Grundsteuer NRW Tiefgaragenstellplatz

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  • istSOD
    Neuer Benutzer
    • 06.07.2022
    • 18

    #1

    Grundsteuer NRW Tiefgaragenstellplatz

    Ich besitze ausschließlich einen Tiefgaragenstellplatz in einen Eigentumsanlage.
    Gebe ich bei Gebäudeart Wohnungseigentum oder Teileigentum an?
  • kiki1964
    Benutzer
    • 14.02.2022
    • 44

    #2
    Hm... was sagt denn das Grundbuch oder der Kaufvertrag ? eine Wohnung ist der Stellplatz ja nicht. Teileigentum wäre es wenn der Stellplatz dir und weiteren personen gehört....
    vlcht gehört das in die Kategorie Eigentum -- bebaute Fläche zu Nichtwohnzwecken?

    Kommentar

    • Kloebi
      Erfahrener Benutzer
      • 20.02.2011
      • 4670

      #3
      sonstiges bebautes Grundstück und dann Einfach/Mehrfachgarage würde ich vorschlagen.

      Kommentar

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