charlie kann es sein, dass man miteigentumsanteil gar nicht mit angeben braucht weil das nicht zur wirtschaftlichen gehört? ich habe diesen miteigentumanteil mal rausgenommen aus dem formular und nun wird nichts mehr rot angezeigt. scheint alles in ordnung zu sein mit dem normalen grundstück mit 1210 m²
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... dass man miteigentumsanteil gar nicht mit angeben braucht weil das nicht zur wirtschaftlichen gehört?
gehörende Anteil in Zeile 11 angegeben werden. Wenn die Bodenrichtwerte identisch wären, müsstest du die anteiligen m²-Werte zu den 1210 m² addierenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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was versteht man unter wirtschaftliche einheit?
in denen alle Flurstücke aufgeführt sind, die ganz oder teilweise einer wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens gehören.
In einer Anleitung steht folgendes:
Zu einer wirtschaftlichen Einheit werden Flurstücke und Gebäude zusammengefasst, die
- die gleiche Vermögensart haben,
- zusammen genutzt werden und
- derselben Eigentümerin bzw. demselben Eigentümer oder denselben Eigentümerinnen bzw. denselben Eigentümern gehören.
Trifft einer dieser Punkte nicht zu, können die Flurstücke und Gebäude nicht zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden. Es liegen dann mehrere wirtschaftliche Einheiten vor.
Ausnahme: Flurstücke und Gebäude werden auch dann zusammengefasst, wenn sie teilweise dem einen und teilweise dem anderen Ehegatten oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes gehörenFreundliche Grüße
Charlie24
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Aus den Grundbucheinträgen allein lässt sich nicht ableiten, welche Grundstücke ganz oder anteilig zur gleichen wirtschaftlichen Einheit gehörenFreundliche Grüße
Charlie24
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somit wäre das doch ein unbebautes grundstück?Freundliche Grüße
Charlie24
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das ist doch ein anderes flurstück.
Die muss sich der einzelne Wohnungseigentümer auch alle anteilig bei seiner wirtschaftlichen Einheit ETW anrechnen lassen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Unter Gemarkung/Flurstück gebe ich ständig die korrekten Daten ein: zu 10: Grundbuch 24,82 a (2482 qm) und aus Teilungserklärung zu 11 Nenner: 39,0240 und Zähler unter 12: 1000.
Ständig habe ich eine Fehleranzeige die sich auch nicht durch die Erklärung (Nenner durch Zähler teilen und mit der Grundstücksfläche in qm multiplizieren, bereinigen lässt.)
Die Zahlen sind korrekt übernommen aber das Problem löst sich nicht.
Sollte da von Euch Jemand beim Finanzamt beschäftigt sein wäre es gut dieses Problem fachlich aber verständlich hier zu klären.
An der Auflösung dieses Problems sind hier sicherlich Mehrere interessiert.
Gruss Habicht gegen Elster..............................
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Ich bin allein Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus Mein Formular ist fasst ausgefüllt,
Meine Frage: Wo gehört der der Tiefgaragenplatz hin ? Ich habe geschrieben Wohnung + TG.. aber nach der TG wird nicht weiter gefragt.Zuletzt geändert von Günter728; 16.08.2022, 19:31.
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