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Grundst. NRW: Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht

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    Grundst. NRW: Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht

    Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt:
    Wir (Eheleute) besitzen anteilig jeweils zu 1/3 und 2/3 unser mit einem Reihenhaus bebautes Grundstück von 219qm.
    Zusätzlich gibt es noch einen Garagenhof (in Summe 455qm) inkl. Zufahrt zur öffentlichen Straße, der uns gemeinsam zu 2/16 gehört und einen Versorgungsweg (117 qm) mit unserem Anteil von 1/16. Beides ist öffentlich zugänglich und nicht versperrt o.ä.
    Ergibt nach meiner Rechnung 64 qm, demnach in Summe 283qm gesamte Grundstücksfläche.

    Grundstücksart: EFH (Zeile 3 / Ziffer 22)
    Bezugsfertig: 2016 (Zeile 8 / Ziffer 14)
    Garagenstellplatz: 1 (Zeile 10 / Ziffer 71)

    Anzahl der Wohnflächen > 100qm: 1 mit 143qm in Ziffer 51/52 (gem. Vorgabe "Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Wohnungseigentum: Tragen Sie die Wohn- und Nutzfläche insgesamt ein.") (Zeile 13 / Ziffern 51 und 52)

    Für den Teil Garage/Versorgungsweg habe ich die 64qm zur Steuerbefreiung vorgeschlagen. Da ich mit "Lageplannummer" nichts anfangen kann, habe ich dort eine 1 eingetragen (Zeile 21 / Ziffer 10). Steuerbefreiung sehe ich wegen >> Dem öffentlichen Verkehr dienende Straßen, Wege, Plätze, Wasserstraßen, Häfen und Schienenwege sowie die Grundflächen mit den diesem Verkehr unmittelbar dienenden Bauwerken und Einrichtungen (§ 4 Nummer 3 Buchstabe a GrStG) (Zeile 21 / Ziffern 12, 20 und Zeile 22 / Ziffer 52)


    Ich erhalte die Fehlermeldung "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht." und kann auf den als potentielle Fehlerquellen ausgewiesenen Seiten keine Falscheingaben finden. Habt ihr evtl. eine Idee? Liege ich mit der steuerbefreienden Wirkung ggfs. falsch und wenn ja, warum?
    Anderenfalls: wie kann ich Angaben zum Ertrags- und/oder Sachwert ändern, sodass die Fehlermeldung bereinigt wird?

    Vielen Dank für die Rückinfo vorab!!!

    #2
    Hallo zusammen, würde das o.a. Thema gern nochmal aufgreifen.

    Hat irgendjemand hier im Forum einen Lösungsansatz, wie ich diese Fehlermeldung vermeiden kann?
    Für eure Hilfe vielen Dank vorab.

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      #3
      Du musst m.E. für das Reihenhaus und den Anteil an dem Garagengrundstück zwei Feststellungserklärungen machen. 2 Flurstücke, 2 Aktenzeichen, 2 wirtschaftliche Einheiten, 2 Feststellungserklärungen. Bei Garage dann Sachwert, beim Haus nicht.

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        #4
        Hallo Kloebi,

        vielen Dank für die Antwort.

        Dem ist m.E. leider nicht so. Ich habe weder 2 Flurstücke noch 2 Aktenzeichen unter denen ich das jeweils separat erklären könnte.
        Kann es denn generell sein, dass ich mit meinem Gedanken hinsichtlich der steuerbefreienden Wirkung falsch liege und die Garage bzw. der Stellplatz auf dem "Garagenhof" nicht darunter fällt? Der Garagenhof ist unter den Eigentümern aufgeteilt und grenzt eben an den öffentlichen Straßenverkehr an. Reicht das nicht für die Steuerbefreiung?

        Vielen Dank.

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          #5
          Mit Steuerbefreiung kenne ich mich nicht aus. Wie war deine Garage bisher bewertet? Gibt es einen extra Einheitswertbescheid, ein extra Aktenzeichen? Zahlst du heute Grundsteuer für die Garage? Dann wirst du es auch künftig müssen.

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            #6
            Nein, ein extra Aktenzeichen gibt es ebenso wenig wie einen extra Einheitswertbescheid. Ja, Grundsteuer zahle ich heute auch. Entsprechend anteilig nach Eigentum. Aber dann wird es daran liegen. Ich hatte es so verstanden, dass der Garagenhof unter die Befreiung fällt bzw. fallen könnte, wenn ich es dem im Kontext der Reform beantragen würde.

            Danke schön!!!

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              #7
              Ich hatte es so verstanden, dass der Garagenhof unter die Befreiung fällt bzw. fallen könnte,
              Ich habe mich zwar bisher nur mit dem bayerischen Recht genauer befasst, aber für den Miteigentumsanteil am Grundstück des Garagenhofs

              gibt es sicher keine Steuerbefreiung. Die Nutzfläche bleibt vielleicht bei der Bewertung außen vor, weil die Garage der Wohnnutzung zugeordnet ist.

              Vielleicht gibt es für den Versorgungsweg eine Befreiung, aber Einzelfragen zum Steuerrecht beantworten wir hier sowieso nicht.

              Die Garage samt Grundstücksanteil und das Reihenhaus samt Grundstück sind zusammen nur eine wirtschaftliche Einheit.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo Charlie24,

                vielen Dank für die Einwertung. Die Beschreibung der wirtschaftlichen Einheit passt natürlich sehr gut und wird wohl auch zum tragen kommen.
                Detaillierte Antworten zum Steuerrecht waren auch nicht mein Ziel meines Beitrages. Eher wie ich den augenscheinlichen Eingabefehler bewerten und beheben kann. Aber dann weiß ich jetzt Bescheid und schaue mal, ob ich in der Literatur etwas zu Versorgungswegen finde.

                Vielen Dank und viele Grüße
                pickeboo

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