Zitat von Uwe3
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Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Gast
Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenIch kenne Mac-User, die das aus beruflichen Gründen (Grafik) verwenden und die trotzdem eher als "computerfern" zu bezeichnen wären.
In den letzten Jahren hatte ich ein- oder zweimal das Problem, dass das Update nicht funktionierte und ich eine Vollinstallation drüber laufen lassen musste. Für mich kein Problem, auch weil ich weiß, dass derartige Würgarounds sinnvoll sein können. Aber für Andere ggf. halt nicht (siehe auch Forenbeiträge dazu) und bei Mein Elster kann dieses Problem nunmal nicht auftreten.
Das Zweitgenannte kann ich nicht bestätigen - aber ich bin auch nicht der "Regelnutzer", das ist mir schon klar, ich nutze meinen Computer zu 100% nur zu beruflichen Zwecken, da werden nicht ständig irgendwelche Privatprogramme installiert und dann wieder deinstalliert mit allen dadurch entstehenden Problemen.
Letztendlich bin ich sogar für die Online-Lösung, weil sich dadurch auch die Zusammenarbeit mit meinen Mandanten verbessern könnte - da brauch ich dann keine Mails mit Anhang mehr versenden, das geht da viel eleganter - wenn denn das Teil funktional und auch betreffs Nutzerfreundlichkeit deutlich aufgerüstet wird!
Zwischenzeitlich bin ich mit meiner Software (nicht DATEV) vollständig in der Cloud, theoretisch könnte ich mein Büro untervermieten und meine Arbeit auf dem Balkon zuhause machen ... nein, soweit bin ich noch lange nicht, aber die Tendenz geht schon in diese Richtung!
MfG
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Gast
Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
Um es einmal ganz klar zu sagen: Es war, ist und wird nie Aufgabe des Finanzamts sein für den Steuererklärer zu prüfen, ob jetzt Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung günstiger ist oder ob der 50 %-Verteilungsantrag gestellt werden soll oder nicht. Das Finanzamt hat dazu gar nicht die Handwerkszeuge in der Hand das tun zu erkennen. Das ist steuerliche Gestaltung und Beratung, dafür seid Ihr da oder kommerzielle Programme da. Und was das Finanzamt selbst gar nicht erkennen kann nur unter größerem Aufwand und fast manueller Berechnung, kann nie "offensichtlich" im Sinne des Gesetzes sein.
Oder aus welchem Selbstverständnis heraus schreiben Sie "um es einmal ganz klar zu sagen"?
Natürlich dürfen Sie das sagen und behaupten - kennzeichnen Sie das bitte als "persönliche Meinung ohne Hinweis auf gesetzliche Grundlage"!
Und: Haben sie eigentlich vergessen, über was wir uns hier unterhalten?
Es ist keine "theoretische Diskussion", sondern eine Diskussion um "Ist-Zustände" und "gesetzlicher Vorschriften"!
Und es ist auch hinsichtlich der Software eine Diskussion um "Ist-Zustände": ElsterFormular kann das, ElsterOnline nicht - also das "Handwerkszeug", wie sie es nenne, ist da - was soll dann Ihre Aussage hier an dieser Stelle?
Also bis Veranlagungsjahr 2019 hat das die Finanzverwaltung hinbekommen, ab 2020 wollen die - vielleicht auch aus rein fiskalischen Gründen - das nicht mehr implementieren?
Ja dankeschön - dann sollen die das Projekt ESt-Online doch am besten gleich einstampfen und sich den Beamten-/Programmierschweiß ersparen!
MfG
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDa für ElsterFormular noch bis 2022 Support geleistet wird, werden die Entwicklungskapazitäten erst danach in vollem Umfang für Mein ELSTER zur Verfügung stehen.
Die Verschiebung der "Entwicklungskapazitäten" von ElsterFormular zu MeinElster wird (bzw. kann) also sicher nicht "1:1" stattfinden - da wird auf jeden Fall das Personalkarussell gedreht (und möglicherweise verringert)...
