Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Hm... was sagt denn das Grundbuch oder der Kaufvertrag ? eine Wohnung ist der Stellplatz ja nicht. Teileigentum wäre es wenn der Stellplatz dir und weiteren personen gehört....
vlcht gehört das in die Kategorie Eigentum -- bebaute Fläche zu Nichtwohnzwecken?
Kommentar