Guten Morgen,
da mein Vater im letzen Jahr verstorben ist, muß ich nunmehr die o.g. Erklärung abgeben.
Hierzu habe ich die folgenden Fragen:
- ist hierfür die Abgabefrist 31.07. oder 31.10.2022?
- angegeben werden müssen die Einkünfte und Ausgaben der vermieteten Wohnung und Garage, nicht jedoch die eigengenutzte Wohnung meiner Mutter (gehört ebenfalls zur Erbmasse)?
- Einkünfte sind als Erbengemeinschaft erst ab dem Todestag anzugeben? Todestag in Zeile 32 FB?
- Verteilung: die Erbengemeinschaft besteht m.E. nur für den hälftigen Anteil der Immobilien (Anteil meines Vaters), meine Mutter ist bereits vor den Todestag zu 50% Eigentümerin => kann ich hier trotzdem eine Aufteilung der gesamten Einkünfte zu 3/4, 1/8, 1/8 vornehmen - oder muß der bestehende Anteil von 50% meiner Mutter raugerechnet werden und in ihrer V+V separat angegeben werden?
Besten Dank.
Lara
da mein Vater im letzen Jahr verstorben ist, muß ich nunmehr die o.g. Erklärung abgeben.
Hierzu habe ich die folgenden Fragen:
- ist hierfür die Abgabefrist 31.07. oder 31.10.2022?
- angegeben werden müssen die Einkünfte und Ausgaben der vermieteten Wohnung und Garage, nicht jedoch die eigengenutzte Wohnung meiner Mutter (gehört ebenfalls zur Erbmasse)?
- Einkünfte sind als Erbengemeinschaft erst ab dem Todestag anzugeben? Todestag in Zeile 32 FB?
- Verteilung: die Erbengemeinschaft besteht m.E. nur für den hälftigen Anteil der Immobilien (Anteil meines Vaters), meine Mutter ist bereits vor den Todestag zu 50% Eigentümerin => kann ich hier trotzdem eine Aufteilung der gesamten Einkünfte zu 3/4, 1/8, 1/8 vornehmen - oder muß der bestehende Anteil von 50% meiner Mutter raugerechnet werden und in ihrer V+V separat angegeben werden?
Besten Dank.
Lara
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