die Bruchstücke der TG eben nicht der Wohnung zugeordnet werden sollen, dürfen, müssen.
Aber ich werde es wohl endgültig nur durch eine direkte Befragung beim FAMT herausbekommen.
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