Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Vergleich Zusammenveranlagung mit Einzelveranlagung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Zitat von Philju Beitrag anzeigen
    ich wäre für eine Stellungnahme von offizieller Seite dankbar, was aus der Funktionalität "Automatischer Vergleich Zusammenveranlagung versus Einzelveranlagung", die viele Nutzer aus ElsterFormular kennen und schätzen, in MeinElster geworden ist bzw. noch werden soll.
    Ich würde mir da an deiner Stelle keine großen Hoffnungen machen.

    Zitat von Philju Beitrag anzeigen
    Meines Erachtens ist es methodisch falsch, ein Verfahren (ElsterFormular) einzustellen, ohne zuvor einen vollwertigen Ersatz in einem anderen Verfahren (MeinElster) bereitzustellen.
    Diese Ansicht ist nachvollziehbar, wird dir aber nichts nützen.

    Funktionell und komfortmäßig ist Mein Elster in etwa auf dem Stand von ElsterFormular vor 5 bis 10 Jahren, und auf dieser Zeitskala erwarte ich ein Nachziehen von Mein Elster.
    Ansonsten sollte man bei aller Lobhudelei für ElsterFormular nicht vergessen, dass das auch oft genug Bananensoftware war, auch schon vorhandene Features eingestampft hat und man nicht so tun sollte, als hätte ElsterFormular einen Vergleich von Einzel- und Zusammenveranlagung schon immer gekonnt.

    Kommentar


      #17
      ... als hätte ElsterFormular einen Vergleich von Einzel- und Zusammenveranlagung schon immer gekonnt.
      Seit dem Jahr 2016 ist der jedenfalls möglich. Außerdem gibt es ja auch noch andere Entwicklungsrückstände, wie z. B. die von vielen Nutzern

      schmerzlich vermisste Nachbildung der Lohnsteuerbescheinigung am Anfang der Anlage N. Da beträgt der Rückstand mehr als 10 Jahre.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        Hallo zusammen,

        für die beiden Rückmeldungen besten Dank. Ich habe eben folgendes Schreiben an hotline@elster.de gesandt:


        Sehr geehrte Damen und Herren,


        ich möchte Sie um Information bitten, was aus der Funktionalität "Automatischer Vergleich Zusammenveranlagung versus Einzelveranlagung", die viele Nutzer aus ElsterFormular kennen und schätzen, in MeinElster geworden ist bzw. noch werden soll.

        Meines Erachtens ist es methodisch falsch, ein Verfahren (ElsterFormular) einzustellen, ohne zuvor einen vollwertigen Ersatz (mindestens gleicher Funktionsumfang) in einem anderen Verfahren (MeinElster) bereitzustellen. Schließlich wollen wir uns ja funktionell weiterentwickeln, anstatt das Rad der Evolution zurückzudrehen.

        Daher meine Bitte um eine Stellungnahme von offizieller Seite zu diesem Thema und um Implementierung des obigen Vergleichs in MeinElster, bevor Sie ElsterFormular abschalten.


        Für eine Überprüfung und Rückmeldung danke ich Ihnen.


        Mit freundlichen Grüßen

        Ich werde das Antwortschreiben in das Forum einstellen, sobald es vorliegt.

        Kommentar


          #19
          Von der Hotline würde ich mir da auch nicht allzuviel erwarten, aber einen Versuch ist es vielleicht wert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #20
            @Charlie24:
            Wir fangen mal auf der untersten Hierarchieebene an und arbeiten uns dann weiter aufwärts, sollten von dieser keine adäquaten Antworten kommen ...

            Kommentar


              #21
              Hallo,

              Meines Erachtens ist es methodisch falsch, ein Verfahren (ElsterFormular) einzustellen, ohne zuvor einen vollwertigen Ersatz in einem anderen Verfahren (MeinElster) bereitzustellen.
              Zustimmung.

              Nur ist es ja rechtlich zweifelhaft, ob Elster die gewünschte Funktion überhaupt bieten darf. Daher ist es nur logisch, dass man das in MeinElster einfach nicht übernimmt. (vielleicht hat die Lobbyarbeit hier ja mal geklappt, wer weiß)

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #22
                Nur ist es ja rechtlich zweifelhaft, ob Elster die gewünschte Funktion überhaupt bieten darf.
                Warum glaubst du, dass das rechtlich zweifelhaft ist? Meines Erachtens hätte die Steuerverwaltung da ziemliche Spielräume, die wegen der (erfolgreichen)

                Lobbyarbeit der Steuerberaterverbände und der kommerziellen Programmanbieter nicht ausgeschöpft werden. Das gilt auch für den Umfang der Programmhilfe.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #23
                  Hallo,

                  Warum glaubst du, dass das rechtlich zweifelhaft ist?
                  Weil Steuerberatung nun mal bestimmten Berufsgruppen vorbehalten ist.

