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Grundsteuer BW Speicherung möglich ? weitere Fragen

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    #16
    Zitat von leonardo2 Beitrag anzeigen
    Guten Tag,

    1. wie ich hier lese, kann es beim Ausfüllen der Grundsteuer viele Problem bei Elster geben.
    Daher bin ich nun verunsichert.
    Besteht eigentlich die Möglichkeit, dass man die ausgefüllten Formulare erstmal nur abspeichert und nicht gleich per Elster wegschickt ?
    Oder wird dann alles gelöscht ?
    Einfach nur um dann mal drüber schlafen zu können, vielleicht fällt einem ja in den nächsten Tagen noch was ein und man will das Ganze noch mal vor dem Abschicken durchgehen.

    2. Eine weitere Frage
    Mein Vater ist über 80, die sind alle damit total überfordert.
    Wenn ich das für meinen Vater über mein Elster mache, ist es dann sicher, dass er die Steuer zahlen muß und nicht womöglich ich ?
    Gebe ich da seine Daten im Prozess ein also Name, Geb. Datum ?

    Wirklich schade, dass man nirgends mal die Formulare für BW herunterladen kann um sich das Ganze angucken zu können.

    3. Ich wollte mit jemandem in Elster Chatten, aber der Chat funktioniert bei mir gar nicht, ist das normal ?
    Wie kann man mit dem Finanzamt online Kontakt aufnehmen ?
    Meine Steuererklärung habe ich Anfang April per Elster geschickt, Versandbestätigung bekommen, also vor 3 Monaten nunmehr, bis heute keinerlei Rückmeldung erhalten.
    Daher würde ich gerne mal online nachfragen, was los ist.

    Danke für jegliche Hilfe !
    es wird autmatisch gespeichert so war es bei mir. bei der aufforderung vom finazamt gibt es bei jedem schreiben ein aktenzeichen (ganz oben). man gibt ja die daten des eigentümers ein.die formulare gibt es beim finzamt und im rathaus 3 monate ist nich lange die melden sich schon

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      #17
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Am weitesten kommt man mit dem bisherigen Einheitswertbescheid.
      Nennt sich der Bescheid auch Grundsteuermessbescheid ?
      So einen habe ich nämlich für meine Eigentumswohnung.
      Kann ich die Werte von dem verwenden ?
      Der ist aus 2013, aber da steht vorläufiger drauf, danach habe ich dann so was nie mehr bekommen.

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        #18
        leonardo2
        BW:
        Formular kann jederzeit beim Verlassen abgespeichert werden (oder auch ohne Speichern verlassen werden.)
        Liegt dann unter ENTWÜRFE.
        VERSANDTE Formulare werden separat gespeichert.
        Sind immer wieder aufrufbar.
        Entwürfe sind aufrufbar zum Prüfen bis man es irgendwann versendet.
        Nachdem ich nach Versand etwas korrigieren wollte, habe ich den Antrag neu erstellt, geändert und neu verschickt.
        Hat ohne Fehlermeldung funktioniert.
        Versandte Formulare können als Vorlage genutzt werden für einen weiteren ähnlichen Antrag.
        Man kann mit dem Elsterzugang für andere Personen abgeben.z.B Eltern o.ä.
        Dann Formular besser ganz neu anlegen und durcharbeiten.
        Der Inhaber des Elsterzuganges wird lediglich im Übertragungsnachweis oben links namentlich genannt sls DATENÜBERMITTLER.
        Rechts stehen Übertragungszeitpunkt und Transferticketnummer .
        Sieht man allerdings erst wenn man es abgegeben hat

        In der Erklärung gibt man die Personalien des Grundstückeigentümers an mit Steueridentnummer. Da bekommt schon der "Richtige " den Bescheid und nicht der "Übermittler".

        Telefonisch ist Finanzamt zur Zeit wegen vieler Anfragen schwer errrichbar war mein Eindruck gestern.
        Habe das normale Kontaktformular genutzt.
        Erhielt dann innerhalb 1 Std. Rücktuf und habe Fragen zur Grundsteuerfeststellung qualifiziert beantwortet bekommen.

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          #19
          Leonardo2,

          Das mit dem "Härtefallantrag" würde ich mir nicht antun. Ich sende die Daten der ET-Wohnung meiner 90jährigen Mutter (ebenfalls ansatz von demenz) über meinen Account.

          Was Du benötigst ist:

          1. Die Inhalte des Anschreiben des Finanzamtes.
          2. Die Teilungserklärung, den Grundbuchauszug oder den Kaufvetrag. Dort findest Du die Flächen, die Zähler und Nenner der im Anschreiben genannten Flurstücke.
          3. Den Bodenrichtwert https://www.gutachterausschuesse-bw....x.html?lang=de

          mehr braucht es zumindest in BaWü nicht.

          Grüße
          Karl-Heinz
          Zuletzt geändert von Karl1955; 05.07.2022, 20:56.

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