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Grundsteuer für Eigentumswohnung in NRW mit Garage (Wohneigentum, Teileigentum)

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    Grundsteuer für Eigentumswohnung in NRW mit Garage (Wohneigentum, Teileigentum)

    In meiner Erklärung erhalte ich zwei Fehler. Diese hängen wohl mit den folgenden Einträgen (vermutlich falsch) zusammen. Es handelt sich um eine Eigentumswohnung in einem Haus mit sechs Wohnungen, sechs Eigentümern. Zu jeder Wohnung gehört eine eigene Garage (Eigentum) auf einem gemeinsamen Garagenplatz.

    Erster Fehler:

    Auf der Anlage zum Schreiben des Finanzamtes sind vier Gemarkungen aufgelistet. Diese entsprechen den Einträgen im Wohnungsgrundbuch (zwei Einträge mit eigenem Grundbuchblatt) sowie Teileigentumsgrundbuch (zwei Einträge mit eigenem Grundbuchblatt). Diese habe ich entsprechend im ELSTER-Formular unter "3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" eingetragen (also genauso, wie auf der Anlage vom Finanzamt). Die in den Grundbüchern eingetragenen Anteile (Zähler/Nenner) habe ich übernommen.

    Unter "4 - Angaben zum Grund und Boden" habe ich zwei Einträge vorgenommen, weil es sich um zwei Flurstücke handelt.

    Dazu erhalte ich dann den Fehler:

    "Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens."

    Woran liegt das? Muss ich hier irgendwas umrechnen?

    Zweiter Fehler:

    Unter "Nichtwohngrundstücke zum Sachwert" habe ich meine Garage angegeben. Die gehört mir ja und ist auch als Sondereigentum vermerkt. Wenn diese erfasst ist, erhalte ich den Fehler:

    "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht."

    Muss ich die Garage überhaupt angeben? Wenn ich sie nicht angebe, erhalte ich diesen Fehler nicht mehr.


    #2
    Du musst die Quadratmeter für die Anlage Grundstück entsprechend deinen Miteigentumsanteilen an den zwei Flurstücken selbst berechnen.

    Ich hänge mal eine Tabelle an, aus der ersichtlich ist, wie man das macht. Dass es dort gleich vier Flurstücke sind, spielt keine Rolle.

    Ich glaube, eine Garage, die zu einer Wohnnutzung gehört, ist nicht zum Sachwert anzusetzen. Das müsste aber in der Hilfe stehen.

    Tabelle_ETW_aBL.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Herzlichen Dank! Dann versuche ich mich mal an der Berechnung. Ich dachte, ich kann die Werte einfach abtippen. Zumindest suggeriert das dieses „Hilfe-Video“ zum Ausfüllen. Garage lasse ich raus.

      Viele Grüße!

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        #4
        Hey vielen Dank an petuba und natürlich Charlie24! Ich habe auch eine Eigentumswohnung und den Fehler nicht gefunden (drei Nachtschichten)! Die Tabelle ist der Schlüssel zu Allem! Fazit: Die eigene Wohnfläche, berechnet nach dem Miteigentumsanteil, muss eingegeben werden! Bei mir sind es 1215 von 10000. Die Lösung sind abgerundet 214 m². 214 in Formular GW2 Zeile 4 eintragen! Und hiermit wurde Alles dann doch noch gut! Liebe Grüße Stefan1

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          #5
          Die eigene Wohnfläche, berechnet nach dem Miteigentumsanteil, muss eingegeben werden!
          Das ist doch nicht die Wohnfläche deiner Wohnung, das ist m²-Wert, mit dem du rechnerisch an den Grundstücken der Wohnanlage beteiligt bist.

