1.) Im Hauptvordruck GW1 unter 3 muss man zu jedem einzelnen Flurstück bei „enthalten in“ aus einer Liste auswählen, wie die Zuordnung zu gewissen Flächen in Anlage GW2 ist. Da der Normalbürger beim Ausfüllen wohl zuerst den Hauptvordruck bearbeitet, bevor er sich um die Anlage GW2 Teil „Angaben zum Grundstück“ kümmert (im Standardablauf über „Nächste Seite“ kommt er auch zuerst durch den Hauptvordruck), weiß er noch gar nichts von Angaben in GW2. Eine solche Vorwärtsreferenz ist ablauftechnisch sehr problematisch und sollte vermieden werden. Stattdessen sollte bei den nach Bodenrichtwerten zusammengefassten Flächen/Flurstücken in GW2 abgefragt werden, welche in GW1 genannten Flurstücke jeweils enthalten sind (eine „gute“ Rückwärtsreferenz).
2.) Diese händische Zuordnung sollte sich allerdings erübrigen, wenn alle Flurstücke zur selben Bodenrichtwertzone gehören und daher nur eine „Fläche“ in GW2 unter „Angaben zum Grundstück“ angegeben ist, ein wohl sehr häufiger Fall. Derzeit ist der Ablauf in diesem Fall schlecht:
hat man in GW1 nichts im Feld „enthalten in“ ausgewählt, wird man erst beim „Prüfen“ per Fehlermeldung auf diesen Sachverhalt hingewiesen. In der Auswahlliste zu diesem Feld „enthalten in“ steht aber nicht nur „erste Fläche (Schlüsselwert: 1)“ zur Verfügung, sondern auch „zweite Fläche (Schlüsselwert: 2)“ sowie „beiden Flächen (Schlüsselwert: 3)“, was erheblich Verwirrung stiftet, da man sich fragt, was mit der zweiten Fläche wohl gemeint ist bzw. mit „beiden Flächen“. Hat man dagegen einmal eine Zuordnung ausgewählt und entfernt sie anschließend wieder, gibt es beim „Prüfen“ keine Fehlermeldung mehr: der Prüfer behandelt eine originär fehlende Zuordnung also anders als eine nachher wieder Fehlende.
3.) Lässt man sich beim Absenden einen Ausdruck mittels Drucken-Button erstellen, so enthält das erstellte Dokument zwar ggf. die Frage „Ist dieses Grundstück bebaut und wird dieses überwiegend zu Wohnzwecken genutzt?“, nicht aber die Antwort auf diese Frage bzw. das Häkchen davor.
2.) Diese händische Zuordnung sollte sich allerdings erübrigen, wenn alle Flurstücke zur selben Bodenrichtwertzone gehören und daher nur eine „Fläche“ in GW2 unter „Angaben zum Grundstück“ angegeben ist, ein wohl sehr häufiger Fall. Derzeit ist der Ablauf in diesem Fall schlecht:
hat man in GW1 nichts im Feld „enthalten in“ ausgewählt, wird man erst beim „Prüfen“ per Fehlermeldung auf diesen Sachverhalt hingewiesen. In der Auswahlliste zu diesem Feld „enthalten in“ steht aber nicht nur „erste Fläche (Schlüsselwert: 1)“ zur Verfügung, sondern auch „zweite Fläche (Schlüsselwert: 2)“ sowie „beiden Flächen (Schlüsselwert: 3)“, was erheblich Verwirrung stiftet, da man sich fragt, was mit der zweiten Fläche wohl gemeint ist bzw. mit „beiden Flächen“. Hat man dagegen einmal eine Zuordnung ausgewählt und entfernt sie anschließend wieder, gibt es beim „Prüfen“ keine Fehlermeldung mehr: der Prüfer behandelt eine originär fehlende Zuordnung also anders als eine nachher wieder Fehlende.
3.) Lässt man sich beim Absenden einen Ausdruck mittels Drucken-Button erstellen, so enthält das erstellte Dokument zwar ggf. die Frage „Ist dieses Grundstück bebaut und wird dieses überwiegend zu Wohnzwecken genutzt?“, nicht aber die Antwort auf diese Frage bzw. das Häkchen davor.
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