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    grundsteuer Nds

    Grundsteuer Niedersachsen
    Läßt sich eine bereits versendete Erklärung korrigieren?

    #2
    nein, nur eine berichtigte Erklärung hinterherschicken.

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      #3
      Ich nehme an dass es auch bei der Grundsteuer möglich ist, die richtige Erklärung einfach nochmal hinterher zu schicken. Sollte es schon mehrere Tage her sein dass Du die Erklärung verschickt hast, dann solltest Du das mit dem Finanzamt absprechen.

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        #4
        Sollte es schon mehrere Tage her sein dass Du die Erklärung verschickt hast, dann solltest Du das mit dem Finanzamt absprechen.
        Das wird beim Grundsteuerformular nicht notwendig sein, glaube ich jedenfalls.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          naja, vollmaschinelle Bearbeitung mit Risikoprüfung soll schon auch laufen. Da kann schnell was durch sein.

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