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Grundsteuer Anlage Grundstück Angaben zum Grund und Boden

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    Grundsteuer Anlage Grundstück Angaben zum Grund und Boden

    Anlage Grundstück
    Bei Angaben zum Grund und Boden (über dem Eintrag Bodenrichtwert)
    sollte man laut Eingabemaske eigentlich die Fläche des Gesamt-Grundstückes eingeben.
    Dann kommt aber immer eine Fehlermaske mit einer idiotischen Belehrung
    zu einer falschen Addition und Multiplikation!
    Gibt man dagegen nur die Quadratmeter des Sondereigentums/Teileigentums an,
    [muß man sich aus der (Summe) der Flurstück(e) und dem/den Anteil(en) (Hauptvordruck) ]
    mit Kopf oder Taschenrechner selbst berechnen, klappt die Abgabe!
    Toll,.... hat mich aber 3 Stunden Arbeit, und den Mitarbeiter*innen des Finanzamtes Ulm,
    deren geduld ich nur loben kann, 2 Stunden Telefonzeit gekostet.
    Das Programm sollte dringend überarbeitet werden!


    #2
    Das Programm sollte dringend überarbeitet werden!
    Zum Teil wird die Vorgehensweise allerdings anhand von Beispielen erklärt, wobei es leider Lücken gibt, was die Hilfetexte angeht.

    Am Programm liegt es nicht unbedingt, es müsste aber besser erläutert werden, wie man vorgehen muss.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Am Programm liegt es nicht unbedingt, es müsste aber besser erläutert werden, wie man vorgehen muss.
      Das würde ich generell empfehlen. Sonst wird man bald noch ein paar tausend Support-Mitarbeiter brauchen ...

      Z.B. die Meldung:
      "Auf dem Hauptvordruck wurde als Art der wirtschaftlichen Einheit ein unbebautes beziehungsweise ein bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) erklärt. Es wurden aber keinerlei Angaben auf der Anlage Grundstück getätigt."
      wenn die Anlage Grundstück fehlt. Das führt natürlich zu Rätselraten. Wieso steht da nicht einfach: "Es wurde noch keine Anlage Grundstück ausgefüllt.", am besten dann noch mit einem Hinweis, wie man das an dieser Stelle der Bearbeitung macht.
      (Ich bin übrigens Informatiker und kenne die Problematik aus langjähriger Berufserfahrung.)
      Grüße
      R.H.

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        #4
        Viele Fehlermeldungen bei Mein ELSTER sind leider nicht auf Anhieb verständlich. Das Problem ist eben, dass anscheinend nicht geprüft wird,

        ob die Anlage Grundstück jetzt nicht beigefügt ist oder nur nicht ausgefüllt wurde. Auch das kann ja der Fall sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          "Am Programm liegt es nicht unbedingt, es müsste aber besser erläutert werden, wie man vorgehen muss"

          Doch, es liegt hier am Programm, die Anlage Grundstück hatte ich natürlich angekreuzt.
          Gefragt wurde aber nochmal nach der ganzen Fläche, also habe ich die 2 Flurstücksflächen
          auf dem mein Tiefgaragenstellplatz ist addiert und eingegeben. Fehlermeldung:
          falsche Addition und Multiplikation! Irgendwann habe ich es dann so probiert:
          (1686m2 + 973m2 ) x 1/90 = 29, 45 abgerundet 29 ! ( ! soll Achtung heißen und nicht Fakultät)
          Das Programm war zufrieden, aber das ist mein Bewertungsanteil. Danach war aber nicht gefragt wurden!
          Ich habe vor meinem Ruhestand u.a. Finanzsoftware programmiert.
          Hätte ich so gearbeitet, wäre ich jetzt ein Fall für die Grundsicherung.
          freundliche Grüße midihamisch
          Zuletzt geändert von midihamisch; 07.07.2022, 15:25.

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            #6
            Zitat von midihamisch Beitrag anzeigen
            Ich habe vor meinem Ruhestand u.a. Finanzsoftware programmiert.
            Hätte ich so gearbeitet, wäre ich jetzt ein Fall für die Grundsicherung.
            Das Problem ist oft nicht die Realisierung, sondern die Festlegung der Anforderungen. Und hierbei wird oft nicht berücksichtigt, welchen Hintergrund der Anwender hat. In diesem Fall also der ganz "normale" Bürger. Dann kommt in diesem Fall noch die "unübersichtliche" Gesetzeslage dazu. Man müsste also eigentlich mit einer Geschäftsprozessanalyse beginen

            Grüße
            R.H.

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              #7
              Und das, wenn beispielsweise in Hessen das Grundsteuergesetz erst mitten im Dezember 2021 verabschiedet wird ? :-)
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                Und das, wenn beispielsweise in Hessen das Grundsteuergesetz erst mitten im Dezember 2021 verabschiedet wird ? :-)
                Nicht nur in Hessen, auch in Bayern ist das erst Mitte Dezember 2021 erfolgt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Da braucht man halt auch bei den Beamten mal eine gute Gewerkschaft, wenn das was werden soll:
                  Die Seite 3 Mai 2022 (finanzgewerkschaft.de)

                  Gruß
                  Sepp

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                    #10
                    Da braucht man halt auch bei den Beamten mal eine gute Gewerkschaft, wenn das was werden soll:
                    Da Beamte bekanntlich kein Streikrecht haben, sind die Möglichkeiten recht beschränkt. Man ist auf den guten Willen des Dienstherrn,

                    sprich der Politik angewiesen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      War ein Scherz. Mir ist schon klar, dass Beamte nicht streiken dürfen.
                      Diese Finanzgewerkschaft kann im Prinzip nicht viel tun, aber was die Schreiben klingt schon ziemlich schlimm.

                      Gruß
                      Sepp

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                        #12
                        Wobei die Webformulare für Bayern ohnehin wesentlich einfacher sind, weil hier die Angaben zu Grund und Boden nur in der Anlage Grundstück

                        gemacht werden müssen und man den auf die wirtschaftliche Einheit entfallenden m²-Anteil nicht ausrechnen und auch nicht angeben muss.

                        Kleinere Irritationen treten aber auch bei den Formularen für Bayern auf: https://forum.elster.de/anwenderforu...-boden-zu-hoch
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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