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Ja, ist meine persönliche Meinung. Die Gesetzesgrundlagen sind genau die, auf die Du selbst verweist. Ich dachte, das wäre offensichtlich …
Mit den Handwerkszeugen bringst Du hier durcheinander, was der Steuererklärer zur Verfügung hat und was der gemeine Finanzamtsbearbeiter in seiner Arbeitsumgebung zur Bearbeitung der Erklärungen zur Verfügung hat. Der gemeine Finanzamtsbearbeiter hat dieses Handwerkszeug nämlich nicht.
P.S.: Ich will nicht unhöflich sein, aber in Foren duzt man sich normalerweise, weshalb auch ich das hier und überall getan habe und tue. In Deinem letzten Beitrag ist mir gerade das "Sie" aufgefallen. Daher der Hinweis, dass ich mit dem "Du" hier keine psychologischen Spielchen etc. betreibe und damit auch nichts aussagen will.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
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Die Verschiebung der "Entwicklungskapazitäten" von ElsterFormular zu MeinElster wird (bzw. kann) also sicher nicht "1:1" stattfinden
Das Know-How der erfahrenen ElsterFormular Entwickler trägt anschließend zur Beschleunigung der Auslieferung von Jahresanpassungen und
zur stetigen Verbesserung der Formulare in Mein ELSTER bei.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Gast
Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenJa, ist meine persönliche Meinung. Die Gesetzesgrundlagen sind genau die, auf die Du selbst verweist. Ich dachte, das wäre offensichtlich …
Mit den Handwerkszeugen bringst Du hier durcheinander, was der Steuererklärer zur Verfügung hat und was der gemeine Finanzamtsbearbeiter in seiner Arbeitsumgebung zur Bearbeitung der Erklärungen zur Verfügung hat. Der gemeine Finanzamtsbearbeiter hat dieses Handwerkszeug nämlich nicht.
P.S.: Ich will nicht unhöflich sein, aber in Foren duzt man sich normalerweise, weshalb auch ich das hier und überall getan habe und tue. In Deinem letzten Beitrag ist mir gerade das "Sie" aufgefallen. Daher der Hinweis, dass ich mit dem "Du" hier keine psychologischen Spielchen etc. betreibe und damit auch nichts aussagen will.
Persönliche Meinung ist damit erledigt!
Betreffs "Handwerkszeug" und "ich würde da was durcheinanderbringen":
Nein, ich bin "Anwender" und bringe unter meinem "Anwenderblickwinkel" ganz und gar nichts durcheinander:
Mir ist bekannt, dass sich die Veranlagungsbeamten die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, wenn ich da mal wieder mit einem Einzelveranlagungsantrag daherkomme mit dem Hinweis, dass das nächstes Jahr wahrscheinlich wieder eine Zusammenveranlagung werden wird, und ich deshalb möchte, dass die alte Steuernummer für die Zusammenveranlagung nicht stillgelegt/gelöscht werden soll und die Vorauszahlungen auf die Zusammenveranlagungs-Steuernummer laufen sollen - aber das war nicht das Thema, wie bequem oder unbequem das Leben eines Veranlagungsbeamten ist, sondern meine Bequemlichkeit war das Thema: "Entscheidungsfindung durch Knopfdruck" geht bei ElsterFormular, bei ElsterOnline nicht!
Und, nochmals zum Blickwinkel: Ich habe nie gefordert, dass der einzelne Sachbearbeiter eine derartige Beratung bringen muss, sondern dass das "vorgelagerte staatliche Programm" diese gesetzliche Aufgabe erfüllt !
