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Grundsteuer NRW - Fehlermeldung beim Eintragen von Verkehrsflächen zur ETW

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    Grundsteuer NRW - Fehlermeldung beim Eintragen von Verkehrsflächen zur ETW

    Hallo Zusammen,

    Ich hoffe sehr das ich hier jemanden finde der mir bei meinem Problem weiterhelfen kann.
    Wie viele andere habe ich mich die Tage an die Eingabe der Daten für die Grundsteuer gemacht. Vieles geht dabei in Mein Elster wirklich leicht von der Hand, aber an einem Punkt beiße ich mir nun seit Tagen einfach die Zähne aus.

    Ich besitze eine Eigentumswohnung welche auf 2 Flurstücke basiert. Dazu habe ich Anteile an 4 weiteren Flurstücken. Diese sind Verkehrsflächen (Wege zur Wohnung).
    Die beiden Flurstücke der Wohnung bereiten keine Probleme, da beide dieselben Anteile (875/10.000) besitzen. Würde ich nur diese beiden Flurstücke eintragen so zeigt mir Elster am Ende keine Fehlermeldung und ich könnte meine Grundsteuererklärung absenden. Die beiden Flurstücke zur Wohnung habe ich als "Fläche 1" markiert in den Gemarkungen.

    Nun aber kommen die 4 Verkehrsflächen. Nervenaufreibend, da ich an 2 Flurstücken jeweils 1/34 Anteile besitze, an einem Flurstück 1/18 und am letzten 1/26.
    Da Verkehrsflächen einen anderen Bodenrichtwert haben, habe ich diese 4 Flurstücke als "Fläche 2" markiert um in der Anlage 2 unter Punkt 4 Grund und Boden einen anderen Bodenrichtwert ausfüllen zu können.
    Meiner Meinung nach habe ich die Anteile der Flächen korrekt ausgerechnet. Alle zusammen addieren funktioniert nicht, da überall unterschiedliche Anteile. Oder irre ich mich?

    Meine Rechnung:
    1. Fläche: 214m² zu 1/34 = 6,29m²
    2. Fläche: 297m² zu 1/34 = 8,74m²
    3. Fläche: 619m² zu 1/18 = 34,39m€
    4. Fläche: 427m² zu 1/26 = 11,10m²

    Ergibt zusammen 60,52m², da laut meines Wissens im Steuerrecht immer zugunsten des Steuerpflichten gerundet wird habe ich 60m² eingetragen. Wenn ich die einzelnen ausgerechneten Anteile abrunde und dann erst addiere komme ich auf 59m². Egal ob ich 60m², 59m² oder sogar aufrunde auf 61m².....ich bekomme trotzdem immer die gleiche Fehlermeldung.

    Wenn ich auf prüfen klicke sagt mir Mein Elster plötzlich:

    "Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens."

    Der Fehler kann nur bei den Verkehrsflächen liegen, da mir Elster bei den Flurstücken zur Wohnung alleine keine Fehler ausgewiesen hat.
    Ich bin für jede Idee, jeden Vorschlag absolut dankbar und hoffe das jemand auch das Problem hatte, schlauer als ich gewesen ist und die Lösung gefunden hat.

    Viele Grüße
    Marc
    Zuletzt geändert von Raica; 08.07.2022, 20:51.

    #2
    Hast du denn bei den 4 Flurstücken mit dem anderen Bodenrichtwert in Zeile 11 unten auch zweite Fläche (Schlüsselwert: 2) ausgewählt ?

    Die zwei Haupt-Flurstücke der Wohnanlage sind ja als erste Fläche (Schlüsselwert: 1) zu adressieren
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hi,

      Ja, ich habe die 4 Flurstücke (Verkehrsflächen) als zweite Fläche (Schlüsselwert: 2) ausgewählt und die 2 Flurstücke zur Wohnung als erste Fläche (Schlüsselwert: 1).

      In Anlage 2 unter Punkt 4 - Grund und Boden habe ich dann die errechneten, anteiligen Flächen in die Felder 1 und 2 eingetragen.
      Die Flurstücke zur Wohnung in 1 und die Flurstücke zu den Verkehrsflächen in 2.

