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    #16
    charlie kann es sein, dass man miteigentumsanteil gar nicht mit angeben braucht weil das nicht zur wirtschaftlichen gehört? ich habe diesen miteigentumanteil mal rausgenommen aus dem formular und nun wird nichts mehr rot angezeigt. scheint alles in ordnung zu sein mit dem normalen grundstück mit 1210 m²

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      #17
      ... dass man miteigentumsanteil gar nicht mit angeben braucht weil das nicht zur wirtschaftlichen gehört?
      Wenn er zur wirtschaftlichen Einheit gehört, müssen die Flurstücke im Hauptvordruck erfasst werden. Dort muss dann der zu deiner wirtschaftlichen Einheit

      gehörende Anteil in Zeile 11 angegeben werden. Wenn die Bodenrichtwerte identisch wären, müsstest du die anteiligen m²-Werte zu den 1210 m² addieren
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        was versteht man unter wirtschaftliche einheit?
        der miteigentumsanteil ist ja nur vor dem haus die straße die man nutzt

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          #19
          was versteht man unter wirtschaftliche einheit?
          Was da dazu gehört, ist leider nicht immer so einfach zu bestimmen. In einigen Bundesländern wurden Infoschreiben verschickt,

          in denen alle Flurstücke aufgeführt sind, die ganz oder teilweise einer wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens gehören.

          In einer Anleitung steht folgendes:

          Zu einer wirtschaftlichen Einheit werden Flurstücke und Gebäude zusammengefasst, die
          - die gleiche Vermögensart haben,
          - zusammen genutzt werden und
          - derselben Eigentümerin bzw. demselben Eigentümer oder denselben Eigentümerinnen bzw. denselben Eigentümern gehören.
          Trifft einer dieser Punkte nicht zu, können die Flurstücke und Gebäude nicht zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden. Es liegen dann mehrere wirtschaftliche Einheiten vor.
          Ausnahme: Flurstücke und Gebäude werden auch dann zusammengefasst, wenn sie teilweise dem einen und teilweise dem anderen Ehegatten oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes gehören
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #20
            jetzt bin ich total überfordert und schnalle rein gar nichts mehr

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              #21
              kann ich dir hier mal das schreiben und das grundbuch(2 seiten) reinstellen und du schaust dann mal. habe ja schon mehrmal einkommensteuer gemacht, aber die waren immer einfacher, aber dies hie rist so was von kompliziert

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                #22
                Aus den Grundbucheinträgen allein lässt sich nicht ableiten, welche Grundstücke ganz oder anteilig zur gleichen wirtschaftlichen Einheit gehören
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #23
                  theoretisch ist doch der miteigentumsanteil vor dem haus die straße. somit wäre das doch ein unbebautes grundstück?

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                    #24
                    somit wäre das doch ein unbebautes grundstück?
                    Aber doch nur, wenn der Privatweg nicht anteilig der wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus zuzurechnen ist.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #25
                      charlie, der miteigentumsanteil hat doch rein gar nichts mit unserem grundstück, das ist doch ein anderes flurstück. warum sollte der miteigentumsanteil zur wirtschaftlichen einheit unseres hauses sein

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                        #26
                        das ist doch ein anderes flurstück.
                        Ja und ? Bei Eigentumswohnungen gehören manchmal 4 und mehr Flurstücke zur gesamten Anlage, darunter auch private Verkehrsflächen.

                        Die muss sich der einzelne Wohnungseigentümer auch alle anteilig bei seiner wirtschaftlichen Einheit ETW anrechnen lassen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #27
                          ich kapiere das einfach nicht. wenn ich das mit eintrage meckert das formular rum und lass ich es weg, ist alles in ordnung. ich lass den mist einfach. sollte vielleicht finanzamt mal anrufen ob die mir da weiterhelfen. ich schein zu blöd dazu zu sein.

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                            #28
                            Unter Gemarkung/Flurstück gebe ich ständig die korrekten Daten ein: zu 10: Grundbuch 24,82 a (2482 qm) und aus Teilungserklärung zu 11 Nenner: 39,0240 und Zähler unter 12: 1000.
                            Ständig habe ich eine Fehleranzeige die sich auch nicht durch die Erklärung (Nenner durch Zähler teilen und mit der Grundstücksfläche in qm multiplizieren, bereinigen lässt.)
                            Die Zahlen sind korrekt übernommen aber das Problem löst sich nicht.
                            Sollte da von Euch Jemand beim Finanzamt beschäftigt sein wäre es gut dieses Problem fachlich aber verständlich hier zu klären.
                            An der Auflösung dieses Problems sind hier sicherlich Mehrere interessiert.
                            Gruss Habicht gegen Elster..............................

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                              #29
                              Ich bin allein Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus Mein Formular ist fasst ausgefüllt,
                              Meine Frage: Wo gehört der der Tiefgaragenplatz hin ? Ich habe geschrieben Wohnung + TG.. aber nach der TG wird nicht weiter gefragt.
                              Zuletzt geändert von Günter728; 16.08.2022, 19:31.

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