Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Wir (Eheleute) besitzen anteilig jeweils zu 1/3 und 2/3 unser mit einem Reihenhaus bebautes Grundstück von 219qm.
Zusätzlich gibt es noch einen Garagenhof (in Summe 455qm) inkl. Zufahrt zur öffentlichen Straße, der uns gemeinsam zu 2/16 gehört und einen Versorgungsweg (117 qm) mit unserem Anteil von 1/16. Beides ist öffentlich zugänglich und nicht versperrt o.ä.
Ergibt nach meiner Rechnung 64 qm, demnach in Summe 283qm gesamte Grundstücksfläche.
Grundstücksart: EFH (Zeile 3 / Ziffer 22)
Bezugsfertig: 2016 (Zeile 8 / Ziffer 14)
Garagenstellplatz: 1 (Zeile 10 / Ziffer 71)
Anzahl der Wohnflächen > 100qm: 1 mit 143qm in Ziffer 51/52 (gem. Vorgabe "Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Wohnungseigentum: Tragen Sie die Wohn- und Nutzfläche insgesamt ein.") (Zeile 13 / Ziffern 51 und 52)
Für den Teil Garage/Versorgungsweg habe ich die 64qm zur Steuerbefreiung vorgeschlagen. Da ich mit "Lageplannummer" nichts anfangen kann, habe ich dort eine 1 eingetragen (Zeile 21 / Ziffer 10). Steuerbefreiung sehe ich wegen >> Dem öffentlichen Verkehr dienende Straßen, Wege, Plätze, Wasserstraßen, Häfen und Schienenwege sowie die Grundflächen mit den diesem Verkehr unmittelbar dienenden Bauwerken und Einrichtungen (§ 4 Nummer 3 Buchstabe a GrStG) (Zeile 21 / Ziffern 12, 20 und Zeile 22 / Ziffer 52)
Ich erhalte die Fehlermeldung "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht." und kann auf den als potentielle Fehlerquellen ausgewiesenen Seiten keine Falscheingaben finden. Habt ihr evtl. eine Idee? Liege ich mit der steuerbefreienden Wirkung ggfs. falsch und wenn ja, warum?
Anderenfalls: wie kann ich Angaben zum Ertrags- und/oder Sachwert ändern, sodass die Fehlermeldung bereinigt wird?
Vielen Dank für die Rückinfo vorab!!!
folgender Sachverhalt:
Wir (Eheleute) besitzen anteilig jeweils zu 1/3 und 2/3 unser mit einem Reihenhaus bebautes Grundstück von 219qm.
Zusätzlich gibt es noch einen Garagenhof (in Summe 455qm) inkl. Zufahrt zur öffentlichen Straße, der uns gemeinsam zu 2/16 gehört und einen Versorgungsweg (117 qm) mit unserem Anteil von 1/16. Beides ist öffentlich zugänglich und nicht versperrt o.ä.
Ergibt nach meiner Rechnung 64 qm, demnach in Summe 283qm gesamte Grundstücksfläche.
Grundstücksart: EFH (Zeile 3 / Ziffer 22)
Bezugsfertig: 2016 (Zeile 8 / Ziffer 14)
Garagenstellplatz: 1 (Zeile 10 / Ziffer 71)
Anzahl der Wohnflächen > 100qm: 1 mit 143qm in Ziffer 51/52 (gem. Vorgabe "Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Wohnungseigentum: Tragen Sie die Wohn- und Nutzfläche insgesamt ein.") (Zeile 13 / Ziffern 51 und 52)
Für den Teil Garage/Versorgungsweg habe ich die 64qm zur Steuerbefreiung vorgeschlagen. Da ich mit "Lageplannummer" nichts anfangen kann, habe ich dort eine 1 eingetragen (Zeile 21 / Ziffer 10). Steuerbefreiung sehe ich wegen >> Dem öffentlichen Verkehr dienende Straßen, Wege, Plätze, Wasserstraßen, Häfen und Schienenwege sowie die Grundflächen mit den diesem Verkehr unmittelbar dienenden Bauwerken und Einrichtungen (§ 4 Nummer 3 Buchstabe a GrStG) (Zeile 21 / Ziffern 12, 20 und Zeile 22 / Ziffer 52)
Ich erhalte die Fehlermeldung "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht." und kann auf den als potentielle Fehlerquellen ausgewiesenen Seiten keine Falscheingaben finden. Habt ihr evtl. eine Idee? Liege ich mit der steuerbefreienden Wirkung ggfs. falsch und wenn ja, warum?
Anderenfalls: wie kann ich Angaben zum Ertrags- und/oder Sachwert ändern, sodass die Fehlermeldung bereinigt wird?
Vielen Dank für die Rückinfo vorab!!!
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