grundsteuer Nds

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  • driveronezero
    Neuer Benutzer
    • 01.07.2022
    • 5

    #1

    grundsteuer Nds

    Grundsteuer Niedersachsen
    Läßt sich eine bereits versendete Erklärung korrigieren?
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    nein, nur eine berichtigte Erklärung hinterherschicken.

    Kommentar

    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15381

      #3
      Ich nehme an dass es auch bei der Grundsteuer möglich ist, die richtige Erklärung einfach nochmal hinterher zu schicken. Sollte es schon mehrere Tage her sein dass Du die Erklärung verschickt hast, dann solltest Du das mit dem Finanzamt absprechen.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Sollte es schon mehrere Tage her sein dass Du die Erklärung verschickt hast, dann solltest Du das mit dem Finanzamt absprechen.
        Das wird beim Grundsteuerformular nicht notwendig sein, glaube ich jedenfalls.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Kloebi
          Erfahrener Benutzer
          • 20.02.2011
          • 4670

          #5
          naja, vollmaschinelle Bearbeitung mit Risikoprüfung soll schon auch laufen. Da kann schnell was durch sein.

          Kommentar

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