MfG
P.S. Das mit dem DU soll jeder machen wie er will, das nehm ich niemandem krumm - ich war mal Perry Rhodan Leser, der ist in der Galaxis herumgeflogen und hat auch jeden gedutzt, und als Jüngling fand ich das auch toll, sogar einige meiner Lehrer hatten nix gegen das Du, oder das "Uwe Sie" - wie gesagt, no problem!
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Gast
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas kann durchaus so sein. Konzeptionell ist man aber davon ausgegangen, ich zitiere:
Adenauer übrigens hat es richtig gemacht und gekonnt: "Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden."
Tatsächlich nachweisbar sind aber anscheinend nur folgende Varianten:
"Sehen Sie, meine Damen und Herren, jeder Mensch, wir alle miteinander und jede Fraktion und jede Partei hat ein Recht, was zu den Menschenrechten gehört, und das ist das Recht, klüger zu werden!"
"Ich war bereit – das muss man immer sein –, auch vom politischen Gegner zu lernen; denn jeder von uns hat das Recht, klüger zu werden! Das gilt auch für Parteien; auch für die Sozialdemokratische Partei!"
"Geschwätz" soll er nie gesagt haben ...
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Hallo,
momentan sind wir bei 53 Beiträgen und es macht doch deutlich, dass ein Anwenderforum das Problem nicht lösen wird, auch wenn wir hundert Beiträge haben -> Elsterformular läuft aus (bedauere ich auch sehr) und Mein Elster ist die kostenlose Alternative und dann gibt's die Vielzahl an guten oder weniger guten Kaufprodukte.
Tschüß
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Zitat von Uwe3 Beitrag anzeigenDer deutsche Staat hat es ganz einfach in der Hand, alle gesetzlichen Forderungen, ohne einen einzigen Tropfen Finanzamt-Beamtenschweiß zu erzeugen oder gar zu vergeuden, zu erfüllen, indem das Programm für hunderttausende von Anwendern eben die von mir gewünschte Funktionalität beinhaltet: An einer einzigen Stelle mal 100% Anstrengung, und hunderttausende von Anwendern sind glücklich und zufrieden, und kein Finanzbeamter muß Angstschweiß bekommen, weil ich einen ungewöhnlichen Änderungsantrag stelle.
MfG
Wobei mir persönlich ein Steuerberater suspekt wäre, welcher mich für Vorarbeiten bei der Einkommensteuererklärung auf ELSTER-Formular oder mein ELSTER verweist.
Dann kann ich meine Erklärung auch gleich komplett selbst machen und mir die Kosten für den Berater sparen.
Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenund dann gibt's die Vielzahl an guten oder weniger guten Kaufprodukte
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Ich habe mich die letzten Jahre quer durch etliche Kaufprodukte getestet. Für meine persönlichen Verhältnisse hätten die alle getaugt. Ich habe aber auch einige
etwas exotische Steuerfälle nachgestellt, wohlgemerkt, nicht erfundene, sondern solche, mit denen ich tatsächlich befasst war. Fehlerfrei war da leider keines,
bei einem Produkt wurde z. B. eine Zusammenveranlagung als unzulässig abgelehnt, obwohl sie ausnahmsweise zulässig war und auch durchgeführt wurde.
Mein Fazit: Für die meisten Steuerfälle sind kommerzielle Programme eine brauchbare Alternative, aber man stößt aber auch hier an Grenzen. Aufgefallen ist
mir außerdem, dass die meisten bekannten Programme von nur zwei Softwareschmieden stammen, so dass Programmfehler, die natürlich auch hier auftreten,
dann gleich mehrere Produkte betreffen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Gast
Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
Sie sind der einzige mir bekannte Steuerberater, welcher sich selbst überflüssig machen will
Wobei mir persönlich ein Steuerberater suspekt wäre, welcher mich für Vorarbeiten bei der Einkommensteuererklärung auf ELSTER-Formular oder mein ELSTER verweist.
Dann kann ich meine Erklärung auch gleich komplett selbst machen und mir die Kosten für den Berater sparen.
