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Grundsteuer SH gemischt genutztes Grundstück

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    Grundsteuer SH gemischt genutztes Grundstück

    Hallo!
    Ich habe ein gemischt genutztes Grundstück mit 65 % Wohnnutzung und 35 % Geschäftsnutzung.
    Wie trage ich die Werte in das Grundsteuerformular ein?
    Im GW2 habe ich "Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" die Wohnungen eingegeben.
    Wenn ich dort die Geschäftsfläche als weitere Nutzfläche eingebe, kommt eine Fehlermeldung.
    Wenn ich die Werte bei Punkt 6 "Angaben bei Nichtwohngrundstücken" eingebe, gibt es ebenfalls eine Fehlermeldung.
    Anscheinend gibt es nur Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke - wo sind denn die gemischt genutzten Grundstücke?
    Danke im Voraus für Hilfe!

    #2
    Hallo, hast du mittlerweile eine Antwort auf die Frage gefunden? Ich habe ein ähnliches Problem.

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      #3
      Ich habe lange ausprobiert und bin dann zu folgender Lösung gekommen, von der ich aber nicht weiß, ob sie richtig ist. Aber sie wird akzeptiert und alle Fehlermeldungen sind weg:
      Anlage GW2:
      Art des Grundstücks: gemischt genutztes Grundstück
      Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert:
      Gebäudeart: gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)
      Baujahr: 19xx
      Bruttogrundfläche: xxxx m²

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        #4
        ... von der ich aber nicht weiß, ob sie richtig ist.
        Meiner Meinung nach ist das richtig. Gemischt genutzte Grundstücke sind gemäß § 250 Abs. 3 BewG im Sachwertverfahren zu bewerten

        https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__250.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke Charlie24! Nun freue ich mich, dass ich zur richtigen Lösung gefunden habe.

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            #6
            Hallo,

            ich stehe vor der gleichen Aufgabe.
            Muss ich dann nicht die Wohnfläche irgendwo hinterlegen?

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              #7
              Sowohl hier als auch bereits in dem nachfolgendem Beitrag von dir wurden die Lösungen eigentlich schon beschrieben. Und nein, du musst bei GW2 Seite 6 keine Angaben zur Wohnfläche angeben, sondern nur Baujahr und Bruttogrundfläche. Wohnflächen gibt man nur bei reinen Wohnungsgrundstücken an. Wie bereits erwähnt: schau dir doch einfach mal die Hilfen zu den Seiten an, einfach auf das Fragezeichen klicken und schon öffnet sich ein Fenster.

              https://forum.elster.de/anwenderforu...ude#post417265
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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