          Bitte die Begriffe nicht vermengen !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hallo zusammen,
            ich habe mir die Infos durchgelesen und die Tabelle hat mir auch geholfen. Wie pertuba habe ich eine Eigentumswohnung und eine Garage, die aber als Doppelgarage auf 2 Grundbuchblättern verzeichnet ist. Ich habe nun folgendes eingegeben:
            Hauptvordruck: 3 Einträge, ETW, Garagenteil 1, Garagenteil 2 jeweils mit den im Grundbuch angegebenen Eigentumsanteilen, dabei Eintrag 1 mit Schlüsselwert 1, Eintrag 2 mit Schlüsselwert 2 und Eintrag 3 mit Schlüsselwert 3 (beide Flächen)
            Anlage Grundstück: 2 Einträge, einmal die ETW und dann die Garage mit der Summe aus den Anteilen im Hauptvordruck (alles nach der Tabelle umgerechnet), mehr Einträge können ja nicht eingegeben werden.
            Ist das jetzt so richtig? Hätte ich im Hauptvordruck die Eingabe anders machen müssen? Wobei ich das nicht glaube, hätte ich nämlich im Hauptvordruck nur 2 Angaben gemacht, dann hätte ich ja Grundbuchblatt weg gelassen.
            Ich habe keine Fehler bekommen bin aber nicht sicher ob das alles so richtig ist, schließlich möchte ich mich nicht durch eine unkorrekte Eingabe benachteiligen.

            Danke
            Annekwagga

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              #7
              Ist das jetzt so richtig? Hätte ich im Hauptvordruck die Eingabe anders machen müssen?
              Haben die Flurstücke, an denen du Miteigentumsanteile hast, unterschiedliche Bodenrichtwerte oder gilt für alle der gleiche Bodenrichtwert ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Haben die Flurstücke, an denen du Miteigentumsanteile hast, unterschiedliche Bodenrichtwerte oder gilt für alle der gleiche Bodenrichtwert ?

                Die Flurstücke haben alle den gleichen Bodenrichtwert

                L.G. Annekwagga

                Kommentar


                  #9
                  Dann hab ich gleich noch eine Frage und zwar zur Tabelle. Dort sind die qm-Anteile als Dezimalzahlen angegeben und es wird erst zum Schluss (ab-)gerundet. Da ich aber nur ganze Zahlen eingeben kann, muss ich irgendwie vorher runden. nun habe ich ein wenig mit den Zahlen im Formular "gespielt" und festgestellt, dass bei den Garagen auch kein Fehler angezeigt wird, wenn ich vorher abrunde. Meine Zahlen wären wie folgt:
                  ETW 121/1000 ==> 138,18 ==> abgerundet auf 138
                  Garage 1 5/1000 ===> 5,71 ==> abgerundet auf 5
                  Garage 2 wie Garage 1
                  das macht zusammen 148. Würde ich vorher auf/abrunden würde die Summe 150 ergeben. Auch bei 148 kommt kein Fehler

                  Kommentar


                    #10
                    148 ist o.k. und zu deinem Vorteil.
                    LG Jürgen

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                      #11
                      Zitat von Annekwagga Beitrag anzeigen
                      Meine Zahlen wären wie folgt:
                      ETW 121/1000 ==> 138,18 ==> abgerundet auf 138
                      Garage 1 5/1000 ===> 5,71 ==> abgerundet auf 5
                      Garage 2 wie Garage 1
                      das macht zusammen 148. Würde ich vorher auf/abrunden würde die Summe 150 ergeben. Auch bei 148 kommt kein Fehler
                      Hallo,

                      nach Adam Ries ist 138 +5 =143

                      Tschüß

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                        #12
                        Was das Runden angeht, habe ich mich an die Ausfüllhilfe gehalten. Dort heißt es (zumindest im Formular für BW findet man das)

                        Hinweis: Ergeben sich bei der Fläche Nachkommastellen sowohl aufgrund des Miteigentumsanteils, als auch aufgrund einer Zurechnung
                        zu unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen, so ist erst das rechnerische Endergebnis auf volle m² abzurunden.


                        Welche Toleranzen das Webformular bei den gerundeten m²-Werten akzeptiert, weiß ich nicht genau, es war mal von + /- 1 m² die Rede.

                        Meines Erachtens müsste deine Fallgestaltung allein über die Zuweisung zu erster Fläche (Schlüsselwert: 1) darstellbar sein.

                        Also nur ein m²-Eintrag in Zeile 4 der Anlage Grundstück. Der Unterschied zu meinem einfachen Tabellenfall beschränkt sich auf

                        die Grundbuchstellen und die Miteigentumsanteile.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          holzgoe
                          +
                          Garage 2 wie Garage 1

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                            #14
                            nach Adam Ries ist 138 +5 =143
                            Sie hat ja 2 Garagen ! Ich würde so rechnen: 138,18 + 5,71 + 5,71 = 149,60, abgerundet: 149 m²
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Danke an alle und ich bleibe dann bei 148

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