Hallo, wir haben ein Bungalow wo an einer Ecke eine überdachte Terrasse ist, also die Terasse ist unter dem Wohnhausdach ist aber offen. Die Terrasse ist 15 m2 davon nehme ich 25% das sind 3,75m2. trage ich die 3,75m2 bei der Wohnfläche mit an oder mache ich einen 2. Eintrag mit Terrasse und gebe das da ein ? Danke.
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... trage ich die 3,75m2 bei der Wohnfläche mit anFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo ich habe noch eine Frage, ich habe einen alten Schweinestall als Nutzfläche 20m lang 8m breit wobei 4m von der breite überdacht ist, darunter Pflaster. muss ich den Dachüberstand auch angeben, sprich 4mx20m ? Danke
bleiben Nebengebäude, die einer Wohnnutzung zugeordnet sind, bis zu 30 m² anrechnungsfrei, der Rest wird hier richtig teuer. Ob man einen
früheren Schweinestall überhaupt einer Wohnnutzung zuordnen darf, ist m. E. fraglich. Das ist ja kein Gartenschuppen, in dem der Rasenmäher
abgestellt wird. Steuerberatung ist im ELSTER Anwenderforum außerdem nicht zulässigFreundliche Grüße
Charlie24
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In Bayern würden die Nutzflächen für Brennholz, und die Ölheizung gar nicht angesetzt, den Rest dürfte man hier der Wohnnutzung zuordnen und
30 m² abziehen. Da Niedersachsen ja ebenfalls eigene Regelungen hast, wirst du da selbst anhand der Anleitungen recherchieren müssen, wie du
damit umgehen musst. Das kann das Anwenderforum hier nicht nicht leisten.Freundliche Grüße
Charlie24
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