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Angaben zur Grundstücksart: Doppelhaushälfte

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    #16
    Mir war nicht klar, dass für Wohnungseigentum und Einfamilienhäuser die gleichen Bewertungsvorschriften gelten. Dann besteht hier natürlich kein Problem.

    Werde das Formular dann entsprechend einreichen. Vielen Dank für die rasche und gute Hilfe!

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      #17
      Habe ein ähnliches Problem. Doppelhaushälfte auf Flurstück A und die andere Flurstück B. Habe beide ersteigert, kein Kaufvertrag. Im Grundbuch und den jeweiligen Gutachten gibt es kein Vermerk auf eine Teilungserklärung, überall werden diese als Einfamilienhaus beschreiben. ABER auf Einheitswert und Grundsteuerbescheid steht: "Mietwohngrundstück" Vermutlich durch die ursprünglichen kleinen Einliegerwohnungen jeder Hälfte bedingt? Diese wurden jedoch schon lange mit Durchgangstüren zu jeweils einer großen Wohnung umgebaut. Also Mietwohngrundstück ankreuzen? Wäre es in Bezug auf die Bewertung egal, ob 2x EFH, 2 bzw. 4-Familenhaus über 2 Flurstücke, 2x2 Familienhaus oder Mietwohngrundstück? Wohnzweck und qm wären ja in der Summe identisch.
      Zuletzt geändert von Doppelhausbewohner; 30.07.2022, 18:06.

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        #18
        Wenn jede Doppelhaushälfte auf einem eigenen Flurstück steht und die Einliegerwohnungen inzwischen aufgelöst wurden, sind das

        ja auch Einfamilienfamilienhäuser. Vielleicht war das Doppelhaus ursprünglich auf nur einem Flurstück, das erst später geteilt wurde.

        Die Frage ist, ob du jetzt zwei wirtschaftliche Einheiten daraus machen willst, was möglich wäre oder ein Zweifamilienhaus erklärst.

        Ein Mietwohngrundstück setzt mindestens 3 Wohnungen voraus. Ein ELSTER-Thema ist das eigentlich nicht !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Danke! Bundesland war Sachsen, hatte ich vergessen. Sind die Bewertungsvorschriften für alle Formen (2FH, EFH und Mietwohngrundstück) gleich? Muß mal bei der Gemeinde nachfragen, warum dort noch Mietwohngrundstück drin steht. Auch beim Bau in den 90er Jahren waren das eigenständie EFH.

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            #20
            Vielleicht ist es beim Bau damals schon falsch erklärt worden, das kommt vor. Ob da unterschiedliche Bewertungsvorschriften

            greifen, müsste ich recherchieren. Da das aber auch kein ELSTER-Thema ist und mich das in Bayern auch nicht interessiert,

            weil bei uns nur Flächen zählen, werde ich da keine Freizeit investieren.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #21
              Danke. Das Problem wurde ja erst durch die Grundsteuererklärung bei Elster offenbar. Ist für die Bewertung die Steuermesszahl entscheidend? Die wird bei uns unterschieden in Wohn- und Geschäftsgrundstücke. Da wären alle Wohnobjekte gleich. Sonst zählen auch nur die Flächen. Halt, es gibt noch Anlage 39 BewG, da werden fiktive Mieten zu Grunde gelegt.
              Zuletzt geändert von Doppelhausbewohner; 30.07.2022, 19:55.

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                #22
                Halt, es gibt noch Anlage 39 BewG, da werden fiktive Mieten zu Grunde gelegt.
                Am besten ist, man baut sich so ein Bewertungsschema in Excel nach. Für Bayern habe ich das gemacht, da hatte ich vier bebaute Grundstücke zu erklären.

                Für die Bundesländer, die Bundesrecht anwenden, weiß ich nur, dass Wohngebäude im Ertragswertverfahren bewertet werden. Mit den Details mag ich nicht

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                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #23
                  Ich habe hier alles gelesen komme aber mit meinem Problem der Doppelhaushälfte in dem Formular nicht weiter.

                  Ich habe wie jemand schon zuvor eine Doppelhaushälfte. Mein rechter Nachbar hat sein Flurstück(zahl) und ich habe mein Flurstück(zahl). Die Flur ist bei beiden die gleiche Nummer.
                  Nachdem was vorab geschrieben steht wäre es ein Einfamilienhaus, das wird aber als Fehlermeldung "Auf der Anlage Grundstück wurden aber keine Wohnungen/Wohnräume und keine Wohnflächen erklärt." dargestellt.

                  Ich habe ebenso wie der Nachbar eine Einliegerwohnung. Meine Einliegerwohnung - ca. 46 m2 - ist vermietet. Ist es dann doch ein Zweifamilienhaus? Aber selbst wenn ich das angebe erhalte ich die gleiche Fehlermeldung wie vorab.

                  Der nächste Fehler der angezeigt wird bezieht sich auf "Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" Da mein Haus erst 1982 bezugsfertig war kann ich nur das eintragen, aber auch das ist eine Fehlermeldung wert.

                  Ich weiß jetzt nicht mehr weiter!

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                    #24
                    Ist es dann doch ein Zweifamilienhaus?
                    Ja, das ist es, es sind doch zwei Wohnungen. Zu denen muss man Angaben machen, also auf Seite 5, Teilseite 3 der Anlage

                    Grundstück die Wohnflächen eintragen. Das muss man im Übrigen auch bei einer Doppelhaushälfte, die ein Einfamilienhaus ist.

                    Bitte immer das Bundesland angeben, auch wenn ich das im konkreten Fall aus den Fehlermeldungen erkennen kann.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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