      Klicke ich dann auf "prüfen" gibt mir die Elster die oben gezeigte Fehlermeldung. Der Fehler wird beim zusammenrechnen der Anteile für die Verkehrswege liegen, aber ich finde in meiner Rechnung nun mal keinen Fehler.
      Oder ich muss eben komplett anderes rechnen, aber dann weiß ich einfach nicht wie oder Elster hat hier vielleicht einen simplen Programmierfehler.

      Ich habe einfach keine Idee mehr.

      VG
      Marc

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        #4
        Deine Rechnung bei den Verkehrsflächen ist von der Logik her richtig, der Fehler könnte aber auch die Rechnung bei den Hauptflächen betreffen.

        Ich habe die Werte jetzt mal in meine Exceltabelle eingegeben, dein letzter Wert stimmt nicht, da kommen bei mir 16,42 heraus, das wären dann 65 m²
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Charlie, Du bist der Held meines Wochenendes.
          Ich habe keine Ahnung warum ich in meiner Tabelle 11,10m² eingetragen. Du hast absolut recht, 1/26 von 427 sind 16,42m² und somit ist die Gesamtsummer 65m².

          Ich habe es gerade direkt in Mein Elster geändert und die Prüffunktion gibt keine Fehler aus.

          Mega, 1000 Dank Dir.

          VG
          Marc

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            #6
            Raica wieso gibst du Verkehrsflächen bei der Grundsteuererklärung an?? Verkehrsflächen sind von der Grundsteuer befreit

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              #7
              Zitat von Christopher03 Beitrag anzeigen
              Raica wieso gibst du Verkehrsflächen bei der Grundsteuererklärung an?? Verkehrsflächen sind von der Grundsteuer befreit
              Diese Aussage ist falsch bzw. betrifft nur Verkehrsflächen auf dem Mond. NRW abeitet nach dem Bundesmodl und da sind sehr Verkehrsflächen zu berücksichtigen.
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                Ich weiß nicht wie es beim Landesmodell Niedersachsen ist aber bei ELSTER steht klip und klar als Erklärung bei dem Punkt Grundsteuerbefreiung das Privatstraßen die öffentlich zugänglich sind von der Grundsteuer befreit sind. ABER wenn ich sie dennoch wie du sagst angeben muss WO kann ich angeben das genau diese Fläche eine Verkehrsfläche ist und nicht zu meinem bebauten Grundstück gehört DAMIT diese bei der Bewertung vom Finanzamt als Vekehrsfläche und nicht Garten anzusehen ist. WO kann man das bei ELSTER angeben?

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                  #9
                  WO kann man das bei ELSTER angeben?
                  Das geht bei einem bebauten Grundstück nur unter Ergänzende Angaben. Steuerbefreit sind Verkehrsflächen aber nur,

                  wenn tatsächlich öffentlicher Verkehr darauf stattfindet. Das ist ja nicht bei jedem Privatweg der Fall.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Charlie24 ich habe einen ganz heißen Tipp bekommen um ein für alle mal Klarheit zu schaffen. Ich sollte mal in der Straßenreingungssatzung meiner Gemeinde nachschauen ob dort meine Straße aufgelistet ist. In dem ersten Paragraph der Straßenreinigungspflicht steht gleich drin die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten und dienende Straßen........ und siehe da meine Straße tauch nicht auf demnach ist es eine Privatstraße auf dem kein öffenticher Verkehr drauf stattfindet. Jetzt verstehe ich auch wieso der Straßenreinigungswagen nicht zu uns kommt.

                    Habe ich das richtig verstanden? Sprich keine Grundsteuerbefreiung und demnach mit in der Erklärung der Grundsteuer die Flurstücke samt Miteigentumsanteil angeben? Also ist das Straßenreinigungverzeichnis ein Anhaltspunkt oder Indiz dafür das es keine öffentliche Straße ist? Kann man sich drauf verlassen?

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                      #11
                      Gewidmet muss die Straße nicht sein, das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Entscheidend ist, ob tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet.

