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Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung - Erbengemeinschaft

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    Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung - Erbengemeinschaft

    Guten Morgen,

    da mein Vater im letzen Jahr verstorben ist, muß ich nunmehr die o.g. Erklärung abgeben.

    Hierzu habe ich die folgenden Fragen:
    - ist hierfür die Abgabefrist 31.07. oder 31.10.2022?
    - angegeben werden müssen die Einkünfte und Ausgaben der vermieteten Wohnung und Garage, nicht jedoch die eigengenutzte Wohnung meiner Mutter (gehört ebenfalls zur Erbmasse)?
    - Einkünfte sind als Erbengemeinschaft erst ab dem Todestag anzugeben? Todestag in Zeile 32 FB?
    - Verteilung: die Erbengemeinschaft besteht m.E. nur für den hälftigen Anteil der Immobilien (Anteil meines Vaters), meine Mutter ist bereits vor den Todestag zu 50% Eigentümerin => kann ich hier trotzdem eine Aufteilung der gesamten Einkünfte zu 3/4, 1/8, 1/8 vornehmen - oder muß der bestehende Anteil von 50% meiner Mutter raugerechnet werden und in ihrer V+V separat angegeben werden?

    Besten Dank.

    Lara





    #2
    Wenn es um 2021 geht, gilt der 31.10.2022. Vermietungseinkünfte ab Todestag. Wenn der Mutter 75 % gehören, muss sie auch zu 3/4 in der Feststellungserklärung erwähnt werden.

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      #3
      Die Abgabefrist ist normalerweise der 31.07., coronabedingt gerade aber auf den 31.10. verschoben, bei Finanzämtern in Bundesländern mit gesetzlichem Feiertag am 31.10. der 01.11.
      Anzugeben sind nur Einkünfte, Eigennutzung unterliegt nicht der Einkommensteuerpflicht.
      Die Einkünfte sind anzugeben für den Zeitraum ab Todestag, bis zum Todestag hat es noch der Erblasser in seiner normalen Einkommensteuererklärung zu versteuern, die von der Erbengemeinschaft für ihn einzureichen ist.
      Die gesonderte und einheitliche Feststellung betrifft alle, die an der Einkünfteerzielung des Objekts beteiligt sind, also nicht nur die Erbengemeinschaft, sondern Erbengemeinschaft + Mutter.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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