Grundsteuer - Fehlermeldung Flurstück/Grundstück

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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #16
    ... aber keine Angaben in der Anlage Grundstücke getroffen habe
    Hast du die Anlage Grundstück (GW2) beigefügt und die berechneten m²-Anteile dort in Zeile 4 eingetragen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • taube.sauer
      Neuer Benutzer
      • 27.07.2022
      • 6

      #17
      Danke Charlie 24. Ich habe jetzt die Formulare GW1 und 2 komplett neu ausgefüllt, es wird weiterhin allein das fehlende Flurstück bemängelt. Die Nullen vor der Nummer und im Nenner habe ich weggelassen. Es scheint keinen Zugriff zu der Spalte zu geben. Langsam werde ich ungeduldig und ich muss dasselbe noch für brandenburg für eine Wohnung machen. Eigenartigerweise fehlte im gespeicherten Entwurf GW 2. Habe mich erstmal ausgeloggt in der Hoffnung dass später der Zugriff zur Spalte des Flurstücks erfolgt.
      herzliche Gruß
      Sigi Sauer

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #18
        Eigenartigerweise fehlte im gespeicherten Entwurf GW 2.
        GW2 muss man schon selbst aktiv hinzufügen, automatisch erfolgt das nicht.

        Fast täglich wird hier im Forum gefragt, wie man bei der Webanwendung Mein ELSTER benötigte Anlagen zu einer Steuererklärung hinzufügt. Wenn man erstmals eine Einkommensteuererklärung in Mein ELSTER startet, kann man seit dem Jahr 2019 einen Anlagenassistenten nutzen. Einzelheiten sind hier beschrieben: https://forum.elster
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        • taube.sauer
          Neuer Benutzer
          • 27.07.2022
          • 6

          #19
          Das habe ich ja getan, aber lediglich die Flurstückspalte wird nicht erkannt.
          herzliche Grüße
          Sigi Sauer

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45932

            #20
            ... aber lediglich die Flurstückspalte wird nicht erkannt.
            Bitte mal einen Screenshot von den Einträgen beim Flurstück hochladen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            • taube.sauer
              Neuer Benutzer
              • 27.07.2022
              • 6

              #21
              Ich danke euch. Mein Fehler war dass ich am Ende nicht zuordnet worauf sich die Angaben stützen zu 1,2 oder 3

              Weiterhin viel Glück
              Sigi Sauer

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              • Sporty_69
                Neuer Benutzer
                • 28.07.2022
                • 1

                #22
                Hallo Zusammen

                Als erstes muss das GW 2 manuell zugefügt werden.
                Das wird nicht automatisch erstellt.

                Danke an charlie24….da bin ich auch erst nicht drauf gekommen.

                In Feld 51 müssen die Anteile der Eigentümer stehen:

                Beispiel:
                1 Haus/Grundstück gehört 2 Personen.
                Dann muss bei einer Aufteilung, z.B. jedem gehört die Hälfte (50%/50%)

                Bei Zähler „1“ stehen und bei Nenner „2“.

                …man erinnere sich an Bruchrechnung ;-)

                Und das bei jedem Eigentümer, also in meinem Beispiel bei dem zweiten Eigentümer muss auch in Feld 51 bei Zähler „1“ stehen und bei Nenner „2“ stehen.
                Zuletzt geändert von Sporty_69; 28.07.2022, 14:31.

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                • gerhard@podszuweit.de
                  Neuer Benutzer
                  • 28.07.2022
                  • 4

                  #23
                  Guten Tag. Ich bin der Gerd und 72 Jahre alt. Nun stehe ich hier mit der neuen Grundsteuererklärung und komme nicht weiter.
                  Das erste Blatt habe ich ausgefüllt und folgende Fehlermeldung erscheint.

                  Auf dem Hauptvordruck wurde als Art der wirtschaftlichen Einheit ein unbebautes beziehungsweise ein bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) erklärt. Es wurden aber keinerlei Angaben auf der Anlage Grundstück getätigt.

                  Wie komme ich zum Blatt Anlage Grundstück, wo ich Eingaben machen kann?

                  Danke im Voraus für Hilfe.

                  Kommentar

                  • Kloebi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.02.2011
                    • 4670

                    #24
                    Im linken Bereich ist eine Klappleiste. Bei geöffnetem Entwurf können Anlagen zugefügt werden.

                    Kommentar

                    • gerhard@podszuweit.de
                      Neuer Benutzer
                      • 28.07.2022
                      • 4

                      #25
                      Danke, das hat geklappt. Nun bin ich in dem Formular und kann ausser der Gemeinde zu der ich gehöre nichts eintragen. Bei Gesamtsumme der Flurstücksfläche(n) kann ich nichts eintragen?
                      Weiter geht die Suche. nochmals Danke im Vorraus.

                      Kommentar

                      • gerhard@podszuweit.de
                        Neuer Benutzer
                        • 28.07.2022
                        • 4

                        #26
                        Danke, gefunden

                        Kommentar

                        • gerhard@podszuweit.de
                          Neuer Benutzer
                          • 28.07.2022
                          • 4

                          #27
                          Leider noch eine Frage:
                          Anteil an der wirtschaftlichen Einheit (Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft Zähler, Nenner
                          Habe als Eigentümer meine Frau und mich eingetragen. Was muß ich bei Zähler und Nenner nun eintragen? 1:1 oder 1:2 Das Eigentum je zum ideellen Wert 50% geteilt zwischen meiner Frau und mir.



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                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45932

                            #28
                            Habe als Eigentümer meine Frau und mich eingetragen.
                            Wenn das so ist, dann jeweils Zähler 1 und Nenner 2.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            • MN1977
                              Neuer Benutzer
                              • 04.08.2022
                              • 3

                              #29
                              Hallo zusammen.
                              ich bin neu hier und habe eine Frage zum Grundbesitzabgabe - Ausfüllen bei Elster.
                              Mein Grundstück besteht aus 3 verschiedenen Flustücken, die direkt aneinander hängen und alle den gleichen Bodenrichtwert haben.
                              Auf zweien der Flurstücke steht ein Einfamilienhaus, das dritte Flustück ist quasi der Garten.
                              Meine Frage ist nun:
                              - muss ich eine Grundbesitzabgabefeststellung für alle 3 Flurstücke zusammen machen?
                              - oder muss eine Grundbesitzabgabefeststellung für die beiden Flurstücke auf denen das Haus steht und eine weitere für das Flurstück das nur "Garten" ist machen?
                              Ich finde nirgends dazu eine Antwort.
                              Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
                              Grüße
                              Michael

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                              • Charlie24
                                Erfahrener Benutzer
                                • 14.03.2014
                                • 45932

                                #30
                                - muss ich eine Grundbesitzabgabefeststellung für alle 3 Flurstücke zusammen machen?
                                Davon gehe ich aus. Alle 3 Flurstücke gehören zur gleichen wirtschaftlichen Einheit.
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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