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    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Dass man bei Wohneigentum rechnen muss, sieht man doch aus der Tabelle in meinem allgemeinen Beitrag
    Ja, ich habe es eher allgemein bezogen, dass man, wenn man nicht gerade in diesem Forum unterwegs ist und total "ahnungslos" ist, nicht weiß, dass man da was ausrechnen muss. Ich habe mich ja an der Ausfüllhilfe orientiert und da siehts halt super einfach aus


    Ich warte jetzt die Wartungsarbeiten ab und dann schau ich mal, wie weit ich kommen werde.

    Danke

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      #17
      Wartungsarbeiten sind beendet und ich habe das mal durchgespielt, so wie ich es für richtig hielt. Zu den unteren Punkten war ich unsicher. Vielleicht kann jemand helfen. Danke


      GW1 bei Angaben zu Eigentümer: klicke ich da Alleineigentum einer natürlichen Person oder Bruchteilsgemeinschaft an? (angeklickt habe ich ersteres)
      Bei Eigentümer habe ich dann die Daten meiner Mutter angegeben und dann bei Anteil am Grundstück bei Zähler und Nenner jeweils 1/1


      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

      Dass in deinem Fall ein ganz geringer Anteil einen niedrigeren Bodenrichtwert hat, kannst du m. E; nur unter Ergänzende Angaben zur Steuererklärung

      erläutern.
      Wie genau formuliere/begründe ich das?


      GW2 habe ich bei Punkt 4 Angaben zu Grund und Boden dann bei Fläche die bereits errechneten 86 und bei Bodenrichtwert 210€ angegeben.

      Angaben zu Wohn- und Nutzflächen: Bei Eigentumswohnung soll man Wohn- und Nutzfläche insgesamt eintragen: gebe ich da 86qm ein?

      Meine Eingaben wurden geprüft und es sind keine Fehler vorhanden. Gespeichert aber noch nicht versendet.

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        #18
        Folgende Angaben finde ich zu den qm der Wohnung.

        Was soll ich denn bei Angaben zu Wohn- und Nutzflächen machen?
        Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
        Diese Galerie hat 2 Bilder

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          #19
          Bei Eigentumswohnung soll man Wohn- und Nutzfläche insgesamt eintragen: gebe ich da 86qm ein?
          Nein, 86 m² sind der rechnerische Anteil am Grundstück der Wohnanlage. Die Wohnfläche der ETW kann größer oder kleiner sein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            Ok, jetzt verstehe ich es. Ich werde dann die 70m2 eintragen.

            Kannst du mir evtl noch sagen, was ich bei den ergänzenden Angaben schreiben/erläutern soll bezüglich der Teilfläche 3m2, die ich bei GW1 nicht eingetragen habe?

            Ansonsten habe ich soweit alles fertig... Hoffe ich

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              #21
              Da kannst du doch schreiben, dass von dem Flurstück ein paar Quadratmeter einen geringeren Bodenrichtwert haben.

              Da der zur wirtschaftlichen Einheit rechnende Anteil deutlich unter 1 Quadratmeter liegt, war eine gesonderte Erfassung

              in Zeile 4 der Anlage Grundstück nicht möglich, da weniger als 1 dort nicht erklärt werden können.

              So schwierig ist der Sachverhalt jetzt auch nicht ! Formatieren oder Zeilenumbrüche erlaubt das Textfeld vermutlich nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #22
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Da kannst du doch schreiben, dass von dem Flurstück ein paar Quadratmeter einen geringeren Bodenrichtwert haben.

                Da der zur wirtschaftlichen Einheit rechnende Anteil deutlich unter 1 Quadratmeter liegt, war eine gesonderte Erfassung

                in Zeile 4 der Anlage Grundstück nicht möglich, da weniger als 1 dort nicht erklärt werden können.

                So schwierig ist der Sachverhalt jetzt auch nicht ! Formatieren oder Zeilenumbrüche erlaubt das Textfeld vermutlich nicht.
                Eine Verständnisfrage habe ich noch: ich verstehe nicht, wie man auf "unter 1 Quadratmeter" kommt: ist das eine Rechnung oder wie ist das gemeint?
                In der Ausfüllhilfe stehen ja 3 Quadratmeter. Ich möchte nur den Zusammenhang verstehen.

                Danke für deine/eure Hilfe hier im Forum

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