Hallo zusammen,
ich versuche gerade zu ermitteln, ob die Kellerräume unseres Einfamilienhauses (alle mit einer Höhe von 2,35 m) als Wohnfläche zu zählen sind. Konkret geht es um zwei Aufenthaltsräume (Gästezimmer, Partykeller), eine Dusche (ohne Fenster), einen Saunaraum (kleines Fenster), einen Abstellraum (ohne Fenster) sowie den typischen Heizungs- und Öllagerraum.
In den FAQ steht: Zur Wohnfläche gehören Kellerräume, soweit es sich um Aufenthaltsräume mit einer Mindesthöhe von 2,20 Metern und ausreichenden Fenstern über Bodenhöhe handelt. Darüber hinaus sei die Wohnflächenverordnung zu beachten. Daraus schließe ich, dass folgende Räume nicht zur Wohnfläche rechnen:
Weiß jemand die richtige Antwort?
ich versuche gerade zu ermitteln, ob die Kellerräume unseres Einfamilienhauses (alle mit einer Höhe von 2,35 m) als Wohnfläche zu zählen sind. Konkret geht es um zwei Aufenthaltsräume (Gästezimmer, Partykeller), eine Dusche (ohne Fenster), einen Saunaraum (kleines Fenster), einen Abstellraum (ohne Fenster) sowie den typischen Heizungs- und Öllagerraum.
In den FAQ steht: Zur Wohnfläche gehören Kellerräume, soweit es sich um Aufenthaltsräume mit einer Mindesthöhe von 2,20 Metern und ausreichenden Fenstern über Bodenhöhe handelt. Darüber hinaus sei die Wohnflächenverordnung zu beachten. Daraus schließe ich, dass folgende Räume nicht zur Wohnfläche rechnen:
- Dusche und Saunaraum (Begründung: Keine Aufenthaltsräume – Aufenthaltsräume sind Räume, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, Art. 45 Abs. 1 Bayerische Bauordnung).
- Abstellraum, Heizungs- und Öllagerraum (Begründung: Ebenfalls keine Aufenthaltsräume, sondern Zubehörräume nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe f WoFlV).
Weiß jemand die richtige Antwort?
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