Ich muss eine Grundsteuererklärung abgeben. Diese tätige ich für ein vermietetes Einfamilienhaus. Als ich das Einfamilienhaus angab, war das ein Fehler, da ich auch den Keller angab, wie es bei vermieteten Objekten erforderelich ist. Aber die sonstigen Grundstücksarten erschließen sich mir nicht. Mietwohngrundstück / Wohneigentum?
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Keine Ankündigung bisher.
Welche Grundstücksart muss ich angeben?
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Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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