                  Das war doch immer der Grund warum es bestimmte Dinge in Elster nicht gibt (etwa die Info, welche Steuerklasse für die Zukunft sinnvoll wäre).

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar


                    #24
                    Weil Steuerberatung nun mal bestimmten Berufsgruppen vorbehalten ist.
                    Das ist die klassische Argumentation der Steuerberater, die aber mich noch nie überzeugt hat. Die Steuerverwaltung darf den Steuerpflichtigen

                    durchaus umfangreiche fachliche Hilfestellungen geben, das wird in vielen öffentlich zugänglichen Hinweisen und Schreiben ja auch ständig praktiziert.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #25
                      Zitat von Philju Beitrag anzeigen
                      Hallo zusammen,

                      für die beiden Rückmeldungen besten Dank. Ich habe eben folgendes Schreiben an hotline@elster.de gesandt:


                      Sehr geehrte Damen und Herren,


                      ich möchte Sie um Information bitten, was aus der Funktionalität "Automatischer Vergleich Zusammenveranlagung versus Einzelveranlagung", die viele Nutzer aus ElsterFormular kennen und schätzen, in MeinElster geworden ist bzw. noch werden soll.

                      Meines Erachtens ist es methodisch falsch, ein Verfahren (ElsterFormular) einzustellen, ohne zuvor einen vollwertigen Ersatz (mindestens gleicher Funktionsumfang) in einem anderen Verfahren (MeinElster) bereitzustellen. Schließlich wollen wir uns ja funktionell weiterentwickeln, anstatt das Rad der Evolution zurückzudrehen.

                      Daher meine Bitte um eine Stellungnahme von offizieller Seite zu diesem Thema und um Implementierung des obigen Vergleichs in MeinElster, bevor Sie ElsterFormular abschalten.


                      Für eine Überprüfung und Rückmeldung danke ich Ihnen.


                      Mit freundlichen Grüßen

                      Ich werde das Antwortschreiben in das Forum einstellen, sobald es vorliegt.
                      Hallo Philju!

                      Bitte Ihre Mail nicht nur an die hotline senden, sondern auch an die Adressen, die im Impressum des Elser-Online-Portals angegeben werden - darauf hat mich eine nette Dame von der Telefon-hotline hingewiesen - und wichtig ist: Steter Tropfen hölt den Stein!

                      Habe erst vor einigen Tagen nochmals alles an alle verfügbaren Stellen gesendet, bisher ohne Antwort - ich werde Antworten, falls welche kommen, hier reinstellen!

                      MfG

                      Kommentar


                        #26
                        Zitat von multi Beitrag anzeigen

                        Ich würde mir da an deiner Stelle keine großen Hoffnungen machen.



                        Diese Ansicht ist nachvollziehbar, wird dir aber nichts nützen.

                        Funktionell und komfortmäßig ist Mein Elster in etwa auf dem Stand von ElsterFormular vor 5 bis 10 Jahren, und auf dieser Zeitskala erwarte ich ein Nachziehen von Mein Elster.
                        Ansonsten sollte man bei aller Lobhudelei für ElsterFormular nicht vergessen, dass das auch oft genug Bananensoftware war, auch schon vorhandene Features eingestampft hat und man nicht so tun sollte, als hätte ElsterFormular einen Vergleich von Einzel- und Zusammenveranlagung schon immer gekonnt.
                        Hallo multi!

                        Ich bin Berater und nutze seid ein paar Jahren ElsterFormular - seitdem die Möglichkeit der getrennten Veranlagung auf Knopfdruck eingeführt wurde!

                        Und wieso "Lobhudelei": Was nun mal sehr gut ist und sogar von einem Fachmann problemlos und vollumfänglich genutzt werden kann, das darf man ja auch loben!

                        Und es interessiert mit nicht die Bohne, auch nicht die Banane, wenn das Programm mal eine Banenensoftware war, weil mich nur die Gegenwart interessiert, und nicht das, was vor Jahren war!

