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Grundsteuer BW Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus

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    Grundsteuer BW Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus

    Hallo,
    bitte mal drüber gucken ob unsere Berechnung stimmt für Formular "GW2" unter "Angaben zu Grund und Boden" Zeile "3"

    Unsere Daten:
    Gesamtgrundstück Größe laut Grundbuch u. Kaufvertrag: 3282 m2
    Unser Miteigentumsanteil laut Grundbuch u. Kaufvertrag: 185/10000

    Unsere Berechnung:
    3282/10000*185 = 60,717 m2 Aufrunden erforderlich = 61 m2

    Nachgemessen hat die Wohnung, also die Innenräume, aber nur 47,6 m2
    Zuletzt geändert von leonardo2; 07.07.2022, 10:23.

    #2
    abrunden auf 60 qm ! Die 60 qm sind dein Anteil an der Grundfläche - die Wohnungsgrösse spielt hier keine rolle
    Zuletzt geändert von kiki1964; 07.07.2022, 10:25.

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      #3
      Danke, noch eine Frage zu "GW1" Zeile 11, muß ich da auswählen "Erste Fläche (Schlüsselwert: 1) ?

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        #4
        Zitat von leonardo2 Beitrag anzeigen
        Danke, noch eine Frage zu "GW1" Zeile 11, muß ich da auswählen "Erste Fläche (Schlüsselwert: 1) ?
        ja , da kommt eine 1 rein--- die 1 bezieht sich auf die Anlage Grundstück und die dortigen Angaben, um den Zusammenhang herzuführen

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          #5
          Hallo noch mal.

          Bei mir ist es ohne Fehler, nur mit einem Hinweis durchgegangen.
          Hinweis, ich habe keine Angaben zu "Flurstück" eingetragen, weil ich dazu auch nirgends was in den Unterlagen oder BORIS gefunden habe.
          Also alles gut denke ich.

          Danke für die Hilfe hier, jetzt traue ich mir auch zu, demnächst das kompliziertere für meinen Vater über mein Elster zu machen.
          Falls er die erforderlichen Unterlagen findet...........
          Abwarten und Tee trinken, ich melde mich dann hier noch mal.
          Zuletzt geändert von leonardo2; 07.07.2022, 12:02.

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            #6
            Jetzt ist doch noch eine Frage aufgetaucht.

            Wir haben im letzten Quartal an die Gemeinde GRUNDST.B von 26,47 Euro gezahlt.

            Ich habe mal durchgerechnet, was für ein Steuermessbetrag jetzt über die Angaben in Elster rauskommen müsste, falls ich da keinen Fehler gemacht habe.
            Die meiste Fläche wird als Wohnfläche verwendet, daher die 0,91 Promille die ich angenommen habe.

            Berechnung was zu zahlen:
            Bodenrichtwert: 480
            480*3282*0,00091 = 1433,5776
            1433,5776/10000*185 = 26,52€ (Steuermessbetrag)

            Was ich jetzt nicht ganz verstehe, ist das Ergebnis die 26,52 Euro das was im Quartal gezahlt werden muß oder im Jahr ?
            Im Quartal wäre es fast gleich mit dem was wir bisher zahlen, siehe oben, wenn das der jährlich zu zahlende Betrag ist, dann wäre es ja wesentlich weniger ????
            Wo ich auch nichts dagegen hätte.......

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              #7
              Was ich jetzt nicht ganz verstehe, ist das Ergebnis die 26,52 Euro das was im Quartal gezahlt werden muß oder im Jahr ?
              Beides falsch ! Der Steuermessbetrag muss mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert werden, das ist dann der Jahresbetrag.

              Der Hebesatz kann 300 % oder auch mehr sein, da musst du auf der Gemeindeseite nachsehen. Ob die Hebesätze so bleiben, weiß man nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von leonardo2 Beitrag anzeigen
                Hallo,
                bitte mal drüber gucken ob unsere Berechnung stimmt für Formular "GW2" unter "Angaben zu Grund und Boden" Zeile "3"

                Unsere Daten:
                Gesamtgrundstück Größe laut Grundbuch u. Kaufvertrag: 3282 m2
                Unser Miteigentumsanteil laut Grundbuch u. Kaufvertrag: 185/10000

                Unsere Berechnung:
                3282/10000*185 = 60,717 m2 Aufrunden erforderlich = 61 m2

                Nachgemessen hat die Wohnung, also die Innenräume, aber nur 47,6 m2
                Aber die Berechnung ist richtig Charlie oder ?

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                  #9
                  Aber die Berechnung ist richtig Charlie oder ?
                  Die Berechnung des Steuermessbetrags habe ich nicht nachvollzogen. Ich habe bei mir nur das in Bayern gültige Berechnungssystem hinterlegt.

                  Der Miteigentumsanteil am Grundstück kann bei einer Eigentumswohnung größer oder kleiner als die Wohnfläche der Wohnung sein.

                  Ihr müsst bzw. dürft auf 60 m² abrunden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    OK, Danke, das ist mir das Wichtigste, dass das mit den 60m2 stimmt, die wir mit Elster weggeschickt haben.
                    Den Rest wird der Steuerbescheid zeigen, den man ja irgendwann bekommen wird.

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