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Grundsteuererklärung BW: Probleme in Formular bzw. Software

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    Grundsteuererklärung BW: Probleme in Formular bzw. Software

    1.) Im Hauptvordruck GW1 unter 3 muss man zu jedem einzelnen Flurstück bei „enthalten in“ aus einer Liste auswählen, wie die Zuordnung zu gewissen Flächen in Anlage GW2 ist. Da der Normalbürger beim Ausfüllen wohl zuerst den Hauptvordruck bearbeitet, bevor er sich um die Anlage GW2 Teil „Angaben zum Grundstück“ kümmert (im Standardablauf über „Nächste Seite“ kommt er auch zuerst durch den Hauptvordruck), weiß er noch gar nichts von Angaben in GW2. Eine solche Vorwärtsreferenz ist ablauftechnisch sehr problematisch und sollte vermieden werden. Stattdessen sollte bei den nach Bodenrichtwerten zusammengefassten Flächen/Flurstücken in GW2 abgefragt werden, welche in GW1 genannten Flurstücke jeweils enthalten sind (eine „gute“ Rückwärtsreferenz).

    2.) Diese händische Zuordnung sollte sich allerdings erübrigen, wenn alle Flurstücke zur selben Bodenrichtwertzone gehören und daher nur eine „Fläche“ in GW2 unter „Angaben zum Grundstück“ angegeben ist, ein wohl sehr häufiger Fall. Derzeit ist der Ablauf in diesem Fall schlecht:

    hat man in GW1 nichts im Feld „enthalten in“ ausgewählt, wird man erst beim „Prüfen“ per Fehlermeldung auf diesen Sachverhalt hingewiesen. In der Auswahlliste zu diesem Feld „enthalten in“ steht aber nicht nur „erste Fläche (Schlüsselwert: 1)“ zur Verfügung, sondern auch „zweite Fläche (Schlüsselwert: 2)“ sowie „beiden Flächen (Schlüsselwert: 3)“, was erheblich Verwirrung stiftet, da man sich fragt, was mit der zweiten Fläche wohl gemeint ist bzw. mit „beiden Flächen“. Hat man dagegen einmal eine Zuordnung ausgewählt und entfernt sie anschließend wieder, gibt es beim „Prüfen“ keine Fehlermeldung mehr: der Prüfer behandelt eine originär fehlende Zuordnung also anders als eine nachher wieder Fehlende.

    3.) Lässt man sich beim Absenden einen Ausdruck mittels Drucken-Button erstellen, so enthält das erstellte Dokument zwar ggf. die Frage „Ist dieses Grundstück bebaut und wird dieses überwiegend zu Wohnzwecken genutzt?“, nicht aber die Antwort auf diese Frage bzw. das Häkchen davor.

    #2
    Ich teile zu 1 und 2 zwar grundsätzlich deine Auffassung, aber das wurde m. E. bereits in den amtlichen Formularen verbockt.

    In den Formularen für Bayern, Hessen und Niedersachsen werden auch die Ausgangsflurstücke in der Anlage Grundstück erfasst, was verständlicher ist.

    Da die Webformulare von Mein ELSTER nach meiner Erfahrung in Aufbau und Gliederung in der Regel den amtlichen Formularen folgen, befürchte ich,

    dass sich da nichts ändern wird. Schnell schon überhaupt nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      zu 1 teile ich die Auffassung nicht.
      Das mag in den Standardfällen mit 2 - 3 Flurstücken gehen und super einfach für den Anwender sein,
      ELSTER erlaubt da aber maximal Angaben zu mehreren tausend (!) Flurstücken.

      Das alles in GW2 aufzulisten würde eine sehr lange Aufstellung werden.
      Die Arbeit möchte ich mir nicht machen...

      Allerdings finde ich auch, dass dieser ganze Bereich von GW1 direkt auf GW2 verlagert gehört hätte.
      Dann hätte man alles "im Blick" gehabt.

      Gruß
      Sepp
      Zuletzt geändert von Sepp; 09.07.2022, 15:01.

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