Zitat von leonardo2
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Grundsteuer BW Speicherung möglich ? weitere Fragen
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenAm weitesten kommt man mit dem bisherigen Einheitswertbescheid.
So einen habe ich nämlich für meine Eigentumswohnung.
Kann ich die Werte von dem verwenden ?
Der ist aus 2013, aber da steht vorläufiger drauf, danach habe ich dann so was nie mehr bekommen.
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leonardo2
BW:
Formular kann jederzeit beim Verlassen abgespeichert werden (oder auch ohne Speichern verlassen werden.)
Liegt dann unter ENTWÜRFE.
VERSANDTE Formulare werden separat gespeichert.
Sind immer wieder aufrufbar.
Entwürfe sind aufrufbar zum Prüfen bis man es irgendwann versendet.
Nachdem ich nach Versand etwas korrigieren wollte, habe ich den Antrag neu erstellt, geändert und neu verschickt.
Hat ohne Fehlermeldung funktioniert.
Versandte Formulare können als Vorlage genutzt werden für einen weiteren ähnlichen Antrag.
Man kann mit dem Elsterzugang für andere Personen abgeben.z.B Eltern o.ä.
Dann Formular besser ganz neu anlegen und durcharbeiten.
Der Inhaber des Elsterzuganges wird lediglich im Übertragungsnachweis oben links namentlich genannt sls DATENÜBERMITTLER.
Rechts stehen Übertragungszeitpunkt und Transferticketnummer .
Sieht man allerdings erst wenn man es abgegeben hat
In der Erklärung gibt man die Personalien des Grundstückeigentümers an mit Steueridentnummer. Da bekommt schon der "Richtige " den Bescheid und nicht der "Übermittler".
Telefonisch ist Finanzamt zur Zeit wegen vieler Anfragen schwer errrichbar war mein Eindruck gestern.
Habe das normale Kontaktformular genutzt.
Erhielt dann innerhalb 1 Std. Rücktuf und habe Fragen zur Grundsteuerfeststellung qualifiziert beantwortet bekommen.
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Leonardo2,
Das mit dem "Härtefallantrag" würde ich mir nicht antun. Ich sende die Daten der ET-Wohnung meiner 90jährigen Mutter (ebenfalls ansatz von demenz) über meinen Account.
Was Du benötigst ist:
1. Die Inhalte des Anschreiben des Finanzamtes.
2. Die Teilungserklärung, den Grundbuchauszug oder den Kaufvetrag. Dort findest Du die Flächen, die Zähler und Nenner der im Anschreiben genannten Flurstücke.
3. Den Bodenrichtwert https://www.gutachterausschuesse-bw....x.html?lang=de
mehr braucht es zumindest in BaWü nicht.
Grüße
Karl-HeinzZuletzt geändert von Karl1955; 05.07.2022, 20:56.
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