In meiner Erklärung erhalte ich zwei Fehler. Diese hängen wohl mit den folgenden Einträgen (vermutlich falsch) zusammen. Es handelt sich um eine Eigentumswohnung in einem Haus mit sechs Wohnungen, sechs Eigentümern. Zu jeder Wohnung gehört eine eigene Garage (Eigentum) auf einem gemeinsamen Garagenplatz.
Erster Fehler:
Auf der Anlage zum Schreiben des Finanzamtes sind vier Gemarkungen aufgelistet. Diese entsprechen den Einträgen im Wohnungsgrundbuch (zwei Einträge mit eigenem Grundbuchblatt) sowie Teileigentumsgrundbuch (zwei Einträge mit eigenem Grundbuchblatt). Diese habe ich entsprechend im ELSTER-Formular unter "3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" eingetragen (also genauso, wie auf der Anlage vom Finanzamt). Die in den Grundbüchern eingetragenen Anteile (Zähler/Nenner) habe ich übernommen.
Unter "4 - Angaben zum Grund und Boden" habe ich zwei Einträge vorgenommen, weil es sich um zwei Flurstücke handelt.
Dazu erhalte ich dann den Fehler:
"Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens."
Woran liegt das? Muss ich hier irgendwas umrechnen?
Zweiter Fehler:
Unter "Nichtwohngrundstücke zum Sachwert" habe ich meine Garage angegeben. Die gehört mir ja und ist auch als Sondereigentum vermerkt. Wenn diese erfasst ist, erhalte ich den Fehler:
"Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht."
Muss ich die Garage überhaupt angeben? Wenn ich sie nicht angebe, erhalte ich diesen Fehler nicht mehr.
Erster Fehler:
Auf der Anlage zum Schreiben des Finanzamtes sind vier Gemarkungen aufgelistet. Diese entsprechen den Einträgen im Wohnungsgrundbuch (zwei Einträge mit eigenem Grundbuchblatt) sowie Teileigentumsgrundbuch (zwei Einträge mit eigenem Grundbuchblatt). Diese habe ich entsprechend im ELSTER-Formular unter "3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" eingetragen (also genauso, wie auf der Anlage vom Finanzamt). Die in den Grundbüchern eingetragenen Anteile (Zähler/Nenner) habe ich übernommen.
Unter "4 - Angaben zum Grund und Boden" habe ich zwei Einträge vorgenommen, weil es sich um zwei Flurstücke handelt.
Dazu erhalte ich dann den Fehler:
"Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens."
Woran liegt das? Muss ich hier irgendwas umrechnen?
Zweiter Fehler:
Unter "Nichtwohngrundstücke zum Sachwert" habe ich meine Garage angegeben. Die gehört mir ja und ist auch als Sondereigentum vermerkt. Wenn diese erfasst ist, erhalte ich den Fehler:
"Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht."
Muss ich die Garage überhaupt angeben? Wenn ich sie nicht angebe, erhalte ich diesen Fehler nicht mehr.
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