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Grundsteuererklärung Terrasse

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    Grundsteuererklärung Terrasse

    Hallo, wir haben ein Bungalow wo an einer Ecke eine überdachte Terrasse ist, also die Terasse ist unter dem Wohnhausdach ist aber offen. Die Terrasse ist 15 m2 davon nehme ich 25% das sind 3,75m2. trage ich die 3,75m2 bei der Wohnfläche mit an oder mache ich einen 2. Eintrag mit Terrasse und gebe das da ein ? Danke.

    #2
    ... trage ich die 3,75m2 bei der Wohnfläche mit an
    Ja, die addierst du zur Wohnfläche. https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo ich habe noch eine Frage, ich habe einen alten Schweinestall als Nutzfläche 20m lang 8m breit wobei 4m von der breite überdacht ist, darunter Pflaster. muss ich den Dachüberstand auch angeben, sprich 4mx20m ? Danke

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        #4
        Hallo ich habe noch eine Frage, ich habe einen alten Schweinestall als Nutzfläche 20m lang 8m breit wobei 4m von der breite überdacht ist, darunter Pflaster. muss ich den Dachüberstand auch angeben, sprich 4mx20m ? Danke
        Die Frage kann ich dir nicht aus dem Stegreif beantworten, der Umgang mit solchen Nebengebäuden ist unterschiedlich geregelt, In Bayern z. B.

        bleiben Nebengebäude, die einer Wohnnutzung zugeordnet sind, bis zu 30 m² anrechnungsfrei, der Rest wird hier richtig teuer. Ob man einen

        früheren Schweinestall überhaupt einer Wohnnutzung zuordnen darf, ist m. E. fraglich. Das ist ja kein Gartenschuppen, in dem der Rasenmäher

        abgestellt wird. Steuerberatung ist im ELSTER Anwenderforum außerdem nicht zulässig
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Der alte Schweinestall wird auch als Nutzfläche genutzt für zB f. Brennholz, Ölheizung, Fahrräder etc. es wohnt da keiner drin. (Niedersachsen)

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            #6
            In Bayern würden die Nutzflächen für Brennholz, und die Ölheizung gar nicht angesetzt, den Rest dürfte man hier der Wohnnutzung zuordnen und

            30 m² abziehen. Da Niedersachsen ja ebenfalls eigene Regelungen hast, wirst du da selbst anhand der Anleitungen recherchieren müssen, wie du

            damit umgehen musst. Das kann das Anwenderforum hier nicht nicht leisten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Okay Danke!

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