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Grundsteuer: vereinfachte elektronische Abgabe in Standardfällen beim Bundesmodell

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    Grundsteuer: vereinfachte elektronische Abgabe in Standardfällen beim Bundesmodell

    Das Bundesfinanzministerium hat am 06.07.2022 mitgeteilt, dass nun für derartige Fälle (unbebaut, Ein- und Zweifamilienhaus inklusive Reihenhäuser mit ein oder zwei Wohnungen, Eigentumswohnung) eine vereinfachte Onlineanwendung zur Verfügung steht. Insbesondere scheint mir auf dem ersten Blick dafür kein Elsterzertifikat erforderlich zu sein. Prüfen konnte ich es nicht, daher ganz wertfrei nur die Info darüber.

    Genaueres findet man hier: https://www.bundesfinanzministerium....ter-06.07.2022

    Los geht es hier (https://www.grundsteuererklaerung-fu...ateigentum.de/) ganz oben über den Button "Grundsteuererklärung abgeben.

    Wichtig: Das betrifft nur die 11 Bundesländer mit dem sog. Bundesmodell, also:

    Das sind folgende 11 Bundesländer:
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen


    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    #2
    Insbesondere scheint mir auf dem ersten Blick dafür kein Elsterzertifikat erforderlich zu sein.
    So habe ich das auch verstanden, ich war schon im Juni auf der Seite. Die Frage, die sich mir gestellt hat: Werden die Daten so gespeichert,

    dass ich bei einer Nachfeststellung oder einer neuen Hauptfeststellung in 7 Jahren eine Datenübernahme durchführen kann ? Das scheint mir zweifelhaft.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo, ich habe mir die Seite auch mal angeschaut, da ich bei Elster bei jedem Versuch die Grundsteuererklärung fertigzustellen (Rheinland-Pfalz und somit Bundesmodell) scheitere. Da ich eine Eigenturmswohnung in einem Mehrfamilienhaus besitze und es somit verschiedene Eigentürmer für Gebäude und Grundstück gibt, kann ich die Seite nicht nutzen. Schade.

      Kommentar


        #4
        Da ich eine Eigenturmswohnung in einem Mehrfamilienhaus besitze und es somit verschiedene Eigentürmer für Gebäude und Grundstück gibt, kann ich die Seite nicht nutzen.
        Das ist meiner Meinung nach eine Fehleinschätzung. Die wirtschaftliche Einheit ist dein Wohnungseigentum. Wenn dir die ETW allein gehört,

        solltest du die Seite nutzen können. Was Wohnungseigentum angeht, sollte man aber auch bei Mein ELSTER Erfolg haben.

        https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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