Tja im Prinzip ja, es ist die Grundschuld auf das alte Haus und Grundfläche  geschrieben.
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Grundsteuer B.-W.; 2 Aktenzeichen, 1 Erklärung
				
					Einklappen
				
			
		
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 Bei einem Gebäude auf fremden Grund und Boden gibt es in der Regel notarielle Verträge.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Dann mache es so, wie im Beitrag '#13 vorgeschlagen.Wie trage ich das ein mit 2 Aktenzeichen?Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Die 110 m² sind zwar bei den Flurstücken zu erfassen, oft gehören diese Wege aber mehreren Anliegern gemeinsam, so das Zähler und Nennerjetzt gibt's noch einen Weg mit 110 m2, der aber nur für die Anlieger frei ist, der gehört zu 100% zum Flurstück, oder?
 
 nicht 1 und 1 sind. Anteilig gehören diese Wege aber zur wirtschaftlichen Einheit.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Der Weg gehört Ihr Allein, das heisst ich muss den nicht extra erfassen sonder in die gesamte amtliche Fläche mit rein nehmen ?Muss ich die amtliche Fläche und tatsächliche Nutzung auch über Zähler und Nenner aufteilen?Amtliche Fläche 940 m² Tatsächliche Nutzung 836 m² Wohnbaufläche 104 m² Weg 
 
 ich werd noch verrückt mit dem ganzen Schmarrn!
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 Wenn für die Wegefläche kein anderer Bodenrichtwert gilt, muss man da nichts berechnen. Du teilst die amtliche Fläche
 
 hälftig auf deine zwei Einheiten auf. Sollte der Weg einen anderen Bodenrichtwert haben, dann musst du das Flurstück über
 
 3 - beiden Flächen schlüsseln und in GW2 zwei Einträge machen.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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