Wieso bin ich Ihnen "suspekt"?
Wenn ich zu meinem Mandanten folgendes sage:
- Bevor Du mir eine reine Belegsammlung reingibst und ich lasse das von meinem ausgebildeten Steuerfachwirt, nicht vom Lehrling, in die Formulare eintragen
--- dann kostet das ne ordentlich Stange Geld,
- bevor Du mir ein Word- oder Excel-Sheet oder was Handgeschriebenes reingibst, also Dir die Zeit nimmst, gewisse Vorarbeiten zu erledigen, und ich das dann wiederum von meinem ausgebildeten Steuerfachwirt "ins Formular abschreiben" lasse
--- das kostet natürlich ne Stange Geld und ist "doppelte Arbeit gegen Entgelt",
geb ich Dir doch gleich die Software an die Hand und zeige Dir die Erfassungzeilen zum selber eintragen.
Das ist moderne Arbeitsweise - wer es kann und möchte, bekommt das von mir angeboten, wer es nicht kann oder nicht möchte, kann seine Loseblattsammlung an Belegen reinbringen - die Gebühr ist dann eben eine andere.
So einfach erklärbar ist das!
Und ja und nein: Es mag sein, dass der eine oder andere Mandant dann irgendwann sagt, das kann ich ja alleine erledigen - bitte schön, dann ist es so - die meisten Mandanten sehen das aber anders: Ich bin wie ein "Versicherungsschutz", fast jeder hat eine Privat-Haftpflichtversicherung oder seinen Vollkaskoschutz und hofft, diese nie zu benötigen - meine Mandanten bezahlen mich dafür, dass ich das Optimale raushole, weil die sich das nicht selbst zutrauen, und diese Mandanten habe ich und die bleiben mir auch treu.
Jeder kann und darf seine Einkommensteuereklärung selbst erstellen - wenn man lange genug im Internet recherchiert und/oder alle von der Software angebotenen Hilfen liest, dann kommt meist dasselbe Ergebnis raus, ich finde dann nichts mehr zum Optimieren - hatte das mal mit einer Mandantin durchexerziert, sie saß das ganze Wochenende an ihrer Erklärung und hat mir die dann vorgelegt, sie hatte zu 100% alles drin, jede Mini-Pauschale - aber dafür Stunden vor dem Computer verbracht - und war am Schluß doch noch unsicher, etwas übersehen zu haben.
MfG
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Gast
Zitat von mhanft Beitrag anzeigenIch verwende seit 20-oder-so Jahren dasselbe Kaufprodukt (im Abo) und bin glücklich und zufrieden damit - das ist übersichtlich und komfortabel und macht alles, was ich will und brauche, und ich muss mich nicht über irgendwelche fehlenden Features von ELSTER-Software oder -Websites ärgern. Die rund 25 € pro Jahr sind meiner Meinung nach gut angelegt und (mir) diesen Komfort einfach wert. Das ist das Äquivalent einer halben Tankfüllung, einem Essen im Restaurant oder ein paar Schachteln Zigaretten etc. - ich finde, gerade bei seiner Steuererklärung kann man diesen geringen Betrag schon investieren. Naja, meine ganz persönliche Meinung,
Dann soll aber der Staat nicht so tun, als wenn er ein vergleichbares Produkt "für umme" anbietet - oder glauben Sie, jeder schaut sich im Internet in irgendwelchen Tests an, wie Elster da im Vergleich abschneidet?
MfG
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Gast
zu mhanft und charlie24:
Ich habe immer mal wieder Mandanten bei der Nutzung von "Semi-Professioneller" Software zugesehen - und (für mich) die Erkenntnis gewonnen, dass für mich / für meine Arbeitsweise ElsterFormular das Richtige ist - seitdem alle notwendigen Funktionalitäten drin waren!
Wenn das zukünftig nicht mehr so ist, werd ich mich eben nach Neuem umsehen.
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