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Grundsteuer Bayern - DHH + Teilflächen/Zuwegung

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    Grundsteuer Bayern - DHH + Teilflächen/Zuwegung

    Hallo zusammen,

    unter den obigen Stichworten konnte ich für Bayern nichts finden.

    Ich bin Alleineigentümerin einer Doppelhaushälfte. Das ist noch einfach :-)

    Allerdings gehören mir noch anteilig zwei weitere Grundstücke als Zuwegung, mit eigenen Flurnummern.

    Gehört das dann zusammen zum Haus als wirtschaftliche Einheit und damit in eine Steuererklärung oder muss einer der Miteigentümer das für alle separat machen?

    Danke im Voraus!

    #2
    Allerdings gehören mir noch anteilig zwei weitere Grundstücke als Zuwegung, mit eigenen Flurnummern.
    Was steht denn in deinem bisherigen Einheitswertbescheid zu diesen Wegegrundstücken ? Wenn die dort vorkommen, musst du Angaben

    zu deinen Miteigentumsanteilen machen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Guter Punkt. Den habe ich nicht, muss ich dann beantragen. Gibt es da ein Formular oder muss ich da mal anrufen?

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        #4
        Wieso hast Du den nicht ? Einen Grundsteuerbescheid hast Du doch bisher auch, oder ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Den habe ich nicht,
          Das kann eigentlich nicht sein. Ich habe meine Einheitswertbescheide und die Grundsteuermessbescheide in dem Aktenordner abgeheftet,

          in dem ich auch die Grundsteuerbescheide der Gemeinde abgelegt habe.

          Zumindest ein Schreiben solltest du im Mai oder Juni bekommen haben, in dem neben dem Einheitswertaktenteichen vielleicht auch die Flurstücksnummern stehen,

          die ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Einheit gehören. Es kann allerdings sein, das da nur die Adresse angegeben ist. Dann musst du bei deiner

          Bewertungsstelle anrufen oder die Bescheide suchen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Kann natürlich sein dass ich mal so einen Bescheid bekommen habe, vor Jahren, da müsste ich in den Untiefen der Aktenordner mal suchen gehen.
            im Bescheid jetzt, in dem auch das Aktenzeichen steht, ist nur die Adresse, keine Flurnummern.

            Ich rufe morgen mal an. Brauche ich den Einheitswertbescheid noch für etwas anderes außer die Flurnummern zu prüfen? Das habe ich bisher nicht auf den Listen gefunden, auf denen steht was man benötigt für die neue Grundsteuererklärung.

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              #7
              Brauche ich den Einheitswertbescheid noch für etwas anderes außer die Flurnummern zu prüfen?
              Nein, das neue System ist ja anders geregelt. Mein letzter Einheitswertbescheid ist aus dem Jahr 1994, dennoch habe ich den nicht suchen müssen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Trotz süffisanter Hinweise noch die Auflösung:

                Ich habe bei der Hotline angerufen, die auf dem Anschreiben des Finanzamtes zur Grundsteuer steht: Man fragte mich wieviele Anschreiben ich bekommen hätte. Da es nur eins war gilt alles zusammen als wirtschaftliche Einheit und ich muss bei den Flächen die entsprechenden Teilflächen mit angeben, also mit Flurnummer und Zähler/Nenner.

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                  #9
                  Hallo Ecarola,

                  ich habe exakt die gleiche Situation wie du. Insofern hat mir dieser Thread schon sehr geholfen. Vielen Dank. Muss man die anderen Miteigentümer der Zuwege alle namentlich aufführen oder reicht tatsächlich Flurnummer und Zähler/Nenner?

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                    #10
                    Muss man die anderen Miteigentümer der Zuwege alle namentlich aufführen oder reicht tatsächlich Flurnummer und Zähler/Nenner?
                    Nein, man erklärt nur den zur eigenen wirtschaftlichen Einheit rechnenden Miteigentumsanteil. Die Gesamtfläche muss man natürlich kennen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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