Hallo zusammen,
unter den obigen Stichworten konnte ich für Bayern nichts finden.
Ich bin Alleineigentümerin einer Doppelhaushälfte. Das ist noch einfach :-)
Allerdings gehören mir noch anteilig zwei weitere Grundstücke als Zuwegung, mit eigenen Flurnummern.
Gehört das dann zusammen zum Haus als wirtschaftliche Einheit und damit in eine Steuererklärung oder muss einer der Miteigentümer das für alle separat machen?
Danke im Voraus!
unter den obigen Stichworten konnte ich für Bayern nichts finden.
Ich bin Alleineigentümerin einer Doppelhaushälfte. Das ist noch einfach :-)
Allerdings gehören mir noch anteilig zwei weitere Grundstücke als Zuwegung, mit eigenen Flurnummern.
Gehört das dann zusammen zum Haus als wirtschaftliche Einheit und damit in eine Steuererklärung oder muss einer der Miteigentümer das für alle separat machen?
Danke im Voraus!
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