                        MfG

                        Kommentar


                          #27
                          zu den Anmerkungen von reckoner und charlie24:

                          Leute, da habe ich eine ganz einfache aber m.E. durchschlagende Meinung - und das sage ich als Steuerberater:

                          Wenn die Finanzverwaltung den Stpfl. ein Programm kostenlos zur Verfügung stellt, das nicht alle Steuersparmöglichkeiten aufzeigt - ElsterFormular macht diese Vergleichsrechnung "mit einem Klick", bei ElsterOnline ist es Krampf - dann ist das eine Unverschämtheit sondergleichen: Dem Bürger/Stpfl. werden Steuererstattungsansprüch vorenthalten!

                          Und es erfolgt auch kein Hinweis irgendwo im ElsterOnline-Programm auf diese Möglichkeit - auch keine Warnung dergestalt, dass da klipp und klar steht, wer die ElsterOnline-Software nutzt, verschenkt im Zweifel Geld!

                          Was ist das denn für eine "besondere Art" unseres hochgelobten und vielgerühmten Rechtsstaates und Gerechtigkeitsstaates BRD, wie da mit Bürgern/Stpfl. umgegangen wird?

                          Im Zweifel vertrete ich als Steuerberater sogar folgende Meinung: Kommt ein Stpfl., der bis 2018 seine Steuererklärungen mit dem ElsterOnline-Programm gemacht hat, für das Jahr 2019 zu mir, und ich stelle fest, dass die Einzelveranlagung auch in der vergangenen Jahren zu einer um mehrere hundert Euro geringeren Steuerbelastung geführt hätte, dann nehm ich das zum Anlaß für einen Änderungsantrag, und falls der abgelehnt werden würde, gehe ich für meinen Mandanten vor Gericht - und nehm die Kosten auf meine Kappe, weil: Es eine Unverschämtheit ist, sowas dem Bürger anzubieten!

                          MfG

                          Kommentar


                            #28
                            Zitat von Uwe3 Beitrag anzeigen
                            Und es interessiert mit nicht die Bohne, auch nicht die Banane, wenn das Programm mal eine Banenensoftware war,
                            Dich müssen die Meinungen anderer überhaupt nicht interessieren, aber dann machen Diskussionen im Forum wenig Sinn.
                            ​​​​

                            Kommentar


                              #29
                              Zitat von multi Beitrag anzeigen

                              Dich müssen die Meinungen anderer überhaupt nicht interessieren, aber dann machen Diskussionen im Forum wenig Sinn.
                              ​​​​
                              Sehr geehrte Herr oder Frau multi,

                              sorry, aber ich wollte nur darauf hinweisen,
                              - dass ich Ihrer (!) schlechten Kritik am ElsterFormular-Programm,
                              - mit Ihrer (!) Wortwahl ("Lobhudelei" und "Bananensoftware")
                              nicht zustimmen kann, weil
                              - diese Ihre Kritik rein vergangenheitsbezogen ist und
                              - überhaupt nichts, aber auch rein gar nichts mit dem jetzigen Zustand dieses Programmes zu tun hat!

                              Und bei meiner Antwort habe ich mir erlaubt, Ihre Worte zu wiederholen!

                              Was hier allein von Interesse ist: Was ist und kann diese Programm im heutigen (!) Zustand - und welcher Rückschritt ist dann die ElsterOnline-Variante?

                              Übrigens habe ich wohl ein sehr starkes Interesse daran, wenn Sie mir aufzeigen können, an welcher Stelle ElsterFormular schlecht ist, oder zumindest schlechter als die Online-Variante ist, falsch rechnet, oder sonstwas - in der "Ist-Version", nicht in der "war-gestern-Version"!

                              MfG

                              Kommentar


                                #30
                                Was hier allein von Interesse ist: Was ist und kann diese Programm im heutigen (!) Zustand - und welcher Rückschritt ist dann die ElsterOnline-Variante?
                                Dem kann ich mich nur anschließen. Ich diskutiere ja auch nicht darüber, dass man bei Mein ELSTER noch vor 2 Jahren fast jeden Rechenvorgang extra

                                über ein Taschenrechnersymbol anstoßen musste. Es geht um aktuelle Stärken und Schwächen, beginnend beim Erscheinungsbild bis hin zu Übernahmefehlern

                                beim Abruf mehrerer Bescheinigungen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Erzeugung einer Einzelveranlagung gehört ohnehin schon zur Kür, ich wäre ja schon

                                froh, wenn wenigstens das Pflichtprogramm fehlerfrei laufen würde.
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X