                      Die Webformulare lassen allerdings eine korrekte Erklärung bei bebauten Grundstücken nicht zu, da gibt es eine Fehlermeldung.

                      Dass diese Privatstraßen anteilig den wirtschaftlichen Einheiten zugeordnet werden, die darüber erschlossen werden, ist bewertungsrechtlich

                      aber durchaus vertretbar.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        "......und alle tatsächlich dem öffentlichen verkehr dienende straßen" und da taucht meine Straße nicht auf.Was versteht du genau unter "tatscächlich öffentlicher Verkehr?" Also Postbote DHL Hermes, Pizzabote fahren da alle durch. Der Müllmanwagen der Abfallgesellschaft fährt da nicht rein (Einbahnstraße). Da müssen wir alle unseren Abfallcontainer nach vorne holen wo die Straße dann richtig breit wird. Allein schon das seit Jahren unsere Laterne aus ist und keiner die wechselt zeigt ja schon das es nicht in die Hand der Öffentlichkeit fällt sonst wäre Sie ja längst ausgetauscht wurden.Auch im Jahresanfangsbescheid sehe ich immer das wir keine Straßenreinigungsgebühren zahlen (Kein Straßenreinigungswagen). In einem anderem Objekt da zahle ich Straßenreinigungsgebühren. Das spricht ja dafür was öffentlich ist und was privat ist oder?

                        Ich werd jetzt langsam bekloppt mit den Verkehrsflächen. Ich überlege ob ich bei ergänzende Angaben erwähne das diese Flurstücke Verkehrsflächen sind. Dann zusätzliche meine mir zugeteilte Größe am Miteigentumsanteil und noch den Hinweis das ich nicht weiß ob die Straße öffentlich ist oder nicht. Die werden das doch irgendwie wissen

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                          #13
                          Die werden das doch irgendwie wissen
                          Woher soll die Bewertungsstelle eines Finanzamts das denn wissen ?

                          https://www.haufe.de/steuern/haufe-s...I15007706.html
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Ich rufe mal die Tage beim Finanzamt und frage mal ob ich die Verkehrsflächen gesondert in einer zweiten Erklärung machen soll oder alles in einer Erklärung. Da es ein Aktenzeichen ist, alle Flächen in einem Grundbuchblatt stehen und zur selben Straße gehören denke ich das man alles in einer Erlärung abgeben sollte.

                            Nun denn die erste Frage die ich stellen werde ist ob ich überhaupt die Verkehrsflächen angeben soll. Wenn ja wie also zusammen oder getrennt und ob man diese auch als Verkehrsfläche berücksichtigt. Ich bleibe bei meiner Vermutung "Zahlt man im Jahresanfangsbescheid bei den Grundbesitzabgaben der Gemeinde keine Straßenreinigungsgebühren" dann ist es eine Privatstraße und keine öffentliche Straße.

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                              #15
                              Eine Straßenreinigungsgebühr hat nichts zu tun mit der Grundsteuer. Jede Gemeinde hat eine Straßenreinigungssatzung, in der festgelegt ist, ob und welche Straßen wie gereinigt werden (sollen). Bei meiner Gemeinde z.B. sollen das die Eigentümer selber machen, also werden auch keine Straßenreinigungsgebühren erhoben. Üblicherweise gibt es als Anlage zur Satzung auch noch ein Straßenverzeichnis, in der genau festgelegt wird, welche Straßen gereinigt wie gereinigt werden. Aber wie das ausformuliert ist, entscheidet jede Gemeinde selber, schließlich ist es eine Gemeindesatzung. Es lässt sich also keine Ableitung einer möglichen Grundsteuer zur Straßenreinigungsgebühr herleiten. In unserer Satzung steht z.B., dass alle öffentlichen Straßen gem. Straßen- und Wegegesetzes des Landes XY gereinigt werden sollen und die dazugehörenden (öffentlichen) Straßen werden einzeln aufgeführt. Private Wege/Straßen (2 Stück bei uns) werden in der Satzung nicht erwähnt.

                              Damit soll das Thema aber nun für mich auch erledigt sein. Tschüß
                              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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