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Grundsteuer NRW Tiefgaragenstellplatz

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    Grundsteuer NRW Tiefgaragenstellplatz

    Ich besitze ausschließlich einen Tiefgaragenstellplatz in einen Eigentumsanlage.
    Gebe ich bei Gebäudeart Wohnungseigentum oder Teileigentum an?

    #2
    Hm... was sagt denn das Grundbuch oder der Kaufvertrag ? eine Wohnung ist der Stellplatz ja nicht. Teileigentum wäre es wenn der Stellplatz dir und weiteren personen gehört....
    vlcht gehört das in die Kategorie Eigentum -- bebaute Fläche zu Nichtwohnzwecken?

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      #3
      sonstiges bebautes Grundstück und dann Einfach/Mehrfachgarage würde ich vorschlagen.

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