Habe versucht die Angaben gemäß der letzten Einträge für BW einzugeben. Allerdings käme ich rechnerisch auf einen viel höherem m2 Wert als im Grundbuch eingetragen. Bei einer Fläche von 1318 m2 (gemäß Bodenrichtwertstabelle) und einem Eigentumsanteil von 725/10000 käme ich auf >100m2. Laut Grundbuch gehören mir nur 83 m3. Aufgrund der Differenz kann ich die Erklärung nicht abschliessen. Was kann ich hier tun?
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Grundsteuer BW - ETW in Eigentümergemeinschaft
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Was meinst du mit 83 m³ bzw. richtig 83 m² ? Die Wohnfläche deiner Wohnung spielt keine Rolle.Laut Grundbuch gehören mir nur 83 m3.
Wenn das Flurstück der Anlage wirklich 1318 m² groß ist, dann beträgt dein rechnerischer Anteil am Grund und Boden abgerundet 95 m².Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Auch ich habe eine ETW in einem Mehrfamilienhaus in BW. Die Eigentumsverhältnisse sind im Grundbuch (Wohnungsgrundbuch) eingetragen.
Daneben gehört mir auf demselben Grundstück noch eine Garage zu der ein eigener Grundbucheintrag(Teileigentumsgrundbuch) vorliegt.
Muss ich die Garage auch anmelden?
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Den Miteigentumsanteil ja,. die Garage selbst spielt keine Rolle.... noch eine Garage zu der ein eigener Grundbucheintrag(Teileigentumsgrundbuch) vorliegt..Muss ich die Garage auch anmelden?Freundliche Grüße
Charlie24
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Du erfasst das Flurstück im Hauptvordruck zweimal, einmal mit dem Zähler und Nenner der ETW und dann mit dem Zähler und Nenner der Garage.Ich addiere einfach beide Anteile und rechne damit die Fläche um?
Das sieht so aus wie in der Tabelle unten, wobei in BW der Eintrag des m²-Werts in der Anlage Grundstück in Zeile 3 erfolgt, nicht Zeile 4.
Tabelle_TG.JPG
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Charlie24
Habe die Grundsteuer usw alles erstellt. Bin eingeloggt usw. kann die Grundsteuer einfach nicht raussenden.
Wenn ich da drauf klicke, kommt eine Meldung auf dem Handy, ich soll mich im Bop anmelden, mache ich kann dort das erstellte sehen aber nicht anklicken, im Elster selbst kann ich es auch nicht versenden, da es mir eben die Aktions Nachricht auf die Smart Elster sendet, welche einen QR Code will, aber ich bin ja schon angemeldet. bin sehr verzweifelt gerade.
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Hallo,
ich habe diesen Thread hier komplett durchgelesen. Irgendwie steige ich da aber nicht durch. Es betrifft das Bundesland Saarland.
Meine Frau hat eine Eigentumswohnung. Das ist genommen die Einliegerwohnung eines normalen Wohnhauses. Laut Kaufvertrag hat sie damals 333/1000 an dem Grundstück erworben.
Was muss nun wo eingetragen werden? Egal was ich anhand den Elster-Meldungen ändere, ich komme einfach nicht weiter :-(
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Wenn auf jedem der beiden Grundbuchblätter Miteigentumsanteile an je drei Flurstücken stehen, sind das in Summe sechs Einträge.Zitat von marco444 Beitrag anzeigend.h. wenn das Mehrfamilienhaus auf drei Flurstücken ist und ich 2 TG hätte, (2 unterschiedliche Grundbuch Nummern) -
Sondereigentum an PKW-Stellplatz, müsste das ganze 6 mal erfasst werden ?
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-so ist es leiderZitat von multi Beitrag anzeigen
Wenn auf jedem der beiden Grundbuchblätter Miteigentumsanteile an je drei Flurstücken stehen, sind das in Summe sechs Einträge.
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Sechs ist nun wirklich Kinderkacke. Sechzig wäre eine andere Hausnummer, das gab es hier auch schon.Zitat von marco444 Beitrag anzeigen-so ist es leider
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